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Amnesty ReportOsttimor23.05.2018 Timor-Leste 2017/18 Die Opfer der schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 forderten weiterhin Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Amnesty ReportBrunei Darussalam23.05.2018 Brunei Darussalam 2017/18 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Amnesty ReportSüdsudan22.02.2018 Südsudan 2017/18 Der bewaffnete Konflikt weitete sich aus, und es bildeten sich neue bewaffnete Oppositionsgruppen. Die Konfliktparteien begingen weiterhin völkerrechtliche Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportOsttimor21.05.2017 Timor-Leste 2017 Die Opfer der schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 forderten weiterhin Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden rechtswidrige Tötungen, Folter und andere Misshandlungen sowie willkürliche Festnahmen und Einschränkungen der Rechte auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung vorgeworfen. Amnesty ReportSüdsudan21.05.2017 Südsudan 2017 Trotz des 2015 vereinbarten Abkommens über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan gingen die bewaffneten Kämpfe zwischen Einheiten der Regierung und der Opposition und die damit verbundenen Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht im Jahr 2016 weiter. Im April wurde eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet, die aber nach heftigen Kämpfen zwischen den Konfliktparteien in der Hauptstadt Juba bereits im Juli wieder zerbrach. Die anschließend gebildete Regierung wurde von der internationalen Gemeinschaft anerkannt, von Oppositionsführer Riek Machar und seinen Verbündeten jedoch abgelehnt. Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung war aufgrund der anhaltenden Kämpfe katastrophal. Unabhängige und kritische Stimmen von Oppositionellen, Medien und Menschenrechtsverteidigern wurden von den Sicherheitsdiensten der Regierung umgehend zum Schweigen gebracht. Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Amnesty ReportOsttimor02.06.2016 Timor-Leste 2016 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden willkürliche Festnahmen und unnötige oder exzessive Gewaltanwendung bei ihren Operationen im Distrikt Baucau zur Last gelegt. Familiäre Gewalt war weiterhin an der Tagesordnung. Amnesty ReportBrunei Darussalam03.05.2015 Brunei Darussalam 2015 Mangelnde Transparenz und unzureichende Informationen erschwerten eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Das neue Strafrecht, das die Einführung der Scharia-Rechtsprechung vorsieht, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Außerdem schränkt es die Rechte auf Meinungs- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit ein und diskriminiert Frauen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Page 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen.
Amnesty ReportOsttimor23.05.2018 Timor-Leste 2017/18 Die Opfer der schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 forderten weiterhin Gerechtigkeit und Wiedergutmachung.
Amnesty ReportBrunei Darussalam23.05.2018 Brunei Darussalam 2017/18 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage.
Amnesty ReportSüdsudan22.02.2018 Südsudan 2017/18 Der bewaffnete Konflikt weitete sich aus, und es bildeten sich neue bewaffnete Oppositionsgruppen. Die Konfliktparteien begingen weiterhin völkerrechtliche Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportOsttimor21.05.2017 Timor-Leste 2017 Die Opfer der schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 forderten weiterhin Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden rechtswidrige Tötungen, Folter und andere Misshandlungen sowie willkürliche Festnahmen und Einschränkungen der Rechte auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung vorgeworfen.
Amnesty ReportSüdsudan21.05.2017 Südsudan 2017 Trotz des 2015 vereinbarten Abkommens über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan gingen die bewaffneten Kämpfe zwischen Einheiten der Regierung und der Opposition und die damit verbundenen Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht im Jahr 2016 weiter. Im April wurde eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet, die aber nach heftigen Kämpfen zwischen den Konfliktparteien in der Hauptstadt Juba bereits im Juli wieder zerbrach. Die anschließend gebildete Regierung wurde von der internationalen Gemeinschaft anerkannt, von Oppositionsführer Riek Machar und seinen Verbündeten jedoch abgelehnt. Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung war aufgrund der anhaltenden Kämpfe katastrophal. Unabhängige und kritische Stimmen von Oppositionellen, Medien und Menschenrechtsverteidigern wurden von den Sicherheitsdiensten der Regierung umgehend zum Schweigen gebracht.
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.
Amnesty ReportOsttimor02.06.2016 Timor-Leste 2016 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden willkürliche Festnahmen und unnötige oder exzessive Gewaltanwendung bei ihren Operationen im Distrikt Baucau zur Last gelegt. Familiäre Gewalt war weiterhin an der Tagesordnung.
Amnesty ReportBrunei Darussalam03.05.2015 Brunei Darussalam 2015 Mangelnde Transparenz und unzureichende Informationen erschwerten eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Das neue Strafrecht, das die Einführung der Scharia-Rechtsprechung vorsieht, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Außerdem schränkt es die Rechte auf Meinungs- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit ein und diskriminiert Frauen.