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Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportSaudi-Arabien18.02.2017 Saudi-Arabien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin empfindlich ein. Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden aufgrund vage formulierter Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren nach wie vor an der Tagesordnung, insbesondere bei Verhören. Gerichte ließen noch immer "Geständnisse" als Beweismittel zu, die unter Folter erpresst worden waren, und verurteilten Angeklagte in unfairen Prozessen. Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt. Amnesty ReportSaudi-Arabien17.02.2016 Saudi-Arabien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 erneut empfindlich ein. Sie nutzten das Antiterrorgesetz aus dem Jahr 2014 und andere Gesetze, um Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker festzunehmen, strafrechtlich zu verfolgen und nach häufig unfairen Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Bei vielen von ihnen handelte es sich um gewaltlose politische Gefangene. Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen waren weiterhin an der Tagesordnung. Amnesty ReportTansania09.05.2015 Tansania 2015 Die Überarbeitung der Verfassung wurde fortgesetzt, ungeachtet der Herausforderungen, die den Prozess zu behindern drohten. Es wurde eine Kommission eingesetzt, die Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsorgane - u.a. die Tötung von mindestens 13 Menschen - untersuchen sollte, die im Oktober 2013 im Rahmen einer Offensive gegen Wilderei begangen worden waren. Menschen mit Albinismus waren weiterhin in Gefahr, getötet zu werden, um an Körperteile von ihnen zu gelangen. Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten. Amnesty ReportSaudi-Arabien22.02.2015 Saudi-Arabien 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2014 weiterhin stark ein. Gegen abweichende Meinungen ging sie mit unerbittlicher Härte vor. So wurden u.a. Menschenrechtsverteidiger und andere Regierungskritiker festgenommen und inhaftiert. Viele von ihnen erhielten unfaire Verfahren vor Gerichten, darunter ein Sonderstrafgericht für terroristische Straftaten, das auch Todesurteile fällte. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTansania21.05.2017 Tansania 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden eingeschränkt. Die staatlichen Stellen trafen keine Maßnahmen gegen Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung.
Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportSaudi-Arabien18.02.2017 Saudi-Arabien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin empfindlich ein. Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden aufgrund vage formulierter Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren nach wie vor an der Tagesordnung, insbesondere bei Verhören. Gerichte ließen noch immer "Geständnisse" als Beweismittel zu, die unter Folter erpresst worden waren, und verurteilten Angeklagte in unfairen Prozessen.
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt.
Amnesty ReportSaudi-Arabien17.02.2016 Saudi-Arabien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 erneut empfindlich ein. Sie nutzten das Antiterrorgesetz aus dem Jahr 2014 und andere Gesetze, um Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker festzunehmen, strafrechtlich zu verfolgen und nach häufig unfairen Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Bei vielen von ihnen handelte es sich um gewaltlose politische Gefangene. Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen waren weiterhin an der Tagesordnung.
Amnesty ReportTansania09.05.2015 Tansania 2015 Die Überarbeitung der Verfassung wurde fortgesetzt, ungeachtet der Herausforderungen, die den Prozess zu behindern drohten. Es wurde eine Kommission eingesetzt, die Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsorgane - u.a. die Tötung von mindestens 13 Menschen - untersuchen sollte, die im Oktober 2013 im Rahmen einer Offensive gegen Wilderei begangen worden waren. Menschen mit Albinismus waren weiterhin in Gefahr, getötet zu werden, um an Körperteile von ihnen zu gelangen.
Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten.
Amnesty ReportSaudi-Arabien22.02.2015 Saudi-Arabien 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2014 weiterhin stark ein. Gegen abweichende Meinungen ging sie mit unerbittlicher Härte vor. So wurden u.a. Menschenrechtsverteidiger und andere Regierungskritiker festgenommen und inhaftiert. Viele von ihnen erhielten unfaire Verfahren vor Gerichten, darunter ein Sonderstrafgericht für terroristische Straftaten, das auch Todesurteile fällte.