Kolumbien: Durch Glyphosat in Gefahr

Ein Mann zeigt in einer bergigen, aber sehr bewachsenen Region auf eine Kokaplantage.

Ein Mann vor seiner Kokaplantage in Catatumbo, Juni 2019.

Kolumbien lässt den Einsatz des Herbizids Glyphosat aus der Luft zur Vernichtung verbotener Kulturpflanzen wieder zu. Diese Maßnahme wurde 2015 aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte gestoppt und könnte nun unter anderem erneut die Gesundheit von Hunderten kleinbäuerlicher Gemeinschaften sowie die Umwelt gefährden.

Setzt euch für die kleinbäuerlichen Gemeinschaften ein!

Appell an

Wilson Ruiz Orijuela

President of the National Narcotics Council

Cl. 53 #1327

Bogotá


KOLUMBIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Kolumbien

S.E. Herrn Hans-Peter Knudsen

Taubenstr. 23

10117 Berlin

Fax: 030-2639 6125

E-Mail: ealemania@cancilleria.gov.co

Amnesty fordert:

Sachlage

Am 12. April 2021 unterzeichnete Präsident Ivan Duque das Dekret 380 zur Bekämpfung illegaler Anbaukulturen. Die kolumbianische Regierung macht somit den Weg für die Vernichtung illegaler Nutzpflanzen durch das Versprühen von Glyphosat aus der Luft wieder frei und gefährdet dadurch die Gesundheit und Sicherheit von Tausenden von Menschen. Die Bemühungen der Regierung bei der Bekämpfung des illegalen Drogenanbaus darf die Bevölkerung nicht in der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte beeinträchtigen. Dies gilt auch für die kleinbäuerlichen Gemeinschaften, deren Lebensunterhalt von solchen Kulturpflanzen abhängt.

Der Einsatz von Glyphosat hat erwiesenermaßen schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte von Tausenden von Menschen. Dazu gehören die Rechte auf Leben, Gesundheit, Wasser, auf eine gesunde und sichere Umwelt sowie auf einen angemessenen Lebensstandard. Die Zwangsvernichtung illegaler Anbaukulturen durch das Herbizid Glyphosat wird die Konfliktsituation im Land verschärfen und kleinbäuerliche Gemeinschaften somit noch mehr gefährden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Jahr 2017 kam das kolumbianische Verfassungsgericht in seinem Urteil T-236 zu dem Schluss, dass es Indizien gibt, die vorläufig bestätigen, dass Glyphosat eine toxische Substanz ist, die je nach Expositionsgrad krebserregend oder anderweitig gesundheitsschädlich sein kann. Dieses Urteil bestimmt auch die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, bevor das Herbizid zur Vernichtung illegaler Nutzpflanzen aus der Luft versprüht werden darf.

Im Jahr 2019 entschied das Verfassungsgericht durch den Beschluss 387, dass die Regierung die freiwillige Substitution gegenüber der Zwangsvernichtung priorisieren muss. Das Gericht legte außerdem fest, dass das Versprühen von Glyphosat aus der Luft die letzte Option sein sollte und nur dann zulässig ist, wenn die freiwillige Substitution sowie die mechanische Vernichtung fehlgeschlagen sind. Ferner müsse die kolumbianische Regierung im Rahmen von Punkt 4 ("Lösung des Problems der illegalen Drogen") des 2016 gemeinsam mit der bewaffneten Gruppe FARC-EP unterzeichneten Friedensabkommens eine Entscheidung über die Wiederaufnahme der Versprühung aus der Luft treffen.

Am 17. Dezember 2020 wandten sich zehn unabhängige Expert_innen der Vereinten Nationen in einem Brief an den kolumbianischen Präsidenten und forderten die Regierung dazu auf, die Besprühung verbotener Kulturpflanzen aus der Luft nicht wieder aufzunehmen, da diese Maßnahme "enorme Risiken" für Umwelt und Menschenrechte berge und gegen das Friedensabkommen verstoße. Zudem könnte sie Kolumbiens Verpflichtungen gemäß internationalen Menschenrechtsnormen entgegenstehen.

Auch im Jahr 2020 setzte die Regierung Programme zur freiwilligen Substitution der von Kokapflanzen nicht wirksam um, was ein Schlüsselelement des Friedensabkommens war. Stattdessen setzte sich die Regierung zum Ziel, die Kokaplantagen auf über 130.000 Hektar durch das Militär vernichten zu lassen. Im Juli 2020 veröffentlichte Amnesty International eine Pressemitteilung und forderte die Regierung dazu auf, die Besprühung der Kokaplantagen mit Glyphosat auch am Boden einzustellen, um Menschenrechtsverletzungen an den kleinbäuerlichen Gemeinschaften zu vermeiden, die für ihren Lebensunterhalt auf den Anbau von Koka angewiesen sind. Darüber hinaus argumentierte Amnesty, dass die Zwangsvernichtung der Kokapflanzen die Konfliktsituation im Land verschärfen und die kleinbäuerlichen Gemeinschaften und deren Sprecher_innen noch weiter gefährden würde.

Trotz des Gesundheitsnotstands im Zuge der Corona-Pandemie sowie zahlreicher Aufrufe verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen, die Zwangsvernichtung von Koka in dieser Zeit auszusetzen, führten die Behörden ihre Maßnahmen in mindestens sieben Departamentos des Landes durch. Damit setzten sie sich auch über die Anordnung der Regierung zur obligatorischen Isolierung hinweg.