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Dennoch blieben die Rechte auf Vereinigungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit streng reglementiert. Amnesty ReportEuropa und Zentralasien16.04.2020 Regionalkapitel Osteuropa und Zentralasien 2019 2019 geriet das internationale System des Menschenrechtsschutzes noch stärker unter Druck. Amnesty ReportUsbekistan16.04.2020 Usbekistan 2019 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2019 weiter streng reglementiert. Amnesty ReportAsien und Pazifik29.01.2020 Regionalkapitel Asien und Pazifik 2019 2019 war in vielen Ländern Südostasiens ein Jahr der Repression, aber auch des Widerstands. Amnesty ReportUsbekistan23.05.2018 Usbekistan 2017/18 Die Behörden lockerten einige unverhältnismäßige Einschränkungen bezüglich der Medien und des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Amnesty ReportMongolei23.05.2018 Mongolei 2017/18 Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs und der neuen Strafprozessordnung wurde die Todesstrafe abgeschafft. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen blieben weiterhin straflos. Amnesty ReportMalediven23.05.2018 Malediven 2017/18 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden weiterhin massiv beschnitten. Die Behörden nutzten das Strafverfolgungssystem, um Oppositionelle und Vertreter der Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen. Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUsbekistan29.03.2022 Usbekistan 2021 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung blieben auch 2021 stark eingeschränkt.
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Amnesty ReportMongolei23.05.2018 Mongolei 2017/18 Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs und der neuen Strafprozessordnung wurde die Todesstrafe abgeschafft. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen blieben weiterhin straflos.
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