Hinrichtungen verhindern!

Zeichnung eines Strangs zum Erhängen

Berichten zufolge droht in Sri Lanka 13 zum Tode verurteilten Personen die Hinrichtung. Nach 43 Jahren ohne Exekutionen plant Präsident Maithripala Sirisena nun offenbar, diese Praxis wieder einzuführen. Die Identität der betroffenen Personen wird jedoch geheim gehalten und auch Informationen über ihre jeweiligen Fälle sind nicht bekannt. Man weiß nicht, ob die Todeskandidat_innen faire Gerichtsverfahren und Zugang zu Rechtsbeiständen erhalten haben und ob sie die Möglichkeit hatten, Gnadengesuche einzureichen. Die letzte Hinrichtung in Sri Lanka fand im Jahr 1976 statt.

Appell an

Maithripala Sirisena

Presidential Secretariat

Galle Face

Colombo 01

Colombo, SRI LANKA

 

Sende eine Kopie an

Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka

S. E. Herrn Karunasena Hettiarachchi

Niklasstraße 19

14163 Berlin

Fax: 030-809 097 57

E-Mail: slemb.berlin@mfa.gov.lk

 

Amnesty fordert:

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Entscheidung über die Hinrichtung der 13 Todeskandidat_innen rückgängig zu machen und ihre Strafen umzuwandeln.
  • Bitte sehen Sie von einer Wiederaufnahme von Hinrichtungen ab und verhängen Sie ein offizielles Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe in Sri Lanka ganz abzuschaffen.

 

Sachlage

In Sri Lanka droht 13 zum Tode verurteilten Personen offenbar unmittelbar die Hinrichtung. Die Identität der betroffenen Personen wird jedoch streng geheim gehalten und es liegen keine Informationen über ihre jeweiligen Fälle vor. Es ist daher nicht bekannt, ob die Todeskandidat_innen faire Gerichtsverfahren und Zugang zu Rechtsbeiständen erhalten haben und ob sie die Möglichkeit hatten, Gnadengesuche einzureichen. Seit 43 Jahren ist in Sri Lanka niemand mehr hingerichtet worden.

Medienberichten zufolge möchte Präsident Maithripala Sirisena mit der Wiedereinführung von Hinrichtungen insbesondere gegen Drogenkriminalität vorgehen. Es ist jedoch ganz und gar nicht erwiesen, dass die Todesstrafe eine wirksame Handhabe gegen Drogenkriminalität ist. Nur wenige Länder setzen heutzutage zur Bekämpfung der Drogenkriminalität noch auf Hinrichtungen, und viele von ihnen – z. B. Iran und Malaysia – haben eingeräumt, dass die Todesstrafe in dieser Hinsicht keine abschreckende Wirkung hat.

Sollten in Sri Lanka Menschen wegen Drogendelikten hingerichtet werden, so würde die Anwendung der Todesstrafe dort gegen das Völkerrecht und internationale Standards verstoßen. Andere Länder haben die Erfahrung gemacht, dass die Vollstreckung von Hinrichtungen keine nachweisbar abschreckende Wirkung hat. Zudem besteht das Risiko, dass Personen hingerichtet werden, die in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt wurden. Unverhältnismäßig stark betroffen sind in der Regel Angehörige von Minderheiten bzw. sozioökonomisch benachteiligte Personen.

Amnesty International betrachtet die Pläne von Maithripala Sirisena auch deshalb mit Sorge, weil sie von starker Geheimhaltung geprägt sind und daher keine Informationen über die Betroffenen und die Umstände ihrer Gerichtsverfahren und Verurteilungen vorliegen.

Es ist nicht die Aufgabe von Strafjustizsystemen, über Leben und Tod zu entscheiden. Seit über 40 Jahren hat Sri Lanka niemanden mehr hingerichtet. Mit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen würde sich das Land dem globalen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe entgegenstellen.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt. Die Organisation setzt sich seit mehr als 40 Jahren für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International befürchtet, dass in Sri Lanka möglicherweise Personen in Prozessen, die nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprachen, zum Tode verurteilt wurden. Als die Nationale Menschenrechtskommission in Sri Lanka einigen eingereichten Beschwerden nachging, kam sie zu dem Schluss, dass "überall im Land und unabhängig von der Art der mutmaßlich begangenen Straftat routinemäßig Folter eingesetzt wird. So wurden beispielsweise Personen gefoltert, die unter Verdacht auf Raubüberfall, Drogenbesitz, Körperverletzung, Raub von Kulturgütern oder Familienstreitigkeiten festgenommen worden waren. Die Tatsache, dass Personen, denen Folter vorgeworfen wird, in der Regel straffrei ausgehen, trägt weiterhin zum routinemäßigen Einsatz von Folter als Verhör- und Ermittlungsmethode bei."

Wenn Folter gewohnheitsmäßig angewendet und erzwungene "Geständnisse" vor Gericht möglicherweise als Beweismittel verwendet werden, so verstößt dies gegen das Recht jeder Person auf ein faires Gerichtsverfahren. Und mit dem fehlenden Recht auf ein faires Verfahren werden den Betroffenen überdies die Rechte auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf verfahrensrechtliche Garantien abgesprochen.

Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe hat sich ähnlich zu dem Einsatz von Folter und erzwungenen "Geständnissen" in Sri Lanka geäußert: "Die meisten Überlebenden von Folter sagten, nach Abgabe eines Geständnisses nicht mehr gefoltert worden zu sein. Die Geständnisse bestanden manchmal aus einem leeren Blatt Papier oder einem Text in einer unbekannten Sprache, das bzw. den sie unterzeichnen mussten."

Amnesty International befürchtet, dass Todesurteile auf der Grundlage von unfairen Verfahren ausgesprochen und vollstreckt werden könnten. Ein solches Unrecht wäre nicht wiedergutzumachen. Deshalb wendet sich die Organisation weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe.