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Amnesty ReportEritrea29.03.2022 Eritrea 2021 Hunderte Menschen waren 2021 weiterhin in willkürlicher Haft oder Opfer des Verschwindenlassens. Amnesty ReportKirgisistan29.03.2022 Kirgisistan 2021 Betroffene von häuslicher Gewalt sahen sich mit Hürden konfrontiert, wenn sie Misshandlungen anzeigen oder Zugang zu Unterstützung erhalten wollten. Amnesty ReportEritrea07.04.2021 Eritrea 2020 Der Aufenthaltsort von Regierungskritiker_innen und prodemokratischen Aktivist_innen, die in Eritrea seit ihrer willkürlichen Festnahme im Jahr 2001 "verschwunden" sind, blieb auch 2020 ungeklärt. Amnesty ReportOsttimor23.05.2018 Timor-Leste 2017/18 Die Opfer der schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 forderten weiterhin Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Amnesty ReportSri Lanka23.05.2018 Sri Lanka 2017/18 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage aus dem Jahr 2015 fest, Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung zu gewährleisten - mit wenigen Fortschritten. Amnesty ReportOsttimor21.05.2017 Timor-Leste 2017 Die Opfer der schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 forderten weiterhin Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden rechtswidrige Tötungen, Folter und andere Misshandlungen sowie willkürliche Festnahmen und Einschränkungen der Rechte auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung vorgeworfen. Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen. Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSri Lanka28.03.2023 Sri Lanka 2022 Als Reaktion darauf, dass Tausende Menschen gegen die katastrophale wirtschaftliche Lage protestierten, verschärfte die Regierung den harten Kurs gegen Andersdenkende.
Amnesty ReportEritrea29.03.2022 Eritrea 2021 Hunderte Menschen waren 2021 weiterhin in willkürlicher Haft oder Opfer des Verschwindenlassens.
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Amnesty ReportEritrea07.04.2021 Eritrea 2020 Der Aufenthaltsort von Regierungskritiker_innen und prodemokratischen Aktivist_innen, die in Eritrea seit ihrer willkürlichen Festnahme im Jahr 2001 "verschwunden" sind, blieb auch 2020 ungeklärt.
Amnesty ReportOsttimor23.05.2018 Timor-Leste 2017/18 Die Opfer der schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 forderten weiterhin Gerechtigkeit und Wiedergutmachung.
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Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen.
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