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Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung blieben bestehen, und es kam weiterhin zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen. Ein neues Strafgesetzbuch wurde verabschiedet, das Folter unter Strafe stellte, jedoch weiterhin homophobe Bestimmungen enthielt. Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren. Amnesty ReportTogo09.05.2015 Togo 2015 Die Sicherheitskräfte gingen bei der Auflösung von Demonstrationen mehrfach mit exzessiver Gewalt vor. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert und auf andere Weise misshandelt, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Gefangenen wurde eine rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor bedroht. Journalisten wurden gezielt misshandelt. Amnesty ReportKirgisistan06.05.2015 Kirgisistan 2015 Die Behörden ergriffen 2014 keine wirksamen Maßnahmen, um Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft. Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet. Amnesty ReportTogo23.05.2013 Togo 2013 Die Sicherheitsorgane lösten Demonstrationen politischer Parteien und Studierender unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit ein. Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen. Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTogo02.06.2016 Togo 2016 Nach wie vor schränkten die Behörden das Recht auf friedliche Versammlung durch Demonstrationsverbote ein. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung blieben bestehen, und es kam weiterhin zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen. Ein neues Strafgesetzbuch wurde verabschiedet, das Folter unter Strafe stellte, jedoch weiterhin homophobe Bestimmungen enthielt.
Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren.
Amnesty ReportTogo09.05.2015 Togo 2015 Die Sicherheitskräfte gingen bei der Auflösung von Demonstrationen mehrfach mit exzessiver Gewalt vor. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert und auf andere Weise misshandelt, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Gefangenen wurde eine rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor bedroht. Journalisten wurden gezielt misshandelt.
Amnesty ReportKirgisistan06.05.2015 Kirgisistan 2015 Die Behörden ergriffen 2014 keine wirksamen Maßnahmen, um Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft.
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.
Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet.
Amnesty ReportTogo23.05.2013 Togo 2013 Die Sicherheitsorgane lösten Demonstrationen politischer Parteien und Studierender unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit ein.
Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen.
Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.