Angola: Urteile gegen fünf Bäuer*innen aufheben

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Das Foto zeigt mehrere Personen auf unter Wiese neben einem Baum. Sie stehen teilweise im Halbkreis. Einige Personen reden miteinander.

Mitglieder der Vikolôngwa-Mbútwa-Gemeinschaft in der Huíla-Provinz in Angola (undatiertes Foto)

Am 6. Mai verurteilte ein Gericht in Lubango fünf Mitglieder der Gemeinschaft der Vikolôngwa Mbútwa zu Haftstrafen von über drei Jahren. Die Anklagen hingen mit einem gewaltsamen Polizeieinsatz zusammen, der am 23. November 2024 in Verbindung mit einem Landkonflikt in der Gemeinde stattgefunden hatte. Das Urteil wurde verkündet, ohne dass die Angeklagten oder ihre Rechtsbeistände anwesend waren. Diese waren erst zwei Tage vor der Anhörung informiert worden, obwohl das Gesetz eine Frist von 15 Tagen vorschreibt. Am 26. Mai legten die Rechtsbeistände der Angeklagten Rechtsmittel ein. Die fünf Verurteilten sind bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß.

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Dein Appell

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Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

am 6. Mai verurteilte ein Gericht in Lubango fünf Mitglieder der Gemeinschaft der Vikolôngwa Mbútwa zu Haftstrafen von über drei Jahren. Die Anklagen hingen mit einem gewaltsamen Polizeieinsatz zusammen, der am 23. November 2024 in Verbindung mit einem Landkonflikt in der Gemeinde stattgefunden hatte. Das Urteil wurde verkündet, ohne dass die Angeklagten oder ihre Rechtsbeistände anwesend waren. Diese waren erst zwei Tage vor der Anhörung informiert worden, obwohl das Gesetz eine Frist von 15 Tagen vorschreibt. Am 26. Mai legten die Rechtsbeistände der Angeklagten Rechtsmittel ein. Die fünf Verurteilten sind bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Urteile gegen die fünf Mitglieder der Gemeinschaft der Vikolôngwa Mbútwa, die nicht durch glaubwürdige und rechtmäßige Beweise untermauert sind, aufgehoben werden.

Stellen Sie zudem sicher, dass die Rechte der Verteidigung und alle Verfahrensgarantien während des gesamten Berufungsverfahrens uneingeschränkt gewahrt werden. Hierzu zählt auch das Recht der Angeklagten und ihrer Rechtsbeistände, ordnungsgemäß über alle Verhandlungstermine informiert zu werden und bei diesen anwesend zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dear Prosecutor General,

I am writing to express my deep concern for seven members of the Vikolôngwa Mbútwa community in Huíla Province, Angola: Eduardo Bambi Lissimo Quessongo, Kapamba Tchahima Kapamba, Sapalo António Randy, Paulo Mbuta Capaia, Muetuiapula Francisco, Francisca Tuahuma, Cecília Dumbo.

The seven were detained on 23 November 2024, following a violent police intervention during a land dispute, and were tried by the Lubango Court on various charges. On 6 May 2026, the court handed down its verdict in the absence of the defendants and their lawyers, who had been notified only two days before the hearing despite the law requiring 15 days' notice. The court acquitted all defendants of the charge of criminal association, fully acquitted Kapamba Tchahima Kapamba for lack of evidence, and suspended the proceedings against Muetuiapula Francisco. However, it sentenced the remaining five to various prison terms to be served: Eduardo Bambi Lissimo Quessongo to three years and nine months; Sapalo António Randy and Paulo Mbuta Capaia to three years and six months each; and Francisca Tuahuma and Cecília Dumbo to three years and three months each.

