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Türkei: Pride-Veranstaltungen erlauben

Eine Person, die an einem Pride March teilnimmt, steht Polizeikräften gegenüber in der türkischen Stadt Istanbul (26. Juni 2022).
© AFP via Getty Images
Es drohen erneut Einschränkungen für Pride-Veranstaltungen in der Türkei. Regierungsbezirke im ganzen Land erlassen seit Jahren rechtswidrige Verbote für Pride-Veranstaltungen, und die Polizei wendet häufig unnötige Gewalt an, um friedliche Versammlungen aufzulösen. Das darf sich dieses Jahr nicht wiederholen. Die Behörden dürfen keine rechtswidrigen Einschränkungen verhängen. Anstatt friedliche Versammlungen zu unterdrücken, müssen sie ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und derartige Veranstaltungen ermöglichen und schützen.
Bitte unterstützt LGBTI+ in der Türkei!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Innenminister
Mr Ali Yerlikaya
T.C. İçişleri Bakanlığı
Bakanlıklar/Ankara
TÜRKEI
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Türkei
S. E. Herrn Gökhan Turan
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Amnesty fordert:
- Sorgen Sie bitte dafür, dass die Türkei ihrer Pflicht nachkommt, die Rechte auf friedliche Versammlung, freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung entsprechend internationaler Menschenrechtsnormen und -standards zu schützen. Dies bedeutet, dass Pride-Veranstaltungen in Istanbul und anderswo weder verboten noch über Gebühr eingeschränkt werden dürfen.
Sachlage
Seit 2015 berufen sich die türkischen Behörden auf das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz (Gesetz Nr. 2911) und das Gesetz über Bezirksverwaltung (Gesetz Nr. 5442), um rechtswidrige Verbote von Pride-Veranstaltungen durchzusetzen. Dies verstößt gegen die Rechte auf friedliche Versammlung, freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung, die sowohl in der türkischen Verfassung verankert sind als auch im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und in europäischen Menschenrechtsstandards verbrieft sind. Dennoch verhängen die Behörden routinemäßig Pauschalverbote über Pride-Märsche und damit einhergehende Veranstaltungen wie z. B. Filmvorführungen oder Picknicks. Organisationen, die sich für die Rechte von LGBTI+ einsetzen, dokumentierten während des Veranstaltungszeitraums 2022 das Verbot von insgesamt zehn Pride-Veranstaltungen im ganzen Land und mehr als 530 Festnahmen.
Über die vergangenen zehn Jahre hinweg sind Pride-Märsche in mehreren türkischen Provinzen rechtswidrig und systematisch behindert worden. Ordnungskräfte setzen häufig unnötige Gewalt ein, um Versammlungen von Menschen, die sich friedlich für LGBTI-Rechte einsetzten, aufzulösen. Unzählige wurden willkürlich inhaftiert und zu Unrecht strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Personen wurden auf der Grundlage haltloser Vorwürfe vor Gericht gestellt und einige später freigesprochen.
All jene, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit friedlich ausüben und an Pride-Paraden in der Türkei teilnehmen möchten, müssen in die Lage versetzt werden, dies ohne ungebührliche Behinderung zu tun. Das bedeutet unter anderem, dass die Behörden keine rechtswidrigen Verbote aussprechen und Ordnungskräfte keine rechtswidrige Gewalt anwenden dürfen.
Die Einschränkung von Pride-Veranstaltungen und die Unterdrückung von Menschen, die sich für LGBTI-Rechte einsetzen, verstößt gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Türkei und untergräbt die Grundrechte der Menschen im Land.
Hintergrundinformation
Im Jahr 2023 verhängten mindestens sechs türkische Provinzen (Eskişehir, Aydın, Kocaeli, Antalya, Adana, İzmir) und vier Bezirke (Kadıköy, Şişli, Beyoğlu, Datça) Pauschalverbote über Veranstaltungen, die innerhalb des Pride-Monats stattfinden sollten. Mindestens 224 Personen wurden im ganzen Land willkürlich festgenommen, darunter friedliche Demonstrierende, Rechtsbeistände, Journalist*innen, ausländische Staatsangehörige und Menschen, die sich zufällig in der Nähe aufhielten. Viele Inhaftierte wurden eingeschüchtert oder auf der Grundlage haltloser Vorwürfe angeklagt, was ein Klima der Angst und Unterdrückung schaffte.
Auch im Jahr 2024 wurden LGBTI-Aktivist*innen und ihre Unterstützer*innen öffentlich verunglimpft und ihre Veranstaltungen verboten oder unter Polizeigewalt aufgelöst. Zwar wurden weniger Menschen festgenommen als in den Vorjahren, doch war dies vor allem auf die abschreckende Wirkung früherer Repressalien zurückzuführen, was Organisator*innen und Teilnehmende dazu gezwungen hatte, innovative Wege zu finden, um Verbote zu umgehen und sich zu schützen. Es fanden zwar noch Solidaritätsaktionen statt, doch nur in eingeschränktem Rahmen.
Staaten sind verpflichtet, die Wahrnehmung des Rechts auf friedliche Versammlung zu ermöglichen. Dieses Recht ist sowohl innerstaatlich verbrieft als auch in internationalen Menschenrechtsabkommen festgeschrieben, denen die Türkei angehört. Die türkische Verfassung garantiert das Recht auf friedliche Versammlung ohne Autorisierung durch die Behörden. Die türkischen Behörden müssen von Pauschalverboten absehen, da sie das Recht auf friedliche Versammlung unverhältnismäßig stark einschränken und möglicherweise LGBTI+ diskriminieren. Wenn Versammlungen aufgelöst werden, muss dies den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung entsprechen und darf nur als letztes Mittel und zur Wahrung legitimer Ziele eingesetzt werden, die das Recht auf Versammlungsfreiheit übertrumpfen. Ordnungskräfte müssen Gewalt nach Möglichkeit vermeiden, und jegliche Anwendung von Gewalt muss notwendig und verhältnismäßig sein.