Hinrichtungsaufschub gewährt

Diese Urgent Action ist beendet.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die für den 26. September geplante Hinrichtung von Keith Tharpe im Bundesstaat Georgia ausgesetzt. Damit soll den Richter_innen mehr Zeit zur Überprüfung von Vorwürfen gegeben werden, nach denen das Gerichtsverfahren gegen Keith Tharpe 1991 durch den Rassismus von Geschworenen beeinflusst worden war.

Schriftzug "Teilerfolg" auf grauem Hintergrund mit schwarzem Rahmen

Sachlage

Keith Tharpe sollte am 26. September um 19 Uhr Ortszeit hingerichtet werden. Ihm wird vorgeworfen, 1990 seine Schwägerin Jaquelin Freeman ermordet zu haben. 24 Stunden vor der Hinrichtung lehnte der Begnadigungsausschuss des US-Bundesstaates Georgia die Begnadigung ab. In Georgia ist dieser Ausschuss das einzige Exekutivgremium, das eine Begnadigung aussprechen darf.

Doch um 22:25 Uhr Ortszeit, drei Stunden nach angesetztem Beginn, wurde die Hinrichtung vom Obersten Gerichtshof ausgesetzt. Damit soll dem Gericht die Möglichkeit gegeben werden, ohne den Zeitdruck einer unmittelbar bevorstehenden Hinrichtung abwägen zu können, ob das Rechtsmittel von Keith Tharpe auf Bundesebene noch einmal geprüft werden soll oder nicht. Der Hinrichtungsaufschub wurde gewährt, weil der Verdacht besteht, dass rassistische Einstellungen unter den Geschworenen das damalige Verfahren gegen Keith Tharpe beeinflusst haben. Zudem wird der Umgang des Bundesgerichts mit diesem Verdacht infrage gestellt. Das Gericht wird nun abwägen, ob es den Fall in den kommenden zwei Monaten wieder aufnehmen wird. Falls das Gericht entscheidet, das Rechtsmittel von Keith Tharpe nicht erneut zu prüfen, so würde der Hinrichtungsaufschub aufgehoben und der Bundesstaat Georgia könnte einen weiteren Hinrichtungsbefehl beantragen. In der Anordnung zur Aussetzung der Hinrichtung stand deutlich, dass die drei Richter des Obersten Gerichtshofs, Clarence Thomas, Samuel Alito und Neil Gorsuch, sich für die Durchführung der Hinrichtung aussprachen.

Sieben Jahre nach dem Verfahren von Keith Tharpe führten seine Rechtsbeistände ein Interview mit einem der damaligen Geschworenen durch. Während Keith Tharpe und die getötete Jaquelin Freeman beide Afroamerikaner sind, handelt es sich bei dem ehemaligen Jury-Mitglied um einen weißen Mann. Laut einer eidesstattlichen Erklärung einer der beiden Rechtsbeistände hatte dieser in dem Gespräch gesagt, "dass es zwei Arten von Schwarzen auf dieser Welt gebe – 'normale Schwarze' und 'Neger'". Die Rechtsanwältin sagte weiter, dass der Mann angegeben habe, "dass ihm der Tod des Opfers egal gewesen wäre, wenn sie zur Gruppe der 'Neger' gehört hätte". Auch die andere Rechtsanwältin unterzeichnete eine eidesstattliche Erklärung, in der sie beschrieb, wie das ehemalige Jury-Mitglied darüber sinnierte, ob "Neger überhaupt eine Seele haben. Ich weiß es nicht. Sagen Sie's mir". Zudem soll er gesagt haben, er "sehe kein Problem darin, einen Schwarzen zum Tode zu verurteilen, da Schwarze keine Seele haben".

Die eidesstattliche Erklärung des damaligen Geschworenen ging am 26. Mai 1998 vor Gericht ein und wurde am selben Tag der Staatsanwaltschaft per Fax zugestellt. Am nächsten Tag unterzeichnete der ehemalige Juror eine weitere Erklärung, diesmal für die Staatsanwaltschaft. Darin erklärte er, beim Unterschreiben der anderen eidesstattlichen Erklärung betrunken gewesen zu sein, und dass die Rechtsbeistände ihn über den Grund ihres Besuchs getäuscht hätten. Die Rechtsbeistände von Keith Tharpe beteuern in ihren eidesstattlichen Erklärungen dagegen, dass sie sich eindeutig ausgewiesen und den Grund ihres Besuchs deutlich gemacht hätten. Ihren Angaben zufolge erschien der Mann "zu keiner Zeit müde oder betrunken", sondern eher "angeregt und wach", auch als er die eidesstattliche Erklärung unterzeichnete.

Ein Gericht in Georgia urteilte, dass die eidesstattlichen Erklärungen unter dem Recht des Bundesstaates nicht zulässig seien und somit ein Fehlverhalten des Geschworenen nicht nachgewiesen werden konnte. Darüber hinaus sei der Antrag nicht rechtens, da er früher hätte gestellt werden müssen. Dieses Urteil wurde von den Bundesgerichten bestätigt. Die Rechtsbeistände von Keith Tharpe drängen auf ein neues Gerichtsverfahren. Sie argumentieren, dass zwei jüngst ergangene Urteile des Obersten Gerichtshofs der USA, in denen es ebenfalls um Rassismus ging, die Gerichtsentscheide zur Unzulässigkeit der eidesstattlichen Erklärungen entkräften.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.