Aktuell 26. Mai 2010

Asien und Pazifik

Amnesty Report 2010

"Wir haben alles zurückgelassen und haben nichts mehr. Die Taliban waren sehr grausam zu uns, und dann begann die Regierung mit den Bombardements. Wir mussten fliehen und konnten nur das mitnehmen, was wir auf die Schnelle zusammenraffen konnten. An wen können wir uns jetzt wenden?"

Das sagte eine Lehrerin zu Amnesty International auf ihrer Flucht vor den heftigen Kämpfen in Pakistan. Mehr als zwei Millionen Menschen mussten ihre Häuser in der Nordwestgrenzprovinz und in den Stammesgebieten an der Grenze zu Afghanistan verlassen.
So wie dieser Lehrerin erging es Millionen Menschen im asiatisch-pazifischen Raum. Sie sahen sich gezwungen, aufgrund mangelnder Sicherheit oder aus ökonomischen Gründen ihre Heimatorte – und in vielen Fällen sogar ihre Heimatländer – zu verlassen.

Anfang 2009 lebten bereits fast 500000 Pakistaner als Vertriebene. In Gesprächen erfuhr Amnesty International, dass die meisten ihre Heimat verlassen hatten, weil sie eine brutale Gegenoffensive der pakistanischen Regierung gegen die Taliban befürchteten. Dies sagten auch Menschen, die den harten Vorgehensweisen der Taliban ausgesetzt waren. Dazu gehörten öffentliche Hinrichtungen, Folter sowie drastische Beschränkungen für Frauen und Mädchen im Hinblick auf Gesundheitsversorgung und Schulbesuch. Tatsächlich ordnete die Regierung im April eine weitere Großoffensive an, nachdem die Taliban ihre Herrschaft gewaltsam auf Gebiete ausgedehnt hatten, die nicht weit von Islamabad entfernt lagen. Dies führte dazu, dass weitere 2 Mio. Menschen flohen.

Die Antwort der Regierung auf den lang andauernden Konflikt an der nordwestlichen Grenze zu Afghanistan schwankte zwischen Beschwichtigungspolitik und extremer Gewaltanwendung. Keine der beiden Strategien ließ erkennen, dass sich die Regierung verpflichtet fühlte, die Rechte der pakistanischen Bevölkerung zu schützen.

Dabei gab es einen klaren Zusammenhang zwischen der Entstehung des Konflikts und der Tatsache, dass mehrere aufeinander folgende pakistanische Regierungen die Rechte von Millionen Menschen, die in diesem problematischen Gebiet im Nordwesten Pakistans leben, jahrzehntelang ignoriert und sich ihrer Verantwortung für gegenwärtige oder zurückliegende Verstöße entzogen hatten. Bis heute haben die Menschen, die in den Stammesgebieten an der Grenze zu Afghanistan leben, nicht dieselben Rechte wie die übrigen Bürger Pakistans. Noch immer regeln die aus der Kolonialzeit stammenden Verordnungen über Grenzverbrechen von 1901 (Frontier Crimes Regulation) die meisten administrativen und rechtlichen Bereiche ihres Lebens. Die Gebiete fallen nicht unter die Zuständigkeit des pakistanischen Parlaments und Justizsystems. Pakistaner, die in den unter Bundesverwaltung stehenden Stammesgebieten (Federally Administered Tribal Areas – FATA) leben, können Kollektivstrafen unterworfen werden, d. h. die Regierung kann alle Angehörige einer ethnischen Gruppe für Verbrechen zur Verantwortung ziehen, die auf dem Stammesgebiet begangen wurden. Gleiches gilt für "feindliche oder unfreundliche" Handlungen, für jede Art von Beihilfe zu einer Straftat oder für das unterlassene Anzeigen eines Verbrechens. Gleichzeitig leiden die Bewohner der FATA unter einem hohen Maß von Mütter- und Kindersterblichkeit sowie unter Analphabetismus, von dem besonders Mädchen und Frauen betroffen sind. Die diesbezüglichen Raten gehören zu den höchsten in der gesamten Region.

Ende 2009 warteten Millionen von Menschen in der gesamten asiatisch-pazifischen Region noch immer darauf, dass ihre Rechte durch die Regierungen geschützt werden würden. Ganz gleich, ob sie in eigenen Häusern lebten oder in behelfsmäßigen Unterkünften – ihr Wunsch, dass jemand die Verantwortung übernehmen würde für das Unrecht, das ihnen widerfuhr, blieb zumeist unerfüllt, dies galt insbesondere für die marginalisierten und machtlosen Bevölkerungsgruppen.

Auch für Menschen, die sich von Ort zu Ort bewegten, übernahm niemand die Verantwortung. Weder für diejenigen, die als Flüchtlinge, Asylsuchende oder Arbeitsmigranten Landesgrenzen überschritten, noch für diejenigen, die im eigenen Land unterwegs waren, weil sie vertrieben worden waren oder Arbeit suchten. Es gab für sie keine Möglichkeit, ihre Menschenrechte geltend zu machen, dabei wurden sowohl ihre bürgerlichen und politischen als auch ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verletzt.

