Völkerrechtswidrige Verfassungsänderung

Diese Urgent Action ist beendet.

Der mexikanische Kongress hat trotz nationaler und internationaler Kritik eine Verfassungsreform verabschiedet, die Gerichte dazu verpflichtet, bei einer erweiterten Anzahl von Straftaten Untersuchungshaft anzuordnen. Anders als im Völkerrecht vorgesehen, entzieht diese Reform Richter_innen die Möglichkeit, von einer Untersuchungshaft abzusehen oder Beweise aufzunehmen und erst dann zu entscheiden, ob ein Freiheitsentzug angemessen ist.

Karte von Mexiko

Karte von Mexiko

Sachlage

Am 19. Februar verabschiedete der mexikanische Kongress die Reform von Artikel 19 der Verfassung, um die Liste der Straftaten auszuweiten, bei denen Richter_innen zwingend Untersuchungshaft anordnen müssen. Dies muss noch von den Kongressen auf bundesstaatlicher Ebene angenommen werden. Die mexikanische Verfassung enthält bereits eine lange Liste von Straftaten, bei denen Gerichte gezwungen sind, Untersuchungshaft für die Beschuldigten anzuordnen, ohne nach eigenem Ermessen beurteilen zu dürfen, ob dies notwendig ist.

Untersuchungshaft als Form der Bestrafung verstößt gegen die Verfahrensrechte der Betroffenen. Das Völkerrecht schreibt fest, dass die Art der Straftat nicht das einzige Kriterium für die Verhängung von Untersuchungshaft sein sollte. Untersuchungshaft sollte zudem eine Ausnahmemaßnahme darstellen und nicht als eine Form von Bestrafung verhängt werden. Untersuchungshaft ist nur dann zulässig, wenn der rechtmäßig angestrebte Zweck mit keiner anderen Maßnahme erreicht werden kann, z. B. bei erheblicher Fluchtgefahr, der Notwendigkeit des Abwendens von Schaden an Dritten oder der Gefahr von unzulässiger Einflussnahme, die das Strafverfahren behindern könnte. Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Amnesty-Bericht "False Suspicions: Arbitrary Detentions by Police in Mexico".

Die Verfassungsänderung muss noch von den 17 Kongressen auf bundesstaatlicher Ebene angenommen werden. Die Bundesstaaten Campeche und Chiapas haben die Änderung bereits angenommen. Amnesty International ist der Auffassung, dass nur eine äußerst geringe Chance besteht, die Verfassungsänderung noch zu stoppen.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Amnesty International wird die Situation weiterhin beobachten. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.