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Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportLitauen09.05.2015 Litauen 2015 Im Februar 2014 eröffnete der Generalstaatsanwalt eine Untersuchung zu den Vorwürfen, der US-amerikanische Geheimdienst CIA habe einen saudi-arabischen Staatsbürger mit Hilfe litauischer Geheimdienstmitarbeiter rechtswidrig nach Litauen überstellt. Ein Gesetz, das zum "Schutz Minderjähriger" vor schädlichen öffentlichen Informationen dienen sollte, hatte Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen zur Folge. Amnesty ReportAlbanien14.05.2017 Albanien 2017 Roma und Balkan-Ägypter hatten nach wie vor keinen Zugang zu angemessenem Wohnraum und waren von rechtswidrigen Zwangs-räumungen bedroht. Mehr als 20000 Albaner beantragten in der Euro-päischen Union Asyl. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportFinnland04.05.2015 Finnland 2015 Asylsuchende und Migranten waren in ungeeigneten Einrichtungen inhaftiert. Eine Untersuchung hinsichtlich Finnlands Beteiligung am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse ergab keine Beweise. Für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt gab es nach wie vor keine ausreichenden Hilfsangebote. Transgender sahen sich bei der offiziellen Anerkennung ihrer gewünschten Geschlechtsidentität nach wie vor mit erheblichen Hindernissen konfrontiert. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportAlbanien29.04.2015 Albanien 2015 Familiäre Gewalt war nach wie vor weit verbreitet, und den Opfern wurde nur selten Gerechtigkeit zuteil. Verantwortliche für Folter und andere Misshandlungen gingen weiterhin straffrei aus. In Armut lebende Menschen, darunter auch Roma, hatten trotz anderslautender Zusagen der Regierung nur sehr eingeschränkt Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Eine ehemalige Militärkaserne, die Opfern rechtswidriger Zwangsräumungen vorübergehend als Unterkunft dienen sollte, entsprach nicht den internationalen Standards. Amnesty ReportLitauen27.05.2013 Litauen 2013 Über Litauens Rolle bei den von den USA durchgeführten Programmen für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse erfolgte auch im Jahr 2012 keine Rechenschaftslegung. Es kam weiterhin zu Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen, u.a. wenn sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnahmen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAlbanien26.05.2016 Albanien 2016 Roma und Balkan-Ägypter erhielten keinen Zugang zu angemessenem Wohnraum und wurden Opfer von rechtswidrigen Zwangsräumungen. Tausende von Albanern beantragten aus Armutsgründen in der EU Asyl. Die Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt waren nach wie vor unzureichend.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportLitauen09.05.2015 Litauen 2015 Im Februar 2014 eröffnete der Generalstaatsanwalt eine Untersuchung zu den Vorwürfen, der US-amerikanische Geheimdienst CIA habe einen saudi-arabischen Staatsbürger mit Hilfe litauischer Geheimdienstmitarbeiter rechtswidrig nach Litauen überstellt. Ein Gesetz, das zum "Schutz Minderjähriger" vor schädlichen öffentlichen Informationen dienen sollte, hatte Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen zur Folge.
Amnesty ReportAlbanien14.05.2017 Albanien 2017 Roma und Balkan-Ägypter hatten nach wie vor keinen Zugang zu angemessenem Wohnraum und waren von rechtswidrigen Zwangs-räumungen bedroht. Mehr als 20000 Albaner beantragten in der Euro-päischen Union Asyl.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportFinnland04.05.2015 Finnland 2015 Asylsuchende und Migranten waren in ungeeigneten Einrichtungen inhaftiert. Eine Untersuchung hinsichtlich Finnlands Beteiligung am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse ergab keine Beweise. Für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt gab es nach wie vor keine ausreichenden Hilfsangebote. Transgender sahen sich bei der offiziellen Anerkennung ihrer gewünschten Geschlechtsidentität nach wie vor mit erheblichen Hindernissen konfrontiert.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportAlbanien29.04.2015 Albanien 2015 Familiäre Gewalt war nach wie vor weit verbreitet, und den Opfern wurde nur selten Gerechtigkeit zuteil. Verantwortliche für Folter und andere Misshandlungen gingen weiterhin straffrei aus. In Armut lebende Menschen, darunter auch Roma, hatten trotz anderslautender Zusagen der Regierung nur sehr eingeschränkt Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Eine ehemalige Militärkaserne, die Opfern rechtswidriger Zwangsräumungen vorübergehend als Unterkunft dienen sollte, entsprach nicht den internationalen Standards.
Amnesty ReportLitauen27.05.2013 Litauen 2013 Über Litauens Rolle bei den von den USA durchgeführten Programmen für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse erfolgte auch im Jahr 2012 keine Rechenschaftslegung. Es kam weiterhin zu Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen, u.a. wenn sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnahmen.