Eswatini: Ehemaligen Abgeordneten freilassen!

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Zwei glatzköpfige Männer in Anzügen stützen sich auf einem Holzgeländer ab. Sie sind in einem mit hellem Holz verkleideten Raum, schauen nach rechts und lachen.

Der Abgeordnete Mduduzi Bacede Mabuza (links) ist in Eswatini nach wie vor willkürlich inhaftiert. Der Abgeordnete Mthandeni Dube (rechts) wurde am 5. November 2025 aus der Haft entlassen (Archivaufnahme, vermutlich aus dem Jahr 2021).

Mduduzi Bacede Mabuza, ein ehemaliges Mitglied des Parlaments von Eswatini, ist seit dem 25. Juli 2021 aus politischen Gründen willkürlich inhaftiert. Er wurde geschlagen und hatte eine Zeitlang weder Zugang zu einem Rechtsbeistand noch zu medizinischer Versorgung. Mduduzi Bacede Mabuza wird allein deshalb strafrechtlich verfolgt, weil er seine Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und politische Teilhabe friedlich ausgeübt hatte. Er wurde im Juli 2024 zusammen mit dem ehemaligen Abgeordneten Mthandeni Dube schuldig gesprochen und beide zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Das Verfahren war geprägt von schweren Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip. Mthandeni Dube wurde am 5. November 2025 begnadigt und unter strengen Auflagen hinsichtlich Meinungsäußerung, Bewegungsfreiheit und politischen Aktivitäten freigelassen. Mduduzi Bacede Mabuza, den Amnesty International als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachtet, befindet sich jedoch nach wie vor in Haft.

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Dein Appell

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Sehr geehrter Herr Premierminister,

Mduduzi Bacede Mabuza, ein ehemaliges Mitglied des Parlaments von Eswatini, ist seit dem 25. Juli 2021 aus politischen Gründen willkürlich inhaftiert. Er wurde geschlagen und hatte eine Zeitlang weder Zugang zu einem Rechtsbeistand noch zu medizinischer Versorgung. Mduduzi Bacede Mabuza wird allein deshalb strafrechtlich verfolgt, weil er seine Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und politische Teilhabe friedlich ausgeübt hatte. Er wurde im Juli 2024 zusammen mit dem ehemaligen Abgeordneten Mthandeni Dube schuldig gesprochen und beide zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Das Verfahren war geprägt von schweren Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip. Mthandeni Dube wurde am 5. November 2025 begnadigt und unter strengen Auflagen hinsichtlich Meinungsäußerung, Bewegungsfreiheit und politischen Aktivitäten freigelassen. Mduduzi Bacede Mabuza, den Amnesty International als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachtet, befindet sich jedoch nach wie vor in Haft.

Lassen Sie den gewaltlosen politischen Gefangenen Mduduzi Bacede Mabuza bitte umgehend und bedingungslos frei, und heben sie alle Auflagen gegen Mthandeni Dube auf.

MIt freundlichen Grüßen

Dear Honourable Prime Minister,

I am writing to express deep concern regarding the ongoing arbitrary detention of former Member of Parliament Mduduzi Bacede Mabuza and the severe restrictions imposed on former MP Mthandeni Dube.

While I welcome the news of Mthandeni Dube’s pardoning and conditional release on 5 November 2025, his release is subject to a number of severe restrictions on his rights to freedom of expression, association and movement, including prohibitions on political activity, public speaking and media engagement, as well as limitations on travel.

Meanwhile, Mduduzi Bacede Mabuza – whom Amnesty International considers a prisoner of conscience, detained solely for his opposition and political activity – remains unlawfully detained.

You will remember that both men were arrested on 25 July 2021 for speaking out against state repression and calling for constitutional reform. They were convicted and in July 2024 sentenced to 85 (Mduduzi Bacede Mabuza) and 58 (Mthandeni Dube)year prison terms under repressive anti-terrorism and sedition laws following proceedings marred by serious due process violations. In September 2022, both MPs were brutally assaulted with batons by members of a tactical unit responsible for their transport. Their lawyer was initially denied access, and medical care was delayed until an urgent court order compelled treatment.

Furthermore, I would like to draw your attention to the UN Working Group on Arbitrary Detention’s (WGAD) Opinion No. 55/2025, adopted at its 103rd session on 28 August 2025, which found the two former MPs’ detention arbitrary under Category II and III, concluding that they were punished for exercising their rights to freedom of expression, assembly, association and political participation, and that serious fair trial violations had occurred and subsequently called for the immediate release of both men.

In light of the above, I urge you to immediately and unconditionally release prisoner of conscience Mduduzi Bacede Mabuza and to lift all restrictions on Mthandeni Dube.

