Somalia: Willkürlich inhaftierte Aktivistin freilassen!

Das Foto zeigt Sadia Moalim Ali auf einer nicht asphaltierten Straße. Sie trägt ein Kopftuch und ein Gewand und lächelt in die Kamera. Im Hintergrund stehen einstöckige Gebäude.

+++ Gute Nachricht vom 12. August 2026: Das Urteil gegen Sadia Moalim Ali wurde aufgehoben. Sie ist wieder frei und bei ihrer Familie! +++

+++ Update: Sadia Moalim Ali ist wegen Beleidigung von Regierungseinrichtungen am 25. Juni 2026 zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Setzt euch jetzt hier verstärkt für ihre sofortige Freilassung ein! +++ 
Am 12. April wurde die Tuktuk-Fahrerin Sadia Moalim Ali in Mogadischu, der Hauptstadt Somalias, von Angehörigen des nationalen Geheimdienstes festgenommen. Die Aktivistin wurde nur wegen ihres Engagements in den Sozialen Medien und bei friedlichen Protesten zur Zielscheibe. Sadia Moalim Ali wurde zwei Tage auf dem Polizeirevier Hamar Jajab festgehalten. Am 14. April verlegte man sie in das Zentralgefängnis von Mogadischu. Dort ist sie bis jetzt inhaftiert. Ihre Familie weiß nicht, ob sie angeklagt wurde, doch glaubwürdige Quellen berichteten Amnesty International, dass der Polizei vom Gericht Banadir die Erlaubnis erteilt wurde, Sadia Moalim Ali für weitere Ermittlungen 90 Tage lang festzuhalten. Ihre Inhaftierung steht ausschließlich im Zusammenhang mit der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte. Amnesty International fordert die somalischen Behörden auf, sie sofort und bedingungslos freizulassen. 

Appell an

President
HE Hassan Sheikh Mohamud
President of the Federal Republic of Somalia
Office of the President
Villa Somalia, Mogadishu
SOMALIA

Sende eine Kopie an

Schreibt auch X-Nachrichten:  @HassanSMohamud 

Botschaft der Bundesrepublik Somalia
S.E. Herr Abdiasis Mohamud Mohamed
Rheinstraße 10
12159 Berlin
Fax: 030 23 63 00 11
E-Mail: somaliembassyberlin@gmail.com

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie und Ihre Regierung auf, Sadia Moalim Ali unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da sie nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert ist.
  • Bis zu ihrer Freilassung fordere ich Sie und Ihre Regierung auf, dafür zu sorgen, dass sie unter Bedingungen festgehalten wird, die den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen, dass sie vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird und dass sie unverzüglich und regelmäßig Zugang zu ihrer Familie, ihren Anwält*innen und einer angemessenen medizinischen Versorgung erhält.

Sachlage

+++ Update: Am 25. Juni sprach das Regionalgericht Banadir die Aktivistin Sadia Moalim Ali schuldig, Regierungseinrichtungen beleidigt zu haben, und verurteilte sie zu drei Jahren Haft. Es bestehen ernste Bedenken, dass ihr Verfahren nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprochen hat. Sadia Moalim Alis Fall ist Teil eines größeren Musters von unnötigen und unverhältnismäßigen Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und zunehmender Schikane gegen kritische Stimmen im Land. +++

Sadia Moalim Ali ist eine Tuktuk-Fahrerin und engagiert sich zu gesellschaftlichen Themen. Am 12. April nahmen Angehörige des somalischen Geheimdienstes (National Intelligence and Security Agency – NISA) die 27-Jährige im Bezirk Hodan in der Hauptstadt Mogadischu fest. Sadia Moalim Ali wurde zunächst auf dem Polizeirevier Hamar Jajab inhaftiert, bevor sie am 14. April in das Zentralgefängnis von Mogadischu verlegt wurde, wo sie bis jetzt festgehalten wird. Sie hat keinen Zugang zu einem Anwalt, und ihre Familie weiß nichts von einer formellen Anklage gegen sie. Amnesty International hat aber erfahren, dass die Polizei vom Gericht Banadir die Erlaubnis erhalten hat, Sadia Moalim Ali 90 Tage lang festzuhalten, in denen weitere Ermittlungen durchgeführt werden. Sadia Moalim Ali wird von den Behörden ausschließlich im Zusammenhang mit der friedlichen Äußerung ihrer Ansichten im Internet ins Visier genommen. Sie nutzt Social-Media-Plattformen, darunter Facebook und TikToK, um die somalische Regierung zu kritisieren und sich vor allem gegen die mutmaßliche Korruption in der Regierung, die Jugendarbeitslosigkeit, die Vetternwirtschaft hoher Regierungsbeamter, die hohe Besteuerung und die hohen Kraftstoffpreise auszusprechen. In einem Video sagte sie, wenn ihr etwas zustoßen sollte, läge die Verantwortung beim Präsidenten.

Seit Mitte 2022 gehen die somalischen Behörden systematisch und in zunehmendem Maße gegen die Menschenrechte vor, einschließlich der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung, und versuchen mit willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen, Schikanen, Drohungen und Einschüchterungen Journalist*innen, Medienhäuser, Aktivist*innen und andere Personen, die friedlich abweichende Meinungen äußern, zum Schweigen zu bringen. Diese weit verbreiteten Angriffe stellen einen klaren Verstoß gegen die Verpflichtungen Somalias im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen dar, an die die Regierung gebunden ist. Die somalischen Behörden müssen unbedingt ihre nationalen und internationalen Menschenrechtsverpflichtungen und -zusagen einhalten, einschließlich der Achtung und Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit, friedliche Versammlung und Medienfreiheit.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Dies ist nicht das erste Mal, dass Sadia Moalim Ali wegen ihres Engagements festgenommen wurde. Bereits am 12. März wurde sie wegen ihres Protests gegen die gestiegenen Kraftstoffpreise verhaftet, vor Gericht gestellt und erst nach vier Tagen wieder freigelassen.

Seit Präsident Hassan Sheikh Mohamud Mitte 2022 sein Amt antrat, sind die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit, friedliche Versammlung und Medienfreiheit in Somalia stark eingeschränkt worden. Journalist*innen und andere Aktivist*innen werden von Sicherheitskräften angegriffen und sind Drohungen, Schikanen, Einschüchterungen, Schlägen, willkürlichen Festnahmen und ungerechtfertigter Strafverfolgung ausgesetzt.

Seit 2025 versucht die Regierung verstärkt, Journalist*innen, die über Themen von öffentlichem Interesse berichten, darunter u.a. Zwangsräumungen, zu kontrollieren und zu zensieren. Am 16. März erließ der Informationsminister eine Richtlinie, die die Veröffentlichung von "Aussagen oder Nachrichten, die die nationale Sicherheit gefährden könnten" oder "die direkt oder indirekt Informationen missbrauchen oder fälschen" verbietet.

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