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Die Straflosigkeit von für Menschenrechtsverstöße Verantwortlichen und das Fehlen eines unabhängigen Justizwesens stellten nach wie vor ernsthafte Probleme dar. Die Behörden schränkten weiterhin die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. So bedrohten und schikanierten sie Menschenrechtsverteidiger und gingen rechtlich gegen sie vor, um sie zum Schweigen zu bringen. Neben basisdemokratischen Gemeinschaften waren Aktivisten, die sich für Landrechte und das Recht auf angemessenen Wohnraum einsetzten, einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Ein umstrittener Gesetzentwurf zur Regulierung von NGOs und Vereinigungen stieß auf starken Widerstand vonseiten der Zivilgesellschaft. Die Abstimmung wurde daraufhin verschoben. Krisenhafte Entwicklungen bei den Außerordentlichen Kammern der Kambodschanischen Gerichte (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia - ECCC) drohten die Verfahren zum Scheitern zu bringen und damit den Opfern der von den Roten Khmer begangenen Verbrechen die Gerechtigkeit zu versagen. Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportÄquatorialguinea03.05.2012 Äquatorialguinea 2012 Die politischen Spannungen nahmen im Berichtsjahr in Äquatorialguinea zu. Nach wie vor wurde die Opposition von den Behörden unterdrückt. So wurden politische Widersacher der Regierung schikaniert, festgenommen und für kurze Zeiträume in Haft gehalten. Im Vorfeld des Gipfels der Afrikanischen Union (AU), der im Juni in Äquatorialguinea stattfand, nahm die Zahl der Festnahmen zu. Im November wurden mindestens 30 Männer und Frauen, die sich offenbar in Geiselhaft befanden, von einem Militärgericht freigesprochen und aus der Haft entlassen. Sie waren seit Oktober 2010 ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten worden. Der Präsident begnadigte fünf gewaltlose politische Gefangene und 17 politische Gefangene, die daraufhin aus der Haft entlassen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Wie schon in den Vorjahren wurden Journalisten vorübergehend inhaftiert oder mit einem Berufsverbot belegt. Bei einer Volksabstimmung im November wurden Verfassungsänderungen gebilligt, die dem Präsidenten mehr Befugnisse verleihen. Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt. Amnesty ReportÄquatorialguinea10.05.2011 Äquatorialguinea 2011 Im August 2010 verurteilte ein Militärgericht vier Männer zum Tode, die von Angehörigen der Sicherheitsdienste Äquatorialguineas aus Benin entführt worden waren. Die Männer wurden sofort hingerichtet Amnesty ReportKuba10.05.2011 Kuba 2011 Im Jahr 2010 kamen 43 gewaltlose politische Gefangene frei. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor beschnitten, und zahlreiche Kritiker der Einparteienherrschaft wurden drangsaliert. Das US-amerikanische Embargo gegen Kuba war weiterhin in Kraft. Amnesty ReportKambodscha09.05.2011 Kambodscha 2011 Zu den gravierendsten Menschenrechtsverstößen zählten weiterhin rechtswidrige Zwangsräumungen, Landraub und Landkonflikte. Es kam vermehrt zu Protestkundgebungen der betroffenen Familien und Gemeinschaften. Engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger, die für das Recht auf angemessenen Wohnraum eintraten, sahen sich mit gerichtlichen Klagen und Inhaftierungen konfrontiert, die auf fadenscheinigen Anschuldigungen beruhten. Dem Justizwesen und den Gerichten mangelte es weiterhin an Unabhängigkeit. Sie wurden eingesetzt, um die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu unterdrücken. Journalisten, Gewerkschafter und Oppositionspolitiker waren Angriffen ausgesetzt. Die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen gab nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Kaing Guek Eav (alias Duch) war der erste Angeklagte, der von den Außerordentlichen Kammern der Kambodschanischen Gerichte (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia - ECCC) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Herrschaft der Roten Khmer für schuldig befunden wurde. Amnesty ReportKuba19.05.2010 Kuba 2010 Die Behörden schränkten die bürgerlichen und politischen Rechte 2009 weiterhin stark ein, und Regierungskritiker waren nach wie vor inhaftiert. Viele von ihnen berichteten, dass sie während der Haft geschlagen worden seien. Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung waren an der Tagesordnung. Die Regierung beschnitt weiterhin das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Amnesty ReportKambodscha19.05.2010 Kambodscha 2010 Im ganzen Land waren Tausende von Familien, vor allem aus in Armut lebenden Bevölkerungsgruppen, weiterhin rechtswidrigen Zwangsräumungen ausgesetzt. Aktivisten der Gemeinschaften, die von den Zwangsräumungen und Landenteignungen betroffen waren, machten mobil, um ihren Protest und ihre Beschwerden gegenüber den Behörden gemeinsam zu artikulieren. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKambodscha08.05.2012 Kambodscha Rechtswidrige Zwangsräumungen, Landkonflikte und Landraub setzten sich in großem Umfang fort. Tausende von Menschen waren davon betroffen. Eine steigende Zahl von Landkonzessionen, die die Regierung an privatwirtschaftliche Unternehmen vergab, verschärfte die Situation noch weiter. Die Straflosigkeit von für Menschenrechtsverstöße Verantwortlichen und das Fehlen eines unabhängigen Justizwesens stellten nach wie vor ernsthafte Probleme dar. Die Behörden schränkten weiterhin die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. So bedrohten und schikanierten sie Menschenrechtsverteidiger und gingen rechtlich gegen sie vor, um sie zum Schweigen zu bringen. Neben basisdemokratischen Gemeinschaften waren Aktivisten, die sich für Landrechte und das Recht auf angemessenen Wohnraum einsetzten, einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Ein umstrittener Gesetzentwurf zur Regulierung von NGOs und Vereinigungen stieß auf starken Widerstand vonseiten der Zivilgesellschaft. Die Abstimmung wurde daraufhin verschoben. Krisenhafte Entwicklungen bei den Außerordentlichen Kammern der Kambodschanischen Gerichte (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia - ECCC) drohten die Verfahren zum Scheitern zu bringen und damit den Opfern der von den Roten Khmer begangenen Verbrechen die Gerechtigkeit zu versagen.
Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportÄquatorialguinea03.05.2012 Äquatorialguinea 2012 Die politischen Spannungen nahmen im Berichtsjahr in Äquatorialguinea zu. Nach wie vor wurde die Opposition von den Behörden unterdrückt. So wurden politische Widersacher der Regierung schikaniert, festgenommen und für kurze Zeiträume in Haft gehalten. Im Vorfeld des Gipfels der Afrikanischen Union (AU), der im Juni in Äquatorialguinea stattfand, nahm die Zahl der Festnahmen zu. Im November wurden mindestens 30 Männer und Frauen, die sich offenbar in Geiselhaft befanden, von einem Militärgericht freigesprochen und aus der Haft entlassen. Sie waren seit Oktober 2010 ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten worden. Der Präsident begnadigte fünf gewaltlose politische Gefangene und 17 politische Gefangene, die daraufhin aus der Haft entlassen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Wie schon in den Vorjahren wurden Journalisten vorübergehend inhaftiert oder mit einem Berufsverbot belegt. Bei einer Volksabstimmung im November wurden Verfassungsänderungen gebilligt, die dem Präsidenten mehr Befugnisse verleihen.
Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt.
Amnesty ReportÄquatorialguinea10.05.2011 Äquatorialguinea 2011 Im August 2010 verurteilte ein Militärgericht vier Männer zum Tode, die von Angehörigen der Sicherheitsdienste Äquatorialguineas aus Benin entführt worden waren. Die Männer wurden sofort hingerichtet
Amnesty ReportKuba10.05.2011 Kuba 2011 Im Jahr 2010 kamen 43 gewaltlose politische Gefangene frei. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor beschnitten, und zahlreiche Kritiker der Einparteienherrschaft wurden drangsaliert. Das US-amerikanische Embargo gegen Kuba war weiterhin in Kraft.
Amnesty ReportKambodscha09.05.2011 Kambodscha 2011 Zu den gravierendsten Menschenrechtsverstößen zählten weiterhin rechtswidrige Zwangsräumungen, Landraub und Landkonflikte. Es kam vermehrt zu Protestkundgebungen der betroffenen Familien und Gemeinschaften. Engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger, die für das Recht auf angemessenen Wohnraum eintraten, sahen sich mit gerichtlichen Klagen und Inhaftierungen konfrontiert, die auf fadenscheinigen Anschuldigungen beruhten. Dem Justizwesen und den Gerichten mangelte es weiterhin an Unabhängigkeit. Sie wurden eingesetzt, um die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu unterdrücken. Journalisten, Gewerkschafter und Oppositionspolitiker waren Angriffen ausgesetzt. Die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen gab nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Kaing Guek Eav (alias Duch) war der erste Angeklagte, der von den Außerordentlichen Kammern der Kambodschanischen Gerichte (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia - ECCC) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Herrschaft der Roten Khmer für schuldig befunden wurde.
Amnesty ReportKuba19.05.2010 Kuba 2010 Die Behörden schränkten die bürgerlichen und politischen Rechte 2009 weiterhin stark ein, und Regierungskritiker waren nach wie vor inhaftiert. Viele von ihnen berichteten, dass sie während der Haft geschlagen worden seien. Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung waren an der Tagesordnung. Die Regierung beschnitt weiterhin das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportKambodscha19.05.2010 Kambodscha 2010 Im ganzen Land waren Tausende von Familien, vor allem aus in Armut lebenden Bevölkerungsgruppen, weiterhin rechtswidrigen Zwangsräumungen ausgesetzt. Aktivisten der Gemeinschaften, die von den Zwangsräumungen und Landenteignungen betroffen waren, machten mobil, um ihren Protest und ihre Beschwerden gegenüber den Behörden gemeinsam zu artikulieren.