Angola: Urteile gegen fünf Bäuer*innen aufheben
Mitglieder der Vikolôngwa-Mbútwa-Gemeinschaft in der Huíla-Provinz in Angola (undatiertes Foto)
© ACC_Domingos Fingo
Am 6. Mai verurteilte ein Gericht in Lubango fünf Mitglieder der Gemeinschaft der Vikolôngwa Mbútwa zu Haftstrafen von über drei Jahren. Die Anklagen hingen mit einem gewaltsamen Polizeieinsatz zusammen, der am 23. November 2024 in Verbindung mit einem Landkonflikt in der Gemeinde stattgefunden hatte. Das Urteil wurde verkündet, ohne dass die Angeklagten oder ihre Rechtsbeistände anwesend waren. Diese waren erst zwei Tage vor der Anhörung informiert worden, obwohl das Gesetz eine Frist von 15 Tagen vorschreibt. Am 26. Mai legten die Rechtsbeistände der Angeklagten Rechtsmittel ein. Die fünf Verurteilten sind bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß.
Setzt euch für die fünf Bäuer*innen ein!
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Appell an
Generalstaatsanwalt
Pedro Mendes de Carvalho
Rua 17 de Setembro
Cidade Alta
Luanda
ANGOLA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Angola
I.E. Frau
Maria Isabel G. Godinho De Resende Encoge
Werderscher Markt 10
10117 Berlin
Fax: 030-2408 9712
E-Mail: botschaft@botschaftangola.de
Amnesty fordert:
- Bitte sorgen Sie dafür, dass die Urteile gegen die fünf Mitglieder der Gemeinschaft der Vikolôngwa Mbútwa, die nicht durch glaubwürdige und rechtmäßige Beweise untermauert sind, aufgehoben werden.
- Stellen Sie zudem sicher, dass die Rechte der Verteidigung und alle Verfahrensgarantien während des gesamten Berufungsverfahrens uneingeschränkt gewahrt werden. Hierzu zählt auch das Recht der Angeklagten und ihrer Rechtsbeistände, ordnungsgemäß über alle Verhandlungstermine informiert zu werden und bei diesen anwesend zu sein.
Sachlage
Es besteht große Sorge um sieben Mitglieder der Gemeinschaft der Vikolôngwa Mbútwa in der angolanischen Provinz Huíla: Eduardo Mbambi Licino Kessongo, Eduardo Tchaima, Sapalo António Kakandi, Paulo Cambuta Kapaya, Mwetuyapula Francisco, Francisca Tuahuma und Cecília Candumbo Mweyanavi.
Die sieben wurden am 23. November 2024 nach einem gewaltsamen Polizeieinsatz im Rahmen eines Landkonflikts festgenommen und wegen verschiedener Vorwürfe in Lubango vor Gericht gestellt. Am 6. Mai 2026 wurde das Urteil verkündet, ohne dass die Angeklagten oder ihre Rechtsbeistände anwesend waren. Diese waren erst zwei Tage vor der Anhörung informiert worden, obwohl das Gesetz eine Frist von 15 Tagen vorschreibt. Das Gericht sprach alle Angeklagten vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung frei. Eduardo Tchaima wurde aus Mangel an Beweisen vollständig freigesprochen, und das Verfahren gegen Mwetuyapula Francisco wurde ausgesetzt. Die übrigen fünf wurden zu Freiheitsstrafen verschiedener Länge verurteilt: Eduardo Mbambi Licino Kessongo erhielt drei Jahre und neun Monate; Sapalo António Kakandi und Paulo Cambuta Kapaya jeweils drei Jahre und sechs Monate; Francisca Tuahuma und Cecília Candumbo Mweyanavi jeweils drei Jahre und drei Monate.
Das Urteil lässt befürchten, dass die Angeklagten kein faires Gerichtsverfahren erhalten haben. Die Verurteilungen stützten sich auf Tatsachen, die den Angeklagten kollektiv zur Last gelegt wurden, ohne dass die Handlungen jedes*r Einzelnen individuell geprüft wurden. Dies verstößt gegen den Grundsatz der persönlichen strafrechtlichen Verantwortung, der in Artikel 65 der angolanischen Verfassung und in Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert ist, dessen Vertragsstaat Angola ist. Vier der fünf wurden wegen Beschädigung öffentlichen Eigentums und schwerem Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt. Diese Punkte bezogen sich auf Ereignisse, die laut dem Urteil selbst erst dann stattfanden, als die Angeklagten bereits in Polizeigewahrsam waren. Die Verurteilung wegen Beschädigung öffentlichen Eigentums unter Gesetz Nr. 13/24 vom 29. August 2024 (Gesetz über Straftaten im Zusammenhang mit Vandalismus an öffentlichen Gütern und Dienstleistungen) wurde aufrechterhalten. Das Gesetz Nr. 13/24 wird von vielen Seiten kritisiert, da es friedliche Proteste unter Strafe stellen könnte.
Am 26. Mai 2026 legten die Rechtsbeistände der Verurteilten Rechtsmittel vor dem Berufungsgericht in Lubango ein. Die Betroffenen bleiben bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß.
Hintergrundinformation
Vikolôngwa Mbútwa ist eine ländliche Gemeinde in der Nähe von Chibia in der Provinz Huíla im Süden Angolas. Die Gemeinde lebt überwiegend von kleinbäuerlicher Landwirtschaft und traditioneller Viehzucht und betrachtet das umstrittene Land als ihr angestammtes Gemeindeland. Der Konflikt habe begonnen, als ein örtlicher Landbesitzer mit Grabungsarbeiten in dem Gebiet begann. Dabei wurde ein etwa drei Meter breiter und tiefer Graben um das umstrittene Gelände gezogen, der zum einen ein Sicherheitsrisiko für Anwohner*innen und Tiere darstellt und zum anderen den Zugang zu Weideland und fruchtbaren Feldern einschränkt. Gemeindemitglieder berichten, dass sie seither nicht mehr in der Lage sind, ihre Tiere zu weiden oder das Land zu betreten, das sie zuvor bewirtschaftet haben, sodass sie gezwungen sind, in kleinen Parzellen um ihre Häuser herum anzubauen.
Dieser Fall spiegelt die Bedenken wider, die Amnesty International bereits im Jahr 2021 im englischsprachigen Bericht "The End Of Cattle's Paradise" ("Das Ende des Rinderparadieses") dokumentiert hat. Darin wird beschrieben, dass in den Provinzen Huíla und Cunene die Gefährdung der lokalen Gemeinschaften durch die Vergabe von Gemeindeweiden an kommerzielle Landwirte verstärkt wurde. Dies gefährdet die wirtschaftliche und soziale Lage der Hirt*innengemeinschaften und vergrößert ihre Ernährungsunsicherheit.
In dem Urteil vom 6. Mai 2026 belegte das Gericht von Lubango alle fünf Angeklagten außerdem mit einer Gebühr von 50.000 Kwanza (etwa 47 Euro) und ordnete an, Eduardo Mbambi Licino Kessongo müsse den beiden Polizeikräften, die er mutmaßlich verletzt habe, ein Schmerzensgeld von jeweils 250.000 Kwanza (knapp 240 Euro) und 350.000 Kwanza (gut 330 Euro) zahlen.
Das Gericht wies die Aussage von Sapalo António Kakandi zurück, er sei in den Bauch geschossen worden. Begründet wurde dies mit der Feststellung, dass er während seiner Haftzeit keine Krankenhausbehandlung erhalten habe – doch eine solche Behandlung hätte auf Geheiß der Behörden selbst erfolgen müssen. Die von den sieben Mitgliedern der Vikolôngwa Mbútwa erhobenen Vorwürfe über Folter, Misshandlungen und unnötige und exzessive Gewaltanwendung wurden nicht untersucht, obwohl die Mandatsträger*innen der UN-Sonderverfahren am 25. Februar 2025 entsprechende Bedenken gegenüber der angolanischen Regierung äußerten. Mehr als anderthalb Jahre nach den Festnahmen haben die sieben immer noch keine medizinische Versorgung erhalten und klagen über anhaltende Schmerzen.