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Dies führte dazu, dass buddhistische Nationalisten im Vorfeld der Parlamentswahlen im November 2015 erheblich an Macht und Einfluss gewannen. Die Lage der verfolgten ethnischen Minderheit der Rohingya verschlimmerte sich weiter. Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren. Amnesty ReportKirgisistan06.05.2015 Kirgisistan 2015 Die Behörden ergriffen 2014 keine wirksamen Maßnahmen, um Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft. Amnesty ReportMyanmar20.05.2017 Myanmar 2017 Die Bildung einer neuen, zivil geführten Regierung führte nicht zu einer nennenswerten Verbesserung der Menschenrechtslage. Die verfolgte ethnische Minderheit der Rohingya sah sich verstärkter Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Religiöse Intoleranz und anti-muslimische Vorurteile nahmen zu. Im Norden des Landes eskalierten die Kämpfe zwischen dem Militär und bewaffneten ethnischen Gruppen. Die Regierung beschränkte den Zugang von UN-Hilfswerken und anderen humanitären Hilfsorganisationen zu Gebieten, in denen Vertriebene lebten, noch stärker. Zwar wurden zahlreiche gewaltlose politische Gefangene freigelassen, doch waren die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach wie vor eingeschränkt. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen genossen weiterhin Straffreiheit. Dies galt auch für Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden. Amnesty ReportMyanmar07.05.2015 Myanmar 2015 Trotz des politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Reformprozesses waren im Menschenrechtsbereich keine Fortschritte zu verzeichnen, in einigen Schlüsselbereichen gab es sogar Rückschritte. Nach wie vor kam es zu Gewaltakten gegen Muslime, bei denen die mutmaßlichen Täter von den Behörden nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Aus Gebieten, in denen der bewaffnete Konflikt andauerte, wurden immer wieder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte gemeldet Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Amnesty ReportMyanmar27.05.2013 Myanmar 2013 Im Zuge politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Reformen wurden Hunderte von gewaltlosen politischen Gefangenen freigelassen, doch viele weitere befanden sich nach wie vor in Haft. Die Sicherheitskräfte und andere Staatsorgane begingen weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen sowie rechtswidrige Beschlagnahme oder Zerstörung von Eigentum und Vernichtung der Existenzgrundlage von Menschen. Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet. Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen. 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Amnesty ReportMyanmar07.06.2016 Myanmar 2016 Die Behörden traten der zunehmenden religiösen Intoleranz und der Anstiftung zu Diskriminierung und Gewalt gegen Muslime nicht wirksam entgegen. Dies führte dazu, dass buddhistische Nationalisten im Vorfeld der Parlamentswahlen im November 2015 erheblich an Macht und Einfluss gewannen. Die Lage der verfolgten ethnischen Minderheit der Rohingya verschlimmerte sich weiter.
Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren.
Amnesty ReportKirgisistan06.05.2015 Kirgisistan 2015 Die Behörden ergriffen 2014 keine wirksamen Maßnahmen, um Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft.
Amnesty ReportMyanmar20.05.2017 Myanmar 2017 Die Bildung einer neuen, zivil geführten Regierung führte nicht zu einer nennenswerten Verbesserung der Menschenrechtslage. Die verfolgte ethnische Minderheit der Rohingya sah sich verstärkter Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Religiöse Intoleranz und anti-muslimische Vorurteile nahmen zu. Im Norden des Landes eskalierten die Kämpfe zwischen dem Militär und bewaffneten ethnischen Gruppen. Die Regierung beschränkte den Zugang von UN-Hilfswerken und anderen humanitären Hilfsorganisationen zu Gebieten, in denen Vertriebene lebten, noch stärker. Zwar wurden zahlreiche gewaltlose politische Gefangene freigelassen, doch waren die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach wie vor eingeschränkt. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen genossen weiterhin Straffreiheit. Dies galt auch für Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden.
Amnesty ReportMyanmar07.05.2015 Myanmar 2015 Trotz des politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Reformprozesses waren im Menschenrechtsbereich keine Fortschritte zu verzeichnen, in einigen Schlüsselbereichen gab es sogar Rückschritte. Nach wie vor kam es zu Gewaltakten gegen Muslime, bei denen die mutmaßlichen Täter von den Behörden nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Aus Gebieten, in denen der bewaffnete Konflikt andauerte, wurden immer wieder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte gemeldet
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.
Amnesty ReportMyanmar27.05.2013 Myanmar 2013 Im Zuge politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Reformen wurden Hunderte von gewaltlosen politischen Gefangenen freigelassen, doch viele weitere befanden sich nach wie vor in Haft. Die Sicherheitskräfte und andere Staatsorgane begingen weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen sowie rechtswidrige Beschlagnahme oder Zerstörung von Eigentum und Vernichtung der Existenzgrundlage von Menschen.
Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet.
Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen.