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Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate11.05.2011 Vereinigte Arabische Emirate 2011 Arbeitsmigranten hatten weiterhin keinen Zugang zu grundlegenden Rechten, wurden ausgebeutet und misshandelt. Frauen sahen sich nach wie vor Diskriminierung vor dem Gesetz und im täglichen Leben ausgesetzt. Gegen mindestens 28 Menschen ergingen Todesurteile, soweit bekannt, fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportBangladesch10.05.2011 Bangladesch 2011 Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB) und andere Polizeibeamte nahmen bei Demonstrationen mehr als 500 Personen fest, viele davon willkürlich. Sie gingen gegen Demonstrierende mit unverhältnismäßiger Gewalt vor und verletzten dabei Hunderte von ihnen. Das Schnelle Einsatzbataillon (RAB) und Polizeikräfte waren weiterhin an außergerichtlichen Hinrichtungen beteiligt. Mindestens sechs Gefangene starben dem Vernehmen nach in Polizeigewahrsam, nachdem sie gefoltert worden waren. Neun Männer wurden hingerichtet und mindestens 32 Männer zum Tode verurteilt. Sechs Personen wurden wegen Kriegsverbrechen inhaftiert. Die Regierung gewährte den Angehörigen der indigenen Bevölkerungsgruppe der Jumma in den Chittagong Hill Tracts (CHT) keinen ausreichenden Schutz gegen Angriffe durch bengalische Siedler. Amnesty ReportAserbaidschan10.05.2011 Aserbaidschan 2011 Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren auch im Jahr 2010 Schikanen ausgesetzt. Die Behörden verboten weiterhin Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku. NGOs und religiöse Organisationen sahen sich mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie ihre Registrierung beantragten. Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate20.05.2010 Vereinigte Arabische Emirate 2010 Frauen und Arbeitsmigranten wurden immer noch vor dem Gesetz und in der Praxis diskriminiert. Hunderte von Palästinensern und Libanesen, die seit Langem in den Emiraten ansässig waren, mussten das Land aus Gründen der nationalen Sicherheit verlassen. Ein Angeklagter gab an, in der Untersuchungshaft gefoltert worden zu sein. Gegen mindestens 13 Menschen ergingen Todesurteile, soweit bekannt, fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportAserbaidschan18.05.2010 Aserbaidschan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2009 noch weiter eingeschränkt. Die Gesetze zum Verbot von Folter und anderen Misshandlungen und ihre Anwendung entsprachen nicht den internationalen Standards; so wurden z. B. Foltervorwürfe nicht untersucht. Unabhängige Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren weiterhin Schikanen ausgesetzt. Einige wurden des Rowdytums und der Verleumdung angeklagt und inhaftiert. Die Behörden unterließen es, umfassende Ermittlungen zum Tod eines Menschenrechtsverteidigers, der in Haft gestorben war, einzuleiten. Amnesty ReportBangladesch17.05.2010 Bangladesch 2010 Im Februar 2009 kamen bei einer Meuterei der paramilitärischen Grenztruppen Bangladesh Rifles (BDR) mindestens 74 Menschen ums Leben, darunter sowohl Zivilisten als auch Armeeangehörige. Nach den Ausschreitungen wurden über 3000 Angehörige der BDR inhaftiert. Amnesty ReportAlgerien25.05.2009 Algerien 2009 Personen unter Terrorismusverdacht wurden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Die Behörden schikanierten weiterhin Menschenrechtsverteidiger und Journalisten. Menschen, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertierten oder die vermeintlich die Grundsätze des Islam beleidigt hatten, wurden strafrechtlich verfolgt. 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Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate11.05.2011 Vereinigte Arabische Emirate 2011 Arbeitsmigranten hatten weiterhin keinen Zugang zu grundlegenden Rechten, wurden ausgebeutet und misshandelt. Frauen sahen sich nach wie vor Diskriminierung vor dem Gesetz und im täglichen Leben ausgesetzt. Gegen mindestens 28 Menschen ergingen Todesurteile, soweit bekannt, fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportBangladesch10.05.2011 Bangladesch 2011 Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB) und andere Polizeibeamte nahmen bei Demonstrationen mehr als 500 Personen fest, viele davon willkürlich. Sie gingen gegen Demonstrierende mit unverhältnismäßiger Gewalt vor und verletzten dabei Hunderte von ihnen. Das Schnelle Einsatzbataillon (RAB) und Polizeikräfte waren weiterhin an außergerichtlichen Hinrichtungen beteiligt. Mindestens sechs Gefangene starben dem Vernehmen nach in Polizeigewahrsam, nachdem sie gefoltert worden waren. Neun Männer wurden hingerichtet und mindestens 32 Männer zum Tode verurteilt. Sechs Personen wurden wegen Kriegsverbrechen inhaftiert. Die Regierung gewährte den Angehörigen der indigenen Bevölkerungsgruppe der Jumma in den Chittagong Hill Tracts (CHT) keinen ausreichenden Schutz gegen Angriffe durch bengalische Siedler.
Amnesty ReportAserbaidschan10.05.2011 Aserbaidschan 2011 Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren auch im Jahr 2010 Schikanen ausgesetzt. Die Behörden verboten weiterhin Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku. NGOs und religiöse Organisationen sahen sich mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie ihre Registrierung beantragten.
Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate20.05.2010 Vereinigte Arabische Emirate 2010 Frauen und Arbeitsmigranten wurden immer noch vor dem Gesetz und in der Praxis diskriminiert. Hunderte von Palästinensern und Libanesen, die seit Langem in den Emiraten ansässig waren, mussten das Land aus Gründen der nationalen Sicherheit verlassen. Ein Angeklagter gab an, in der Untersuchungshaft gefoltert worden zu sein. Gegen mindestens 13 Menschen ergingen Todesurteile, soweit bekannt, fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportAserbaidschan18.05.2010 Aserbaidschan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2009 noch weiter eingeschränkt. Die Gesetze zum Verbot von Folter und anderen Misshandlungen und ihre Anwendung entsprachen nicht den internationalen Standards; so wurden z. B. Foltervorwürfe nicht untersucht. Unabhängige Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren weiterhin Schikanen ausgesetzt. Einige wurden des Rowdytums und der Verleumdung angeklagt und inhaftiert. Die Behörden unterließen es, umfassende Ermittlungen zum Tod eines Menschenrechtsverteidigers, der in Haft gestorben war, einzuleiten.
Amnesty ReportBangladesch17.05.2010 Bangladesch 2010 Im Februar 2009 kamen bei einer Meuterei der paramilitärischen Grenztruppen Bangladesh Rifles (BDR) mindestens 74 Menschen ums Leben, darunter sowohl Zivilisten als auch Armeeangehörige. Nach den Ausschreitungen wurden über 3000 Angehörige der BDR inhaftiert.
Amnesty ReportAlgerien25.05.2009 Algerien 2009 Personen unter Terrorismusverdacht wurden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Die Behörden schikanierten weiterhin Menschenrechtsverteidiger und Journalisten. Menschen, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertierten oder die vermeintlich die Grundsätze des Islam beleidigt hatten, wurden strafrechtlich verfolgt.