The verdict raises serious fair trial concerns. The convictions rest on facts established against the defendants collectively, without each individual's conduct having been established in respect of each of the charges, in violation of the principle of personal criminal responsibility enshrined in Article 65 of the Angolan Constitution and Article 14 of the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Angola is a state party. Four of the five were convicted of damage to public property and aggravated resistance in relation to facts that, according to the verdict's own findings, occurred while they were already in police custody. Meanwhile, the conviction for damage to public property, under Law No. 13/24 of 29 August 2024 (Law on Crimes of Vandalism of Public Goods and Services) was upheld. Law No. 13/24 has been heavily criticized for its potential to criminalize peaceful protest.)

On 26 May 2026, the community members’ defence lodged an appeal before the Lubango Court of Appeal. The five members remain at liberty pending its outcome.

I urge you to ensure that the convictions of the five Vikolôngwa Mbútwa community members not supported by credible, lawfully obtained evidence are quashed, and that the rights of the defence and all fair trial guarantees are fully respected throughout the appeal process, including the right of the defendants and their lawyers to be duly notified of, and present at, all hearings.

Yours sincerely,

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Bitte abschicken bis: 02.01.2027

Appell an

Generalstaatsanwalt
Pedro Mendes de Carvalho
Rua 17 de Setembro
Cidade Alta
Luanda
ANGOLA

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Angola
I.E. Frau 
Maria Isabel G. Godinho De Resende Encoge
Werderscher Markt 10
10117 Berlin
Fax: 030-2408 9712
E-Mail: botschaft@botschaftangola.de

Amnesty fordert:

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass die Urteile gegen die fünf Mitglieder der Gemeinschaft der Vikolôngwa Mbútwa, die nicht durch glaubwürdige und rechtmäßige Beweise untermauert sind, aufgehoben werden.
  • Stellen Sie zudem sicher, dass die Rechte der Verteidigung und alle Verfahrensgarantien während des gesamten Berufungsverfahrens uneingeschränkt gewahrt werden. Hierzu zählt auch das Recht der Angeklagten und ihrer Rechtsbeistände, ordnungsgemäß über alle Verhandlungstermine informiert zu werden und bei diesen anwesend zu sein.

Sachlage

Es besteht große Sorge um sieben Mitglieder der Gemeinschaft der Vikolôngwa Mbútwa in der angolanischen Provinz Huíla: Eduardo Mbambi Licino Kessongo, Eduardo Tchaima, Sapalo António Kakandi, Paulo Cambuta Kapaya, Mwetuyapula Francisco, Francisca Tuahuma und Cecília Candumbo Mweyanavi.

Die sieben wurden am 23. November 2024 nach einem gewaltsamen Polizeieinsatz im Rahmen eines Landkonflikts festgenommen und wegen verschiedener Vorwürfe in Lubango vor Gericht gestellt. Am 6. Mai 2026 wurde das Urteil verkündet, ohne dass die Angeklagten oder ihre Rechtsbeistände anwesend waren. Diese waren erst zwei Tage vor der Anhörung informiert worden, obwohl das Gesetz eine Frist von 15 Tagen vorschreibt. Das Gericht sprach alle Angeklagten vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung frei. Eduardo Tchaima wurde aus Mangel an Beweisen vollständig freigesprochen, und das Verfahren gegen Mwetuyapula Francisco wurde ausgesetzt. Die übrigen fünf wurden zu Freiheitsstrafen verschiedener Länge verurteilt: Eduardo Mbambi Licino Kessongo erhielt drei Jahre und neun Monate; Sapalo António Kakandi und Paulo Cambuta Kapaya jeweils drei Jahre und sechs Monate; Francisca Tuahuma und Cecília Candumbo Mweyanavi jeweils drei Jahre und drei Monate.