Yours sincerely,

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Appell an

Premierminister
Russel Mmiso Dlamini
P.O Box 395
Mbabane
ESWATINI

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Eswatini
S. E. Herrn Sibusisiwe Mingomezulu
188, Av. Winston Churchill
1180 Brüssel, BELGIEN
Fax: (00 32) 2 347 46 23
E-Mail: brussels@eswatini-embassy.eu 

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie den gewaltlosen politischen Gefangenen Mduduzi Bacede Mabuza bitte umgehend und bedingungslos frei, und heben sie alle Auflagen gegen Mthandeni Dube auf.

Sachlage

Die andauernde willkürliche Inhaftierung des ehemaligen Parlamentsmitglied Mduduzi Bacede Mabuza und die strengen Auflagen gegen den ehemaligen Abgeordneten Mthandeni Dube geben Anlass zur Sorge.

Zwar wurde Mthandeni Dubi am 5. November 2025 begnadigt und unter Auflagen freigelassen, doch unterliegt seine Freilassung einer Reihe schwerwiegender Einschränkungen seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Freizügigkeit. Dazu gehören das Verbot politischer Aktivitäten, öffentlicher Reden und Medienauftritte sowie Reisebeschränkungen.

Unterdessen bleibt Mduduzi Bacede Mabuza, den Amnesty International als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachtet, der ausschließlich wegen seiner oppositionellen und politischen Aktivitäten inhaftiert wurde, weiterhin rechtwidrig inhaftiert.

Beide Männer wurden am 25. Juli 2021 festgenommen, weil sie sich gegen staatliche Repressionen ausgesprochen und Verfassungsreformen gefordert hatten. Sie wurden im Juli 2024 nach einem von schweren Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip geprägten Verfahren unter Anwendung repressiver Gesetze gegen Terrorismus und Aufwiegelung schuldig gesprochen. Mduduzi Bacede Mabuza erhielt eine Freiheitsstrafe von 85 Jahren, Mthandeni Dube wurde zu 58 Jahren Haft verurteilt. Im September 2022 wurden beide Abgeordneten von Angehörigen einer für ihren Transport zuständigen Spezialeinheit brutal mit Schlagstöcken angegriffen. Ihrem Rechtsbeistand wurde zunächst der Zugang verweigert, und eine medizinische Versorgung erhielten sie erst nach einer gerichtlichen Eilanordnung.

Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen fordert seit August 2025 die Freilassung beider Männer. Ihre Stellungnahme Nr. 55/2025 ist eine verbindliche Bestätigung, dass beide Inhaftierungen rechtswidrig und politisch motiviert waren.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Königreich Eswatini, wo König Mswati III. als letzter absoluter Monarch Afrikas regiert, wird politischer Aktivismus seit Jahren unterdrückt. In der Vergangenheit wurden immer wieder Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und politische Aktivist*innen inhaftiert, nur weil sie sich gegen die Unterdrückung Andersdenkender ausgesprochen haben. Ihre Inhaftierungen basieren auf repressiven Gesetzen, darunter das Gesetz über staatsgefährdende und subversive Aktivitäten (Sedition and Subversive Activities Act — SSA Act) von 1938 und das Gesetz zur Terrorbekämpfung (Suppression of Terrorism Act — STA) von 2008.

Während der Unruhen im Juni und Juli 2021 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrierende vor, was zu Dutzenden von Todesfällen und zahlreichen Festnahmen führte. Human Rights Watch dokumentierte mindestens 46 Todesfälle im Zusammenhang mit den Protesten. Menschenrechtsgruppen gehen jedoch davon aus, dass die Zahl weitaus höher liegt.

Die strafrechtliche Verfolgung von Mduduzi Bacede Mabuza und Mthandeni Dube ist Teil dieser systematischen Unterdrückung. Auf die friedlichen Forderungen nach demokratischen Wahlen für einen*eine Premierminister*in und nach einer Verfassungsreform wurde mit Strafanzeigen, verlängerter Untersuchungshaft, Verweigerung der Freilassung gegen Kaution und einem unfairen Gerichtsverfahren reagiert. 

Die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen gegen willkürliche Inhaftierungen (WGAD) in ihrer Stellungnahme Nr. 55/2025, die auf ihrer 103. Sitzung am 28. August 2025 verabschiedet wurde, die Inhaftierung der beiden ehemaligen Abgeordneten gemäß Kategorie II und III als willkürlich eingestuft und kam zu dem Schluss, dass sie für die Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie politische Teilhabe bestraft wurden und dass schwerwiegende Verstöße gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren vorlagen. In der Folge wurde die sofortige Freilassung beider Männer gefordert.