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Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportJapan16.05.2017 Japan 2017 Eine von der Liberaldemokratischen Partei angestrebte Verfassungsänderung wurde wahrscheinlicher, da seit den Oberhauswahlen im Juli 2016 in beiden Kammern Parteien, die eine Reform befürworteten, gemeinsam über eine Zweidrittelmehrheit verfügten. Es gab Befürchtungen, dass eine Änderung der Verfassung Menschenrechtsgarantien aushöhlen könnte. Die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen war weit verbreitet. Mehrere Kommunen und große Unternehmen ergriffen jedoch Maßnahmen zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Zum Tode verurteilte Häftlinge wurden weiterhin hingerichtet. Amnesty ReportIsrael und bes. Gebiete16.05.2017 Israel und besetzte palästinensische Gebiete 2017 Israelische Streitkräfte töteten 2016 im Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalem rechtswidrig palästinensische Zivilpersonen, darunter auch Minderjährige. Sie nahmen Tausende Palästinenser aus den besetzten Gebieten fest, die gegen Israels anhaltende militärische Besetzung demonstrierten, und hielten Hunderte Personen in Verwaltungshaft. Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung, und die dafür Verantwortlichen gingen straffrei aus. Die Behörden trieben den Bau unrechtmäßiger Siedlungen im Westjordanland weiter voran und versuchten, Siedlungen, die auf palästinensischen Privatgrundstücken errichtet worden waren, nachträglich zu "legalisieren". Die Bewegungsfreiheit der Palästinenser war 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Nach Angriffen von Palästinensern auf Israeli wurden einige Gebiete vollständig abgeriegelt. Die andauernde Blockade des Gazastreifens durch die israelischen Streitkräfte stellte für die 1,9 Mio. Bewohner des Gebietes eine Kollektivstrafe dar. Die israelischen Behörden zerstörten weiterhin palästinensische Wohnhäuser im Westjordanland. In Israel wurden Beduinendörfer in der Wüste Negev dem Erdboden gleichgemacht und die Bewohner rechtswidrig vertrieben. Israelische Wehrdienstverweigerer erhielten Gefängnisstrafen. Tausende afrikanische Asylsuchende wurden inhaftiert und abgeschoben. Amnesty ReportGuatemala15.05.2017 Guatemala 2017 Verleumdungskampagnen und die missbräuchliche Anwendung des Strafrechts dienten weiterhin dazu, Menschenrechtsverteidiger zu bedrohen und einzuschüchtern. Diejenigen, die sich für Landrechte, indigene Territorien und Umweltschutz einsetzten, waren besonders gefährdet. Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor. Amnesty ReportFinnland15.05.2017 Finnland 2017 Änderungen am Asylverfahren wirkten sich für Asylsuchende negativ aus. Die Hilfsangebote für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden waren, blieben unzureichend. Die Gesetzgebung zur Anerkennung des amtlichen Geschlechts verstieß auch weiterhin gegen die Rechte von Transgeschlechtlichen. Es gab Vorschläge für Verfassungsänderungen, die das Recht auf Privatsphäre einschränken würden. Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren. Amnesty ReportFinnland01.06.2016 Finnland 2016 Trotz begrenzter Verbesserungen durch Reformen bei Einwanderungs- und Asylgesetzen gaben die Haftbedingungen für minderjährige Asylsuchende und Migranten auch weiterhin Anlass zur Sorge. Für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt existierten nach wie vor keine ausreichenden Hilfsangebote. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLibyen22.02.2018 Libyen 2017/18 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen und Milizen begingen 2017 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße.
Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportJapan16.05.2017 Japan 2017 Eine von der Liberaldemokratischen Partei angestrebte Verfassungsänderung wurde wahrscheinlicher, da seit den Oberhauswahlen im Juli 2016 in beiden Kammern Parteien, die eine Reform befürworteten, gemeinsam über eine Zweidrittelmehrheit verfügten. Es gab Befürchtungen, dass eine Änderung der Verfassung Menschenrechtsgarantien aushöhlen könnte. Die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen war weit verbreitet. Mehrere Kommunen und große Unternehmen ergriffen jedoch Maßnahmen zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Zum Tode verurteilte Häftlinge wurden weiterhin hingerichtet.
Amnesty ReportIsrael und bes. Gebiete16.05.2017 Israel und besetzte palästinensische Gebiete 2017 Israelische Streitkräfte töteten 2016 im Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalem rechtswidrig palästinensische Zivilpersonen, darunter auch Minderjährige. Sie nahmen Tausende Palästinenser aus den besetzten Gebieten fest, die gegen Israels anhaltende militärische Besetzung demonstrierten, und hielten Hunderte Personen in Verwaltungshaft. Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung, und die dafür Verantwortlichen gingen straffrei aus. Die Behörden trieben den Bau unrechtmäßiger Siedlungen im Westjordanland weiter voran und versuchten, Siedlungen, die auf palästinensischen Privatgrundstücken errichtet worden waren, nachträglich zu "legalisieren". Die Bewegungsfreiheit der Palästinenser war 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Nach Angriffen von Palästinensern auf Israeli wurden einige Gebiete vollständig abgeriegelt. Die andauernde Blockade des Gazastreifens durch die israelischen Streitkräfte stellte für die 1,9 Mio. Bewohner des Gebietes eine Kollektivstrafe dar. Die israelischen Behörden zerstörten weiterhin palästinensische Wohnhäuser im Westjordanland. In Israel wurden Beduinendörfer in der Wüste Negev dem Erdboden gleichgemacht und die Bewohner rechtswidrig vertrieben. Israelische Wehrdienstverweigerer erhielten Gefängnisstrafen. Tausende afrikanische Asylsuchende wurden inhaftiert und abgeschoben.
Amnesty ReportGuatemala15.05.2017 Guatemala 2017 Verleumdungskampagnen und die missbräuchliche Anwendung des Strafrechts dienten weiterhin dazu, Menschenrechtsverteidiger zu bedrohen und einzuschüchtern. Diejenigen, die sich für Landrechte, indigene Territorien und Umweltschutz einsetzten, waren besonders gefährdet. Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor.
Amnesty ReportFinnland15.05.2017 Finnland 2017 Änderungen am Asylverfahren wirkten sich für Asylsuchende negativ aus. Die Hilfsangebote für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden waren, blieben unzureichend. Die Gesetzgebung zur Anerkennung des amtlichen Geschlechts verstieß auch weiterhin gegen die Rechte von Transgeschlechtlichen. Es gab Vorschläge für Verfassungsänderungen, die das Recht auf Privatsphäre einschränken würden.
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren.
Amnesty ReportFinnland01.06.2016 Finnland 2016 Trotz begrenzter Verbesserungen durch Reformen bei Einwanderungs- und Asylgesetzen gaben die Haftbedingungen für minderjährige Asylsuchende und Migranten auch weiterhin Anlass zur Sorge. Für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt existierten nach wie vor keine ausreichenden Hilfsangebote.