Familien droht Vertreibung

Diese Urgent Action ist beendet.

200 Familien der kleinbäuerlichen Gemeinschaft Guahory im Departamento Caaguazú im Osten Paraguays droht nicht mehr unmittelbar die Vertreibung. Der Gemeinsame Aktionsplan gegen strafbare Handlungen im Zusammenhang mit rechtswidriger Besetzung von Land (Plan de Acción Conjunta para Hechos Punibles de Invasión de Inmueble Ajeno) soll in ihrer Gemeinde doch nicht umgesetzt werden.

Textfeld "Wirtschaftliche, soziale & kulturelle Rechte"

200 Familien der kleinbäuerlichen Gemeinschaft Guahory im Departamento Caaguazú im Osten Paraguays droht die Vertreibung.

Appell an

Innenminister

Juan Ernesto Villamayor

Chile 1002 esquina Manduvirá

Barrio Catedral

Asunción, PARAGUAY

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Paraguay

S. E. Herrn Fernando Daniel Ojeda Cáceres

Hardenbergstraße 12

10623 Berlin

Fax: 030-31 99 86 17

E-Mail: embapar@embapar.de

Amnesty fordert:

  • Bitte führen sie keine rechtswidrigen Zwangsräumungen in der kleinbäuerlichen Gemeinde Guahory durch.
  • Heben Sie bitten den gemeinsamen Aktionsplans gegen strafbare Handlungen im Zusammenhang mit rechtswidriger Besetzung von Land (Plan de Acción Conjunta para Hechos Punibles de Invasión de Inmueble Ajeno) auf, da dieser gegen die Rechte auf Wohnen und rechtsstaatliche Verfahren verstößt.
  • Stellen Sie bitte detaillierte Informationen über den Versuch zur Verfügung, den Aktionsplan in der Gemeinde Guahory umzusetzen – darunter die Anzahl der beteiligten Sicherheitskräfte, die getroffenenen Maßnahmen und die Daten.

Sachlage

Aktualisierung: Da den 200 Familien der Gemeinschaft der Guahory nach wie vor die Vertreibung droht, wird diese Urgent Action bis zum 5. November verlängert. Setzt euch weiter für die Gemeinschaft ein!

Nach öffentlich zugänglichen Informationen wurden am 13. Juli etwa 400 Polizist_innen in der kleinbäuerlichen Gemeinde Guahory stationiert. Dieser Polizeieinsatz erfolgte auf der Grundlage einer Entscheidung der zuständigen Stellen für die Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans gegen strafbare Handlungen im Zusammenhang mit rechtswidriger Besetzung von Land (Plan de Acción Conjunta para Hechos Punibles de Invasión de Inmueble Ajeno). Amnesty International vertritt die Auffassung, dass diese Verfahren zu verdeckten rechtswidrige Zwangsräumungen führen, ohne dass rechtsstaatliche Schutzmechanismen eingehalten werden, um das Recht auf angemessenes Wohnen zu respektieren und zu schützen.

Die rechtswidrige Zwangsräumung der Gemeinde könnte nun jederzeit eingeleitet werden, womit gegen die Rechte Hunderter Menschen, darunter Dutzende Kinder, auf ein rechtsstaatliches Verfahren und angemessenes Wohnen verstoßen würde. Zudem befürchtet Amnesty International, dass die rechtswidrigen Zwangsräumungen in Gewalt umschlagen könnten, wie es bei vorherigen Zwangsräumungen der Guahory-Gemeinde in den Jahren 2016 und 2017 geschehen ist.

Die kleinbäuerlichen Familien machen im Kontext des Zugangs zu Land und Agrarreformen ihre Rechte auf Nahrung und angemessenes Wohnen geltend. Die Besitzrechte der Grundstücke, auf denen die Familien leben, sind bislang von keiner juristischen Behörde festgestellt worden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 15. September 2016 erschien ein Staatsanwalt begleitet von ca. 1.200 Polizist_innen, die Traktoren einsetzten, um Angehörige der Gemeinschaft der Guahory zu vertreiben. Laut Angaben der Familien wurden ihre Häuser und ihre Ernteerträge zerstört. Es gab weder Gespräche noch wurde ein Räumungsbefehl vorgelegt. Angehörige der Behörden und Vertreter_innen der kleinbäuerlichen Gemeinschaft gaben an, dass sich auch Privatpersonen an der rechtswidrigen Zwangsräumung beteiligten.

Am 3. Januar 2017 wurden bei einer weiteren rechtswidrigen Zwangsräumung erneut Häuser und Ernteerträge zerstört. Zwölf Personen wurden festgenommen, darunter drei Minderjährige, die um Mitternacht wieder freigelassen, aber des unbefugten Betretens eines Grundstücks beschuldigt wurden. Frauen, Männer und Minderjährige gaben an, von der Polizei geschlagen und mit Tränengas besprüht worden zu sein. Einige Angehörige der Polizei sagten ihnen: "Diese Kleinbauern sind Müll und wollen einfach nicht arbeiten" und "haltet euch von den Kleinbauern fern, wenn ihr keinen Ärger haben wollt."

Nach Angaben der Menschenrechtskoordinierungsgruppe von Paraguay (Coordinadora de Derechos Humanos del Paraguay - CODEHUPY) und Angehörigen der kleinbäuerlichen Germeinschaft Guahory fanden im Februar und Oktober 2015 und im Dezember 2016 ebenfalls rechtswidrige Zwangsräumungen statt.

Der gemeinsame Aktionsplan gegen strafbare Handlungen im Zusammenhang mit rechtswidriger Besetzung von Land (Plan de Acción Conjunta para Hechos Punibles de Invasión de Inmueble Ajeno) ist eine Vereinbarung zwischen der Generalstaatsanwaltschaft, dem Innenministerium und der Nationalpolizei vom 28. März 2012 (aktualisiert am 20. März 2017), die festsetzt, welche Maßnahmen diese drei Behörden ergreifen, wenn es zu einer vermeintlich rechtswidrigen Besetzung von Land kommt. Die Generalstaatsanwaltschaft, die für die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zuständig ist, befasst sich nicht mit den Besitzrechtsfragen, diese fallen vielmehr in die Zuständigkeit der Gerichtsbehörden, die Besitzfragen auf der Grundlage zivil- und agrarrechtlicher Verfahren bestimmen. Somit besteht die Gefahr, dass rechtswidrige Zwangsräumungen im Zusammenhang mit Grundstücken erfolgen, deren Besitzrechte noch nicht geklärt sind.