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Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportKamerun01.06.2016 Kamerun 2016 Die bewaffnete Gruppierung Boko Haram zerstörte das Leben Tausender Menschen im Norden von Kamerun. Sie verübte Verbrechen im Sinne des Völkerrechts, darunter rechtswidrige Tötungen, Angriffe auf zivile Einrichtungen, eignete sich das Hab und Gut anderer an und war für Plünderungen und Entführungen verantwortlich. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportKamerun23.05.2013 Kamerun 2013 Wie schon in den Jahren zuvor, schränkte die Regierung auch 2012 die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die man verdächtigte, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten Gefängnisstrafen. Menschen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen einsetzten, waren Schikanierungen und Misshandlungen ausgesetzt. Amnesty ReportBelarus22.05.2013 Belarus 2013 Gewaltlose politische Gefangene waren weiterhin in Haft; in einigen Fällen wurde ihre Haftdauer wegen Verstößen gegen die Gefängnisordnung verlängert. Zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten sahen sich mit Einschränkungen ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit konfrontiert. Zwei Männer wurden hingerichtet. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportKamerun08.05.2012 Kamerun 2012 Die Regierung schränkte weiterhin die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die unter Verdacht standen, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten lange Gefängnisstrafen. Die Regierung reduzierte einige Freiheitsstrafen und wandelte Todesurteile in Haftstrafen um. Sie gab jedoch nicht bekannt, in wie vielen Fällen dies geschah. Amnesty ReportBelarus04.05.2012 Belarus 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Laufe des Jahres weiter eingeschränkt. Die Regierung ließ nach wie vor Hinrichtungen vollstrecken. Gewaltlose politische Gefangene waren weiterhin in Haft und wurden gefoltert und misshandelt. Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren war eingeschränkt. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportKamerun01.06.2016 Kamerun 2016 Die bewaffnete Gruppierung Boko Haram zerstörte das Leben Tausender Menschen im Norden von Kamerun. Sie verübte Verbrechen im Sinne des Völkerrechts, darunter rechtswidrige Tötungen, Angriffe auf zivile Einrichtungen, eignete sich das Hab und Gut anderer an und war für Plünderungen und Entführungen verantwortlich.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportKamerun23.05.2013 Kamerun 2013 Wie schon in den Jahren zuvor, schränkte die Regierung auch 2012 die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die man verdächtigte, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten Gefängnisstrafen. Menschen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen einsetzten, waren Schikanierungen und Misshandlungen ausgesetzt.
Amnesty ReportBelarus22.05.2013 Belarus 2013 Gewaltlose politische Gefangene waren weiterhin in Haft; in einigen Fällen wurde ihre Haftdauer wegen Verstößen gegen die Gefängnisordnung verlängert. Zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten sahen sich mit Einschränkungen ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit konfrontiert. Zwei Männer wurden hingerichtet.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportKamerun08.05.2012 Kamerun 2012 Die Regierung schränkte weiterhin die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die unter Verdacht standen, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten lange Gefängnisstrafen. Die Regierung reduzierte einige Freiheitsstrafen und wandelte Todesurteile in Haftstrafen um. Sie gab jedoch nicht bekannt, in wie vielen Fällen dies geschah.
Amnesty ReportBelarus04.05.2012 Belarus 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Laufe des Jahres weiter eingeschränkt. Die Regierung ließ nach wie vor Hinrichtungen vollstrecken. Gewaltlose politische Gefangene waren weiterhin in Haft und wurden gefoltert und misshandelt. Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren war eingeschränkt.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.