Ägypten: Reiseverbote aufheben!
Der ägyptische Student Ahmed Samir Santawy (Archivaufnahme)
© privat
Innerhalb der letzten sechs Jahre verhängten die ägyptischen Behörden willkürliche Reiseverbote unterschiedlicher Länge gegen den Akademiker Ahmed Samir Santawy, den Menschenrechtsanwalt Mohamed el-Baqer sowie die Menschenrechtsverteidiger Karim Ennarah, Mohamed Basheer und Gasser Abdel Razek. Die Behörden greifen regelmäßig auf Reiseverbote zurück, um ehemals inhaftierte Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen für die Ausübung ihrer Menschenrechte zu bestrafen und sie zum Schweigen zu bringen.
Setzt euch für die Aufhebung der willkürlichen Reiseverbote ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Appell an
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
S. E. Herrn
Dr. Mohamed Abdelsattar Mohamed Elbadri
Stauffenbergstraße 6–7
10785 Berlin
Amnesty fordert:
- Heben Sie die willkürlichen Reiseverbote gegen Ahmed Samir Santawy, Mohamed El-Baqer, Karim Ennarah, Mohamed Basheer und Gasser Abdel Razek bitte umgehend auf, lassen Sie alle anhängigen Anklagen gegen sie fallen und stellen Sie die Ermittlungen gegen sie ein.
- Ich bitte Sie zudem darum, Reiseverbote nicht mehr länger gegen Menschenrechtsverteidiger*innen, ehemalige Inhaftierte und andere Personen einzusetzen, die allein wegen der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte ins Visier geraten sind.
- Bitte stellen Sie sicher, dass jegliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im Einklang mit den Verpflichtungen Ägyptens gemäß internationaler Menschenrechtsnormen erfolgen.
Sachlage
In Ägypten verhängen die Behörden weiterhin willkürliche Reiseverbote, um Andersdenkende zu bestrafen und unabhängige Stimmen zu unterdrücken. Karim Ennarah und Mohamed Basheer, die für die Menschenrechtsorganisation EIPR in Führungspositionen tätig sind, der Geschäftsführer von EIPR Gasser Abdel Razek, der Menschenrechtsanwalt Mohamed El-Baqer und der Akademiker Ahmed Samir Santawy sind mit Reiseverboten von drei bis sechs Jahren belegt worden.
Zuvor hatten sich alle fünf Männer willkürlich in Haft befunden. Die Behörden gehen weiterhin gegen sie vor, weil sie sich für die Menschenrechte einsetzen und ihre Menschenrechte friedlich wahrnehmen. Der Menschenrechtsanwalt Mohamed El-Baqer war fast vier Jahre lang willkürlich inhaftiert, bevor er 2023 freigelassen wurde, während Ahmed Samir Santawy rund 18 Monate im Gefängnis verbrachte, bevor er 2022 nach einer Begnadigung durch den Präsidenten freikam. Karim Ennarah, Mohamed Basheer und Gasser Abdel Razek wurden 2020 fast drei Wochen lang willkürlich festgehalten, nachdem sie sich mit ausländischen Diplomat*innen getroffen hatten, und erst auf internationalen Druck hin wieder freigelassen. Seit ihrer Freilassung verbieten die Behörden den fünf Männern die Ausreise aus Ägypten.
Die fünf Reiseverbote unterscheiden sich zwar hinsichtlich ihrer Rechtsgrundlage, weisen jedoch ein gemeinsames Merkmal auf: Sie sind willkürlich, langfristig oder gar unbefristet und wurden als Vergeltungsmaßnahme für Menschenrechtsarbeit bzw. die Ausübung der Menschenrechte verhängt. Dies hat tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben, den Beruf und das Familienleben der Betroffenen. In den meisten Fällen werden Reiseverbote den Betroffenen mündlich mitgeteilt, sodass sie keine wirksamen Rechtsmittel dagegen einlegen können. Diese willkürlichen Beschränkungen verstoßen nicht nur gegen das Recht auf Freizügigkeit, sondern auch gegen die Rechte auf Bildung, Beschäftigung und Familienleben, da die Betroffenen daran gehindert werden zu studieren, Beschäftigungsmöglichkeiten wahrzunehmen und Familienangehörige im Ausland zu besuchen. Derartige Verbote schrecken zudem von der Menschenrechtsarbeit und der Wahrnehmung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit ab, indem Menschenrechtsverteidiger*innen daran gehindert werden, ins Ausland zu reisen – sei es für Advocacy, Networking oder Fortbildungen.
Ahmed Samir Santawy wird seit seiner Haftentlassung 2022 von Sicherheitspersonal am Flughafen von Auslandsreisen abgehalten. Die Staatsanwaltschaft teilte ihm mit, dass für ihn weiterhin ein Ausreiseverbot gelte, da die Ermittlungen in seinem Fall noch andauerten. Er konnte daher sein Studium in Österreich bisher nicht wieder aufnehmen, was seine akademische Zukunft infrage stellt. Das Reiseverbot gegen Mohamed El-Baqer hängt mit seiner unbegründeten Aufnahme in die ägyptische "Terroristenliste" zusammen, weshalb zudem seine Vermögenswerte eingefroren und ihm seine politischen Rechte abgesprochen wurden. Seit seiner Haftentlassung 2023 kann er nun nicht mehr reisen, was seine Möglichkeiten einschränkt, sich international für die Menschenrechte einzusetzen und anderen beruflichen Tätigkeiten nachzugehen. Karim Ennarah, Mohamed Basheer und Gasser Abdel Razek erhielten ein sechsjähriges Reiseverbot, da wegen ihrer menschenrechtlichen Tätigkeiten bei der EIPR gegen sie ermittelt wird. Dadurch können sie nicht mehr mit internationalen Partnern und Menschenrechtsmechanismen zusammenarbeiten.
Hintergrundinformation
Mohamed al-Baqer ist Menschenrechtsanwalt und Direktor des Adalah Center for Rights and Freedoms, das er 2014 gründete. Er wurde am 29. September 2019 festgenommen, als er die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit aufsuchte, um den bekannten Aktivisten Alaa Abdel Fattah zu vertreten. Er wurde im August 2020 im Rahmen des Verfahrens Nr. 855/2020 wegen "Beitritt zu einer terroristischen Vereinigung" verhört. Am 20. Dezember 2021 verurteilte ihn das Staatssicherheitsgericht schließlich wegen der konstruierten Anklage "Verbreitung falscher Nachrichten" zu vier Jahren Gefängnis. Sein Name wurde daraufhin auf die "Terroristenliste" der ägyptischen Behörden gesetzt. In der Folge erhielt Mohamed al-Baqer ein fünfjähriges Reiseverbot und die Auflage, sich in dieser Zeit nicht zivilgesellschaftlich zu engagieren. Nach fast vier Jahren willkürlicher Inhaftierung wurde er am 19. Juli 2023 vom Präsidenten begnadigt und daraufhin freigelassen. Die Behörden behielten jedoch seine Einstufung als "Terrorist" bei, weshalb ein fünfjähriges Reiseverbot gegen ihn galt. Für diesen Zeitraum wurden zudem seine Vermögenswerte eingefroren und ihm jegliches politisches und bürgerliches Engagement untersagt. Im November 2025 wurde sein Eintrag in der "Terroristenliste" ohne Begründung um weitere fünf Jahre verlängert. Am 13. Juni 2026 wiesen die Behörden den Antrag von Mohamed El-Baqer auf die Entfernung seines Namens aus der Liste zurück, ohne eine begründete Entscheidung vorzulegen.
Weiter auf Englisch:
Ahmed Samir Santawy is a researcher and anthropology student at the Central European University in Vienna, Austria. His research addresses women's rights, with a focus on reproductive rights. Authorities arrested him on 1 February 2021 and subsequently convicted for spreading "false news" and sentenced to four years' imprisonment following an unfair trial. His conviction was based solely on social media posts criticizing human rights violations in Egypt and the state's mishandling of the Covid-19 pandemic. Following a global campaign, he was released on 30 July 2022 after receiving a presidential pardon. Despite that pardon, travel restrictions were immediately enforced. Cairo International Airport officials arbitrarily banned Ahmed Samir Santawy from travelling to Austria to resume his studies on 27 August 2022, citing "instructions from security agencies". He was again blocked at Cairo International Airport in June 2023, when immigration officers prevented him from travelling to Austria without justification or judicial order. In April 2026 Egypt’s Higher Administrative Court lifted his travel ban, however a new ban was issued by the prosecution against him the same month.
Former EIPR Executive Director Gasser Abdel Razek, Research Director Karim Ennarah and Administrative Director Mohamed Bashir, were arrested between 15 and 19 November 2020. Following significant domestic and international pressure, the authorities released all three on 3 December 2020 but did not close the investigation against them in Case No. 855/2020. All three men had travel bans imposed on them on the basis that investigations into the case were ongoing, and on 6 December 2020 their assets were frozen by the Anti-Terrorism Circuit of the Cairo Criminal Court. EIPR lawyers have repeatedly sought to challenge the travel bans and asset freezes before the Cairo Court of Appeals, but the court refused to hear the case, citing the SSSP’s failure to provide the necessary information. In addition, for five years, the affected EIPR staff members and their lawyers have been denied access to the case files, including the court decision ordering the freezing of their assets in December 2020, preventing them from effectively challenging the measures imposed.
In April 2024, the Egyptian government closed the notorious Case 173 against civil society organisation’s case, after 13 years, leading to the lifting of travel bans and asset freezes against a number of human rights defenders and other staff of civil society organizations. However, the Egyptian authorities continue to use travel bans against human rights lawyers, activists, people released from arbitrary detention, and others. The continued use of arbitrary travel bans violates Egypt's obligations under international human rights law, including Article 12 of the International Covenant on Civil and Political Rights, which guarantees the right of everyone to leave any country, including their own. Any restriction on this right must be lawful, necessary, proportionate, and subject to effective judicial oversight. In Egypt, however, travel bans are frequently imposed for prolonged or indefinite periods, without transparency, due process, or meaningful opportunities for appeal.