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Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportPakistan08.05.2015 Pakistan 2015 Mitte Dezember 2014 verübten die pakistanischen Taliban ein Attentat auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar, bei dem 149 Menschen getötet wurden, darunter 132 Kinder. Der Premierminister kündigte als Teil eines Nationalen Aktionsplans gegen Terrorismus an, Terrorverdächtige künftig vor Militärgerichte zu stellen, was befürchten ließ, dass sie kein faires Verfahren bekommen würden. Das gesamte Jahr über gab es Repressalien und Übergriffe gegen die pakistanischen Medien. Amnesty ReportNordkorea07.05.2015 Korea (Nord) 2015 Hunderttausende Menschen wurden weiterhin in Straflagern und anderen Haftanstalten gefangen gehalten - viele von ihnen, ohne dass sie wegen einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt oder verurteilt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und Freizügigkeit waren sowohl für Nordkoreaner als auch für in Nordkorea weilende ausländische Straatsangehörige weiterhin drastisch eingeschränkt. Amnesty ReportEritrea04.05.2015 Eritrea 2015 Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere politische Gefangene waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht. Amnesty ReportEcuador03.05.2015 Ecuador 2015 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden nach wie vor angegriffen und diskreditiert. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt. Amnesty ReportIran19.02.2015 Iran 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden willkürlich festgenommen, inhaftiert, strafrechtlich verfolgt und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert. Amnesty ReportChina19.02.2015 China 2015 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde von den Behörden weiterhin in massiver Weise beschnitten. Politisch engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger mussten mit Drangsalierungen und willkürlicher Inhaftierung rechnen. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet, und für viele Bürger des Landes war es unmöglich, sich vor Gericht Recht zu verschaffen. Amnesty ReportMyanmar20.05.2017 Myanmar 2017 Die Bildung einer neuen, zivil geführten Regierung führte nicht zu einer nennenswerten Verbesserung der Menschenrechtslage. Die verfolgte ethnische Minderheit der Rohingya sah sich verstärkter Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Religiöse Intoleranz und anti-muslimische Vorurteile nahmen zu. Im Norden des Landes eskalierten die Kämpfe zwischen dem Militär und bewaffneten ethnischen Gruppen. Die Regierung beschränkte den Zugang von UN-Hilfswerken und anderen humanitären Hilfsorganisationen zu Gebieten, in denen Vertriebene lebten, noch stärker. Zwar wurden zahlreiche gewaltlose politische Gefangene freigelassen, doch waren die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach wie vor eingeschränkt. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen genossen weiterhin Straffreiheit. Dies galt auch für Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige … Page 15 Page 16 Page 17 Page 18 Page 19 Page 20 Aktuelle Seite 21 Page 22 Page 23 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportPakistan08.05.2015 Pakistan 2015 Mitte Dezember 2014 verübten die pakistanischen Taliban ein Attentat auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar, bei dem 149 Menschen getötet wurden, darunter 132 Kinder. Der Premierminister kündigte als Teil eines Nationalen Aktionsplans gegen Terrorismus an, Terrorverdächtige künftig vor Militärgerichte zu stellen, was befürchten ließ, dass sie kein faires Verfahren bekommen würden. Das gesamte Jahr über gab es Repressalien und Übergriffe gegen die pakistanischen Medien.
Amnesty ReportNordkorea07.05.2015 Korea (Nord) 2015 Hunderttausende Menschen wurden weiterhin in Straflagern und anderen Haftanstalten gefangen gehalten - viele von ihnen, ohne dass sie wegen einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt oder verurteilt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und Freizügigkeit waren sowohl für Nordkoreaner als auch für in Nordkorea weilende ausländische Straatsangehörige weiterhin drastisch eingeschränkt.
Amnesty ReportEritrea04.05.2015 Eritrea 2015 Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere politische Gefangene waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht.
Amnesty ReportEcuador03.05.2015 Ecuador 2015 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden nach wie vor angegriffen und diskreditiert. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt.
Amnesty ReportIran19.02.2015 Iran 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden willkürlich festgenommen, inhaftiert, strafrechtlich verfolgt und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert.
Amnesty ReportChina19.02.2015 China 2015 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde von den Behörden weiterhin in massiver Weise beschnitten. Politisch engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger mussten mit Drangsalierungen und willkürlicher Inhaftierung rechnen. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet, und für viele Bürger des Landes war es unmöglich, sich vor Gericht Recht zu verschaffen.
Amnesty ReportMyanmar20.05.2017 Myanmar 2017 Die Bildung einer neuen, zivil geführten Regierung führte nicht zu einer nennenswerten Verbesserung der Menschenrechtslage. Die verfolgte ethnische Minderheit der Rohingya sah sich verstärkter Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Religiöse Intoleranz und anti-muslimische Vorurteile nahmen zu. Im Norden des Landes eskalierten die Kämpfe zwischen dem Militär und bewaffneten ethnischen Gruppen. Die Regierung beschränkte den Zugang von UN-Hilfswerken und anderen humanitären Hilfsorganisationen zu Gebieten, in denen Vertriebene lebten, noch stärker. Zwar wurden zahlreiche gewaltlose politische Gefangene freigelassen, doch waren die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach wie vor eingeschränkt. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen genossen weiterhin Straffreiheit. Dies galt auch für Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.