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Polygamie, untergruben weiterhin die Rechte von Frauen. Es gab keinen ausreichenden Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen. Die Polizei ging 2016 weiterhin mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Obwohl die Rohstoffindustrie zu wachsendem Wohlstand beitrug, lebte die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin in Armut, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Die Todesstrafe wurde auch 2016 nicht abgeschafft, Hinrichtungen haben jedoch seit 1954 nicht mehr stattgefunden. Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportCôte d'Ivoire15.05.2017 Côte d'Ivoire 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und zahlreiche Oppositionelle wurden festgenommen. Dutzende Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Das Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde eröffnet. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt. Gegen sie begann ein Verfahren vor einem ivorischen Gericht. Das UN-Umweltprogramm leitete eine Untersuchung der Umweltfolgen durch die illegale Entsorgung mehrerer Tonnen giftiger Abfälle im Jahr 2006 ein. 19 Personen, darunter auch ein Kind, wurden bei einem Anschlag durch eine bewaffnete Gruppe getötet. Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportÄthiopien26.05.2016 Äthiopien 2016 Mehrere Mitglieder und Führungspersönlichkeiten von Oppositionsparteien sowie Demonstrierende wurden 2015 außergerichtlich hingerichtet. Die Parlamentswahlen im Mai waren begleitet von Einschränkungen für die Zivilgesellschaft, die Medien und die Opposition. Dazu gehörten exzessiver Gewalteinsatz gegen friedliche Demonstrierende, die massive Behinderung des Wahlkampfs der Oppositionsparteien sowie Repressalien gegen Wahlbeobachter der Opposition. Die Polizei und das Militär führten im Rahmen der Niederschlagung von Protesten in der Region Oromia Massenfestnahmen von Demonstrierenden, Journalisten und Mitgliedern oppositioneller Parteien durch. Amnesty ReportPapua-Neuguinea08.05.2015 Papua-Neuguinea 2015 Es gab nach wie vor Berichte über Gewalt gegen Frauen und Kinder. Dazu zählten Gewalttaten wegen angeblicher Hexerei. Nach wie vor gab es auch Meldungen über unnötige und exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. So war die Polizei dem Vernehmen nach bei einer rechtswidrigen Zwangsräumung in der Nähe der _Porgera_-Goldmine für Gewalt und sexuelle Übergriffe verantwortlich. Amnesty ReportCôte d'Ivoire03.05.2015 Côte d'Ivoire 2015 Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat ergab Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen u.a. bezüglich der Frauenrechte und der fehlenden oder selektiven Ahndung von Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 begangen wurden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert. Amnesty ReportÄthiopien16.02.2017 Äthiopien 2017 Die Polizei reagierte auf die anhaltenden Proteste gegen politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Missstände mit exzessiver und tödlicher Gewalt. Das harte Vorgehen gegen die politische Opposition war von massenhaften willkürlichen Festnahmen, Folter und anderen Misshandlungen, unfairen Gerichtsverfahren sowie Verletzungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit geprägt. Der von der Regierung am 9. Oktober 2016 ausgerufene Notstand hatte weitere Menschenrechtsverletzungen zur Folge. Amnesty ReportPapua-Neuguinea08.06.2016 Papua-Neuguinea 2016 Die Regierung unternahm nur wenig, um Gewalt gegen Frauen und Gewalttaten wegen angeblicher Hexerei einzudämmen. Nach wie vor trafen auch Meldungen über unnötige und exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei und das Militär ein. Hunderte Männer wurden weiterhin in der von Australien auf der Insel Manus betriebenen Hafteinrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende festgehalten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPapua-Neuguinea20.05.2017 Papua-Neuguinea 2017 Die Behörden bekämpften die weitverbreitete Gewalt gegen Kinder, Frauen, Sexarbeiterinnen, Asylsuchende und Flüchtlinge nicht entschieden genug. Gewaltverbrechen wurden nur selten strafrechtlich verfolgt. Traditionelle Praktiken, wie z. B. Polygamie, untergruben weiterhin die Rechte von Frauen. Es gab keinen ausreichenden Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen. Die Polizei ging 2016 weiterhin mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Obwohl die Rohstoffindustrie zu wachsendem Wohlstand beitrug, lebte die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin in Armut, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Die Todesstrafe wurde auch 2016 nicht abgeschafft, Hinrichtungen haben jedoch seit 1954 nicht mehr stattgefunden.
Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire15.05.2017 Côte d'Ivoire 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und zahlreiche Oppositionelle wurden festgenommen. Dutzende Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Das Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde eröffnet. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt. Gegen sie begann ein Verfahren vor einem ivorischen Gericht. Das UN-Umweltprogramm leitete eine Untersuchung der Umweltfolgen durch die illegale Entsorgung mehrerer Tonnen giftiger Abfälle im Jahr 2006 ein. 19 Personen, darunter auch ein Kind, wurden bei einem Anschlag durch eine bewaffnete Gruppe getötet.
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportÄthiopien26.05.2016 Äthiopien 2016 Mehrere Mitglieder und Führungspersönlichkeiten von Oppositionsparteien sowie Demonstrierende wurden 2015 außergerichtlich hingerichtet. Die Parlamentswahlen im Mai waren begleitet von Einschränkungen für die Zivilgesellschaft, die Medien und die Opposition. Dazu gehörten exzessiver Gewalteinsatz gegen friedliche Demonstrierende, die massive Behinderung des Wahlkampfs der Oppositionsparteien sowie Repressalien gegen Wahlbeobachter der Opposition. Die Polizei und das Militär führten im Rahmen der Niederschlagung von Protesten in der Region Oromia Massenfestnahmen von Demonstrierenden, Journalisten und Mitgliedern oppositioneller Parteien durch.
Amnesty ReportPapua-Neuguinea08.05.2015 Papua-Neuguinea 2015 Es gab nach wie vor Berichte über Gewalt gegen Frauen und Kinder. Dazu zählten Gewalttaten wegen angeblicher Hexerei. Nach wie vor gab es auch Meldungen über unnötige und exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. So war die Polizei dem Vernehmen nach bei einer rechtswidrigen Zwangsräumung in der Nähe der _Porgera_-Goldmine für Gewalt und sexuelle Übergriffe verantwortlich.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire03.05.2015 Côte d'Ivoire 2015 Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat ergab Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen u.a. bezüglich der Frauenrechte und der fehlenden oder selektiven Ahndung von Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 begangen wurden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert.
Amnesty ReportÄthiopien16.02.2017 Äthiopien 2017 Die Polizei reagierte auf die anhaltenden Proteste gegen politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Missstände mit exzessiver und tödlicher Gewalt. Das harte Vorgehen gegen die politische Opposition war von massenhaften willkürlichen Festnahmen, Folter und anderen Misshandlungen, unfairen Gerichtsverfahren sowie Verletzungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit geprägt. Der von der Regierung am 9. Oktober 2016 ausgerufene Notstand hatte weitere Menschenrechtsverletzungen zur Folge.
Amnesty ReportPapua-Neuguinea08.06.2016 Papua-Neuguinea 2016 Die Regierung unternahm nur wenig, um Gewalt gegen Frauen und Gewalttaten wegen angeblicher Hexerei einzudämmen. Nach wie vor trafen auch Meldungen über unnötige und exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei und das Militär ein. Hunderte Männer wurden weiterhin in der von Australien auf der Insel Manus betriebenen Hafteinrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende festgehalten.