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Amnesty ReportAsien und Pazifik29.01.2020 Regionalkapitel Asien und Pazifik 2019 2019 war in vielen Ländern Südostasiens ein Jahr der Repression, aber auch des Widerstands. Amnesty ReportPhilippinen29.01.2020 Philippinen 2019 Auch im vierten Jahr des von der Regierung erklärten "Anti-Drogenkriegs" wurden zahlreiche Menschen von der Polizei und unbekannten Bewaffneten getötet. Amnesty ReportAfghanistan29.01.2020 Afghanistan 2019 Der bewaffnete Konflikt ging 2019 weiterhin mit zahlreichen Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverstößen einher. Amnesty ReportMazedonien23.05.2018 Mazedonien 2017/18 Es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Kriegsverbrechen. Asylsuchende und Migranten wurden rechtswidrig inhaftiert. Durch ein Gerichtsurteil wurde die Geschlechtsidentität von Transgeschlechtlichen rechtlich anerkannt. Amnesty ReportBrunei Darussalam23.05.2018 Brunei Darussalam 2017/18 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportSingapur20.05.2017 Singapur 2017 Die Behörden schikanierten und verfolgten weiterhin Blogger und Oppositionelle. Die Medien wurden durch das Zeitungs- und Druckmaschinengesetz unvermindert streng kontrolliert. Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt und Bestrafungen durch Stockschläge gerichtlich angeordnet. Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMazedonien16.04.2020 Nordmazedonien 2019 Trotz Reformen blieb 2019 die Besorgnis über Korruption, das Recht auf Asyl und die Diskriminierung von Frauen, Roma und LGBTI-Personen bestehen.
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Amnesty ReportPhilippinen29.01.2020 Philippinen 2019 Auch im vierten Jahr des von der Regierung erklärten "Anti-Drogenkriegs" wurden zahlreiche Menschen von der Polizei und unbekannten Bewaffneten getötet.
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Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportSingapur20.05.2017 Singapur 2017 Die Behörden schikanierten und verfolgten weiterhin Blogger und Oppositionelle. Die Medien wurden durch das Zeitungs- und Druckmaschinengesetz unvermindert streng kontrolliert. Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt und Bestrafungen durch Stockschläge gerichtlich angeordnet.
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