Gesetzesreform gegen Menschenrechtsarbeit

Das Foto zeigt die Umrisse von Guatemala auf einer Karte

In Guatemala liegt eine Gesetzesreform auf dem Tisch, bei deren Verabschiedung Nichtregierungsorganisationen unangemessene Einschränkungen, Kontrollen und Sanktionen drohen. Damit sind die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in dem mittelamerikanischen Land massiv bedroht. Die Abstimmung über die Gesetzesvorlage 5257 soll bereits in den kommenden Wochen stattfinden – das muss verhindert werden.

Appell an

Alvaro Enrique Arzú Escobar

Palacio Legislativo, 9 Avenida 9-44

Zona 1, Ciudad de Guatemala, 01001

GUATEMALA

Sende eine Kopie an

Vizepräsident des Kongresses

Felipe Alejos Lorenzana


Palacio Legislativo, 9 Avenida 9-44

Zona 1, Ciudad de Guatemala, 01001

GUATEMALA


E-Mail: falejos@congreso.gob.gt

Twitter: @FelipeAlejos



BOTSCHAFT DER REPUBLIK GUATEMALA

S. E. Herrn José Francisco Cali Tzay

Joachim-Karnatz-Allee 47, 2. OG, 10557 Berlin

Fax: 030-2064 3659

E-Mail: sekretariat@botschaft-guatemala.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie dazu auf, von einer Debatte über die Gesetzesvorlage 5257 und deren Verabschiedung abzusehen. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Guatemala müssen respektiert werden und es muss sichergestellt sein, dass Menschenrechtsverteidiger_innen auch weiterhin aktiv sein können.

Sachlage

Die Gesetzesvorlage 5257 soll dass guatemaltekische Gesetz zu Nichtregierungs- und Entwicklungsorganisationen reformieren. Im Falle einer Verabschiedung sieht der Entwurf strenge Kontrollen und hohe Auflagen für die Registrierung und den Betrieb von NGOs im Land vor. Außerdem hätte die Regierung das Recht, die Aktivitäten einer NGO mittels vager Begründungen wie "Störung der öffentlichen Ordnung" dauerhaft zu unterbinden. Die breiten Auslegungsmöglichkeiten solcher Begründungen würden willkürliche Schließungen von zivil-gesellschaftlichen Organisationen sowie eine strafrechtliche Verfolgung der dort tätigen Menschenrechts-verteidiger_innen ermöglichen. Der Entwurf eröffnet viele Möglichkeiten, Menschenrechtsverteidiger_innen zu schikanieren und zum Schweigen zu bringen und stellt somit eine ernste Gefahr für die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Guatemala dar.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Menschenrechtsverteidiger_innen gehen ihrer Tätigkeit in Guatemala in einem extrem feindseligen Umfeld nach, insbesondere diejenigen, die sich für Landrechte und Umweltschutz einsetzen. Sie sind anhaltenden Bedrohungen, Einschüchterungsversuchen und Angriffen ausgesetzt. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation UDEFEGUA (Unidad de Protección a Defensoras y Defensores de Derechos Humanos de Guatemala) wurden 2018 in Guatemala 26 Menschenrechtsverteidiger_innen getötet.

Darüber hinaus überziehen sowohl nichtstaatliche als auch staatliche Akteure Menschenrechtler_innen mit Verleumdungskampagnen. Die Justizbehörden werden regelmäßig dazu missbraucht, Menschenrechtsverteidiger_innen zu kriminalisieren, um so Bewegungen und Organisationen zu schwächen und Menschenrechtler_innen zu zermürben und sie aus der Öffentlichkeit zu verdrängen. Weitere Informationen finden Sie in den beiden englischsprachigen Berichten von Amnesty International "We are defending the land with our blood": Defenders of the land, territory and environment in Honduras and Guatemala und Americas: State Protection Mechanisms for Human Rights Defenders.

Amnesty International nennt die Gesetzesvorlage 5257 auch in dem Bericht Laws Designed to Silence: the Global Crackdown on Civil Society Organizations als Beispiel für einen weltweiten Trend, die Arbeit von NGOs und Menschenrechtsverteidiger_innen mittels einer repressiven Gesetzgebung einzuschränken.