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Amnesty ReportMittlerer Osten und Nordafrika18.02.2020 Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2019 In vielen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas kam es 2019 zu Massenprotesten. Amnesty ReportKambodscha23.05.2018 Kambodscha 2017/18 Die gegen Menschenrechtsverteidiger, Medien, zivilgesellschaftliche Akteure und die politische Opposition gerichteten Repressionen nahmen im Vorfeld der für Juli 2018 angesetzten Wahlen zu. Amnesty ReportFinnland23.05.2018 Finnland 2017/18 Änderungen am Asylverfahren wirkten sich für Asylsuchende nach wie vor negativ aus. Die Hilfsangebote für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen waren, blieben unzureichend. Amnesty ReportSerbien23.05.2018 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017/18 In Bezug auf die völkerrechtlichen Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden, herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Amnesty ReportLibyen22.02.2018 Libyen 2017/18 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen und Milizen begingen 2017 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Amnesty ReportSerbien20.05.2017 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017 Regierungsnahe Medien verleumdeten 2016 weiterhin unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie das Amt der Ombudsperson. Die strafrechtliche Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den 1990er Jahren verübt worden waren, kam weiterhin nicht voran. In Belgrad gab es mehrere rechtswidrige Zwangsräumungen. Flüchtlinge und Migranten, die sich in Serbien aufhielten, weil sie auf ihrem Weg in die EU nicht weiterkamen, genossen keinen ausreichenden Schutz und hatten keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen. Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSerbien16.04.2020 Serbien 2019 Völkerrechtliche Verbrechen blieben weiterhin straffrei. Die Medienfreiheit wurde von den Behörden aktiv untergraben.
Amnesty ReportFinnland16.04.2020 Finnland 2019 Veränderungen des Asylverfahrens schränkten die Rechte von Asylsuchenden weiter ein.
Amnesty ReportMittlerer Osten und Nordafrika18.02.2020 Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2019 In vielen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas kam es 2019 zu Massenprotesten.
Amnesty ReportKambodscha23.05.2018 Kambodscha 2017/18 Die gegen Menschenrechtsverteidiger, Medien, zivilgesellschaftliche Akteure und die politische Opposition gerichteten Repressionen nahmen im Vorfeld der für Juli 2018 angesetzten Wahlen zu.
Amnesty ReportFinnland23.05.2018 Finnland 2017/18 Änderungen am Asylverfahren wirkten sich für Asylsuchende nach wie vor negativ aus. Die Hilfsangebote für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen waren, blieben unzureichend.
Amnesty ReportSerbien23.05.2018 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017/18 In Bezug auf die völkerrechtlichen Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden, herrschte nach wie vor Straflosigkeit.
Amnesty ReportLibyen22.02.2018 Libyen 2017/18 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen und Milizen begingen 2017 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße.
Amnesty ReportSerbien20.05.2017 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017 Regierungsnahe Medien verleumdeten 2016 weiterhin unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie das Amt der Ombudsperson. Die strafrechtliche Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den 1990er Jahren verübt worden waren, kam weiterhin nicht voran. In Belgrad gab es mehrere rechtswidrige Zwangsräumungen. Flüchtlinge und Migranten, die sich in Serbien aufhielten, weil sie auf ihrem Weg in die EU nicht weiterkamen, genossen keinen ausreichenden Schutz und hatten keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen.
Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.