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Drohende Hinrichtung

Gefängniszelle für zum Tode verurteilte Personen in der belarussischen Hauptstadt Minsk (Archivbild)
© Legal initiative
Viktar Paulau ist in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden, nachdem der Oberste Gerichtshof am 12. November seinen Schuldspruch und das Todesurteil bestätigt hat. Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab, unabhängig von der Art oder den Umständen der Straftat, der Schuld, Unschuld oder anderen Eigenschaften der Straftäter_innen und der angewendeten Hinrichtungsart.
Appell an
Alyaksandr Lukashenka
Vul. Karla Marksa, 38
220016 Minsk
BELARUS
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Belarus
S. E. Herrn Denis Sidorenko
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie hiermit, die Hinrichtung von Viktar Paulau umgehend zu stoppen und auch alle weiteren in Belarus zum Tode verurteilten Menschen nicht hinzurichten.
- Bitte erlassen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.
- Zudem bitte ich Sie, alle bestehenden Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln.
Sachlage
Viktar Paulau wurde am 30. Juli vom Regionalgericht in Wizebsk zum Tode verurteilt. Der Oberste Gerichtshof von Belarus bestätigte den Urteilsspruch am 12. November.
Der Angeklagte war für schuldig befunden worden, im Dezember 2018 zwei Menschen ermordet zu haben. Nach Angaben örtlicher Menschenrechtsverteidiger_innen kam es im Prozess zu Unregelmäßigkeiten, die gegen das Recht von Viktar Paulau auf ein faires Gerichtsverfahren verstießen. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs droht Viktar Paulau nun unmittelbar die Hinrichtung. Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.
Hintergrundinformation
Trotz des fortgesetzten Dialogs zwischen der internationalen Gemeinschaft und den belarussischen Behörden über ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe wurden in Belarus 2019 mindestens zwei Männer hingerichtet und drei Männer zum Tode verurteilt.
Belarus ist das einzige Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, in dem immer noch Hinrichtungen stattfinden.
In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt. Die Todesurteile werden unter strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilten selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Die Behörden weigern sich, den Familien die Leichname der Hingerichteten auszuhändigen oder ihnen mitzuteilen, wo sie begraben wurden. Die Geheimhaltung der Hinrichtungen in Belarus stellt nach Einschätzung von UN-Gremien eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung der Familienangehörigen dar. Hinrichtungen werden zum Teil auch dann vollzogen, wenn der UN-Menschenrechtsausschuss die Regierung aufgefordert hat, diese für die Dauer der Überprüfung der Fälle auszusetzen.
Da die Behörden jedoch keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und ausgeführter Hinrichtungen veröffentlichen, verhindern sie eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und blockieren folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe. Bis heute haben 142 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. 2018 wurden aus 20 Ländern Hinrichtungen gemeldet. Von diesen Ländern werden nur in 13 regelmäßig Todesurteile vollstreckt, d. h. dass in jedem Jahr der vergangenen fünf Jahre Hinrichtungen vollzogen worden sind. Im Jahr 2017 haben Guinea und die Mongolei die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. Guatemala hat die Todesstrafe dagegen nur für gewöhnliche Straftaten abgeschafft. Im Februar 2018 hat der Präsident von Gambia ein offizielles Hinrichtungsmoratorium verkündet. In Gambia wurden zuletzt im Jahr 2012 Todesurteile vollstreckt. Die neue Regierung des Landes unterzeichnete im September 2017 das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das die vollständige Abschaffung der Todesstrafe vorsieht. Burkina Faso war bislang das letzte Land, das die Todesstrafe aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hat – im Juni 2018.