Das Urteil lässt befürchten, dass die Angeklagten kein faires Gerichtsverfahren erhalten haben. Die Verurteilungen stützten sich auf Tatsachen, die den Angeklagten kollektiv zur Last gelegt wurden, ohne dass die Handlungen jedes*r Einzelnen individuell geprüft wurden. Dies verstößt gegen den Grundsatz der persönlichen strafrechtlichen Verantwortung, der in Artikel 65 der angolanischen Verfassung und in Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert ist, dessen Vertragsstaat Angola ist. Vier der fünf wurden wegen Beschädigung öffentlichen Eigentums und schwerem Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt. Diese Punkte bezogen sich auf Ereignisse, die laut dem Urteil selbst erst dann stattfanden, als die Angeklagten bereits in Polizeigewahrsam waren. Die Verurteilung wegen Beschädigung öffentlichen Eigentums unter Gesetz Nr. 13/24 vom 29. August 2024 (Gesetz über Straftaten im Zusammenhang mit Vandalismus an öffentlichen Gütern und Dienstleistungen) wurde aufrechterhalten. Das Gesetz Nr. 13/24 wird von vielen Seiten kritisiert, da es friedliche Proteste unter Strafe stellen könnte.

Am 26. Mai 2026 legten die Rechtsbeistände der Verurteilten Rechtsmittel vor dem Berufungsgericht in Lubango ein. Die Betroffenen bleiben bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Vikolôngwa Mbútwa ist eine ländliche Gemeinde in der Nähe von Chibia in der Provinz Huíla im Süden Angolas. Die Gemeinde lebt überwiegend von kleinbäuerlicher Landwirtschaft und traditioneller Viehzucht und betrachtet das umstrittene Land als ihr angestammtes Gemeindeland. Der Konflikt habe begonnen, als ein örtlicher Landbesitzer mit Grabungsarbeiten in dem Gebiet begann. Dabei wurde ein etwa drei Meter breiter und tiefer Graben um das umstrittene Gelände gezogen, der zum einen ein Sicherheitsrisiko für Anwohner*innen und Tiere darstellt und zum anderen den Zugang zu Weideland und fruchtbaren Feldern einschränkt. Gemeindemitglieder berichten, dass sie seither nicht mehr in der Lage sind, ihre Tiere zu weiden oder das Land zu betreten, das sie zuvor bewirtschaftet haben, sodass sie gezwungen sind, in kleinen Parzellen um ihre Häuser herum anzubauen. 

Dieser Fall spiegelt die Bedenken wider, die Amnesty International bereits im Jahr 2021 im englischsprachigen Bericht "The End Of Cattle's Paradise" ("Das Ende des Rinderparadieses") dokumentiert hat. Darin wird beschrieben, dass in den Provinzen Huíla und Cunene die Gefährdung der lokalen Gemeinschaften durch die Vergabe von Gemeindeweiden an kommerzielle Landwirte verstärkt wurde. Dies gefährdet die wirtschaftliche und soziale Lage der Hirt*innengemeinschaften und vergrößert ihre Ernährungsunsicherheit. 

In dem Urteil vom 6. Mai 2026 belegte das Gericht von Lubango alle fünf Angeklagten außerdem mit einer Gebühr von 50.000 Kwanza (etwa 47 Euro) und ordnete an, Eduardo Mbambi Licino Kessongo müsse den beiden Polizeikräften, die er mutmaßlich verletzt habe, ein Schmerzensgeld von jeweils 250.000 Kwanza (knapp 240 Euro) und 350.000 Kwanza (gut 330 Euro) zahlen.

Das Gericht wies die Aussage von Sapalo António Kakandi zurück, er sei in den Bauch geschossen worden. Begründet wurde dies mit der Feststellung, dass er während seiner Haftzeit keine Krankenhausbehandlung erhalten habe – doch eine solche Behandlung hätte auf Geheiß der Behörden selbst erfolgen müssen. Die von den sieben Mitgliedern der Vikolôngwa Mbútwa erhobenen Vorwürfe über Folter, Misshandlungen und unnötige und exzessive Gewaltanwendung wurden nicht untersucht, obwohl die Mandatsträger*innen der UN-Sonderverfahren am 25. Februar 2025 entsprechende Bedenken gegenüber der angolanischen Regierung äußerten. Mehr als anderthalb Jahre nach den Festnahmen haben die sieben immer noch keine medizinische Versorgung erhalten und klagen über anhaltende Schmerzen.