Uni-Dozentin freigelassen

Dr. Stella Nyanzi, Uni-Dozentin in Uganda

Dr. Stella Nyanzi, Uni-Dozentin in Uganda

Die ugandische Universitätsdozentin Dr. Stella Nyanzi ist unter Auflagen freigelassen worden. Sie stand unter Anklage, den Präsidenten beleidigt und sein Recht auf Privatsphäre verletzt zu haben.

Fordert weiterhin, dass die Anklagen fallengelassen werden!

Appell an

Justizminister

Major General (rtd) Kahinda Otafiire

Bauman House, Plot 5, Parliament Avenue

P. O. Box 7183

Kampala

UGANDA

Sende eine Kopie an

Polizeipräsident

General Kale Kayihura  

Katalima Road, Naguru

P. O. Box 7191

Kampala, UGANDA

(Anrede: General / Sehr geehrter Herr General)


Fax: (00 256) 41 425 5630

E-Mail: info@upf.go.ug

Außenminister

Sam Kutesa

Ministry of Foreign Affairs

2A/B Apollo Kaggwa Road

P. O. Box 7048

Kampala, UGANDA


Fax: (00 256) 412 587 22

E-Mail: protocol@mofa.go.ug

Botschaft der Republik Uganda

S.E. Herrn Marcel Robert Tibaleka

Axel-Springer-Straße 54a, 10117 Berlin


Fax: 030-2404 7557

E-Mail: office@ugandaembassyberlin.de

 

Amnesty fordert:

Schreiben Sie bitte Faxe, E-Mails oder Luftpostbriefe mit folgenden Forderungen

  • Ich fordere Sie höflich auf, alle Anklagen gegen Dr. Stella Nyanzi fallenzulassen, da sie politische Gründe haben.
  • Bitte kommen Sie Ugandas Verpflichtungen gemäß der Landesverfassung und internationaler Menschenrechtsabkommen nach, Dr. Stella Nyanzis Recht auf Meinungsfreiheit zu achten und zu schützen.

Sachlage

Die ugandische Universitätsdozentin und Feministin Dr. Stella Nyanzi ist unter Auflagen freigelassen worden. Sie war am 7. April festgenommen und anschließend angeklagt worden, den Präsidenten beleidigt und sein Recht auf Privatsphäre verletzt zu haben. Am 25. Mai wird das Gericht einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchung ihres "Geisteszustands" anhören.

Die Universitätsdozentin und Feministin Dr. Stella Nyanzi wurde am 10. Mai unter Auflagen und gegen Kaution freigelassen. Zu den Auflagen zählt eine Kaution in Form einer Bürgschaft in Höhe von 10 Millionen Uganda-Schilling (umgerechnet etwa 2.450 Euro) für sie und fünf ihrer Bürg_innen. Des Weiteren wurde ihr Pass zur "sicheren Verwahrung" an das Gericht übergeben und sie muss am 25. Mai vor Gericht erscheinen. Dort soll ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchung ihres "Geisteszustands" gehört werden.

Dr. Stella Nyanzi wurde am 7. April festgenommen und inhaftiert, weil sie auf ihren Social-Media-Seiten Präsident Yoweri Museveni kritisiert und vermeintlich sein Recht auf Privatsphäre verletzt hatte. Am 25. April erschien sie vor Gericht zur Anhörung ihrer Anträge auf Stellung einer Kaution und Rücknahme des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Untersuchung ihres "Geisteszustands". Das Gericht vertagte die Sitzung auf den 10. Mai, da die Rechtsbeistände von Dr. Stella Nyanzi dieselben Anträge am folgenden Tag vor dem Hohen Gericht stellen wollten. Das Hohe Gericht entschied am 26. April, dass das niederinstanzliche Gericht die Befugnis habe, die Anträge auf Kautionsstellung und Untersuchung des Geisteszustands zu hören. Dieses Gericht gewährte Dr. Stella Nyanzi dann am 10. Mai Kaution unter den genannten Auflagen und setzte die Anhörung des Antrags auf Untersuchung ihrer geistigen Gesundheit auf den 25. Mai an.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Universitätsdozentin Dr. Stella Nyanzi wurde am 7. April festgenommen und inhaftiert, weil sie den Präsidenten auf ihren Social-Media-Seiten kritisiert habe. Am 10. April wurde sie vor Gericht angeklagt, den Präsidenten auf ihren Social-Media-Seiten beleidigt und sein Recht auf Privatsphäre verletzt zu haben. Sie plädierte auf nicht schuldig und wurde bis zu ihrem nächsten Erscheinen vor Gericht am 25. April in Gewahrsam genommen. Mit ihrer Inhaftierung und Strafverfolgung verstoßen die ugandischen Behörden gegen Ugandas Verpflichtungen gemäß der ugandischen Verfassung und internationaler Menschenrechtsnormen hinsichtlich der Rechte auf Freiheit und freie Meinungsäußerung.

Während der Anhörung, in der Dr. Stella Nyanzi angeklagt wurde, forderte die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung ihres "Geisteszustandes". Um seine Forderung zu untermauern, sagte der Staatsanwalt, dass es einen Nachweis darüber gäbe, dass Dr. Stella Nyanzi schon einmal Patientin im Butabika-Krankenhaus gewesen sei, einer psychiatrischen Klinik mit stationärer Behandlung, und eine Vorgeschichte bezüglich psychischer Probleme habe. Die Anwält_innen der Verteidigung beantragten vor Gericht mehr Zeit, um auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft reagieren zu können, da das gegen ihre Mandantin vorgebrachte Material ihnen zuvor nicht vorgelegt worden war. Das Gericht gab diesem Antrag statt und vertagte den Fall auf den 25. April.