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Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Die Behörden schoben weiterhin Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo und Asylsuchende nach Ungarn ab, obwohl den Betroffenen dort Menschenrechtsverletzungen drohten. Amnesty ReportBurundi22.05.2013 Burundi 2013 Das Land verharrte weiterhin in Straflosigkeit; die Regierung unterließ es, die außergerichtlichen Hinrichtungen der Vorjahre vollständig zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Vielversprechende Anzeichen dafür, dass die Regierung 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einsetzen würde, lösten sich im Verlauf des Jahres in nichts auf. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren aufgrund ihrer Aktivitäten Repressalien ausgesetzt. Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik. Amnesty ReportAserbaidschan22.05.2013 Aserbaidschan 2013 Die Regierung ging 2012 weiterhin mit Einschüchterungen und Inhaftierungen gegen regierungskritische Personen und Gruppen vor. Friedliche Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku wurden verboten und von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Es gab zahlreiche Berichte über Folter, insbesondere in Polizeigewahrsam. Amnesty ReportTurkmenistan08.05.2012 Turkmenistan 2012 Der UN-Ausschuss gegen Folter stellte 2011 fest, dass Folter in Turkmenistan weit verbreitet war. Die Regierung ging im Berichtsjahr unvermindert hart gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor. Amnesty ReportDeutschland04.05.2012 Deutschland 2012 Es gab weiterhin keine unabhängigen Beschwerdestellen für Fälle polizeilichen Fehlverhaltens. Einige Bundesländer schoben nach wie vor Roma in den Kosovo ab, obwohl ihnen dort bei ihrer Rückkehr Verfolgung und Diskriminierung drohten. Der ehemalige Anführer der ruandischen bewaffneten Oppositionsgruppe Forces Démocratiques de Libération du Rwanda und sein Stellvertreter mussten sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten. Amnesty ReportBurundi04.05.2012 Burundi 2012 Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen war weit verbreitet und verfestigte sich immer mehr. Die Anzahl außergerichtlicher Hinrichtungen und politischer Morde nahm zu. Die Justiz stand weiterhin unter dem Einfluss der Politik. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten immer stärker unter Druck. Die Regierung verpflichtete sich, 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einzurichten. Die Einrichtung eines Sondergerichtshofs machte keine Fortschritte. Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet. Amnesty ReportAserbaidschan03.05.2012 Aserbaidschan 2012 Friedliche Demonstrationen wurden verboten und gewaltsam aufgelöst; oppositionelle Aktivisten kamen in Haft. Proteste und kritische Meinungsäußerungen wurden unterdrückt, und die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren eingeschränkt. 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Amnesty ReportDeutschland22.05.2013 Deutschland 2013 Die Behörden richteten auch 2012 keine unabhängige Beschwerdestelle ein, und auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wurde nicht bundesweit umgesetzt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Die Behörden schoben weiterhin Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo und Asylsuchende nach Ungarn ab, obwohl den Betroffenen dort Menschenrechtsverletzungen drohten.
Amnesty ReportBurundi22.05.2013 Burundi 2013 Das Land verharrte weiterhin in Straflosigkeit; die Regierung unterließ es, die außergerichtlichen Hinrichtungen der Vorjahre vollständig zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Vielversprechende Anzeichen dafür, dass die Regierung 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einsetzen würde, lösten sich im Verlauf des Jahres in nichts auf. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren aufgrund ihrer Aktivitäten Repressalien ausgesetzt.
Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik.
Amnesty ReportAserbaidschan22.05.2013 Aserbaidschan 2013 Die Regierung ging 2012 weiterhin mit Einschüchterungen und Inhaftierungen gegen regierungskritische Personen und Gruppen vor. Friedliche Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku wurden verboten und von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Es gab zahlreiche Berichte über Folter, insbesondere in Polizeigewahrsam.
Amnesty ReportTurkmenistan08.05.2012 Turkmenistan 2012 Der UN-Ausschuss gegen Folter stellte 2011 fest, dass Folter in Turkmenistan weit verbreitet war. Die Regierung ging im Berichtsjahr unvermindert hart gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor.
Amnesty ReportDeutschland04.05.2012 Deutschland 2012 Es gab weiterhin keine unabhängigen Beschwerdestellen für Fälle polizeilichen Fehlverhaltens. Einige Bundesländer schoben nach wie vor Roma in den Kosovo ab, obwohl ihnen dort bei ihrer Rückkehr Verfolgung und Diskriminierung drohten. Der ehemalige Anführer der ruandischen bewaffneten Oppositionsgruppe Forces Démocratiques de Libération du Rwanda und sein Stellvertreter mussten sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten.
Amnesty ReportBurundi04.05.2012 Burundi 2012 Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen war weit verbreitet und verfestigte sich immer mehr. Die Anzahl außergerichtlicher Hinrichtungen und politischer Morde nahm zu. Die Justiz stand weiterhin unter dem Einfluss der Politik. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten immer stärker unter Druck. Die Regierung verpflichtete sich, 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einzurichten. Die Einrichtung eines Sondergerichtshofs machte keine Fortschritte.
Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet.
Amnesty ReportAserbaidschan03.05.2012 Aserbaidschan 2012 Friedliche Demonstrationen wurden verboten und gewaltsam aufgelöst; oppositionelle Aktivisten kamen in Haft. Proteste und kritische Meinungsäußerungen wurden unterdrückt, und die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren eingeschränkt.