Bewaffnete Konflikte

Die meisten Menschen, die durch einen bewaffneten Konflikt aus ihrer Heimat vertrieben wurden, suchten innerhalb des eigenen Landes Zuflucht. Zwar hatten die meisten das Glück, humanitäre Hilfe zu erhalten und auf diese Weise vor Hunger und tödlichen Krankheiten bewahrt zu bleiben, doch litt die Mehrzahl der Vertriebenen unter einem Mangel an sanitären Einrichtungen, Gesundheitsleistungen und Schulen.

Auch hatten sie keine Möglichkeit, sich in ihrer Situation Gehör zu verschaffen oder eine Entschädigung für das Unrecht zu fordern, das zu ihrer Vertreibung geführt hatte.
Etwa 300000 Bewohner Sri Lankas waren von Januar bis Mitte Mai 2009 auf einem schmalen Küstenstreifen im Nordosten der Insel zwischen den sich zurückziehenden Befreiungstigern von Tamil Eelam (Liberation Tigers of Tamil Eelam – LTTE) und den heranrückenden Regierungstruppen eingeschlossen. Häufig wurden sie von der LTTE an der Flucht gehindert, während die Armee das Gebiet mit einem Granathagel überzog. Dabei verloren einige tausend Menschen ihr Leben.

Trotz einer entsprechenden Zusicherung gegenüber UN-Generalsekretär Ban Ki-moon gab es kaum Anzeichen dafür, dass die Behörden Sri Lankas die Verantwortlichen für die Gräueltaten, die beide Seiten während der Kämpfe, insbesondere in der blutigen Endphase, begangen haben sollen, zur Rechenschaft ziehen würden.

Die Regierung hatte den Hunderttausenden tamilischen Bürgern Sri Lankas, die den jahrelangen Krieg überlebt hatten, auch eine Rückkehr in ihre Heimatorte versprochen. Tatsächlich wurden sie jedoch in vom Militär verwalteten Lagern festgehalten und ihrer Freizügigkeit beraubt. Viele von ihnen hatten die Monate zuvor nur unter schwierigen Bedingungen überlebt. Die auf dem Rückzug befindlichen Einheiten der LTTE hatten sie gezwungen, mitzukommen, da die LTTE Zivilisten – darunter auch Kinder – zwangsrekrutierte und in einigen Fällen auch als menschliche Schutzschilde benutzte. Unter Verweis auf diverse Sicherheitsbedenken hinderte die Regierung Sri Lankas unabhängige Beobachter daran, sich ein Bild von der Situation der internierten Menschen zu machen. Aufgrund des fehlenden Zugangs gelang es auch nicht, Informationen über Verletzungen des humanitären Völkerrechts während des lang anhaltenden Konflikts zu sammeln. Dies blockierte wiederum weitere Schritte, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Zehntausende von Afghanen sahen sich aus verschiedenen Gründen gezwungen, ihre Heimatorte zu verlassen. Sie flohen wegen der zunehmenden Gewalt von Seiten der Taliban, aber auch wegen der Unfähigkeit der Zentralregierung und ihrer internationalen Bündnispartner, die politische und wirtschaftliche Situation des Landes zu verbessern. Die afghanischen Taliban trugen die Verantwortung für etwa zwei Drittel der mehr als 2400 zivilen Opfer. Ihren Höhepunkt erreichten die Angriffe, als die Taliban versuchten, die Präsidentschaftswahl zu behindern.

Trotz der Angriffe der Taliban wagten sich am Wahltag Millionen von Afghanen hinaus, um ihr Wahlrecht auszuüben. Ihr Votum wurde allerdings dadurch untergraben, dass es der afghanischen Regierung und ihren internationalen Verbündeten nicht gelang, die Menschenrechte in angemessener Weise zu schützen. Die Gefolgsleute der wichtigsten Kandidaten, zu denen auch Präsident Hamid Karzai zählte, bedrohten und schikanierten Anhänger anderer Kandidaten sowie Journalisten im Wahlkampf sowie während und nach den Wahlen. Unabhängige Beobachter sprachen unmittelbar nach dem Urnengang von Wahlbetrug. Die Überprüfung der Wahlergebnisse zog sich über Monate hin. Dadurch wurden die Legitimität der Wahlen und das Recht der afghanischen Bevölkerung, an der Regelung öffentlicher Angelegenheiten beteiligt zu werden, weiter ausgehöhlt.

Die afghanischen Frauen zahlten in diesem Konflikt einmal mehr einen hohen Preis. Die Taliban griffen Menschenrechtsverteidigerinnen und Frauenrechtlerinnen an sowie Schulen und Krankenhäuser, die von Frauen und Mädchen besucht wurden. Außerdem untergrub die nach wie vor prekäre Sicherheitslage die bescheidenen Fortschritte, die die afghanischen Frauen seit dem Sturz der Taliban-Regierung erreicht hatten.

Auf der von Konflikten heimgesuchten philippinischen Insel Mindanao lebten mehr als 200000 Menschen weiterhin in Lagern oder Behelfsunterkünften. Diese waren trotz des im Juli zwischen der philippinischen Armee und der aufständischen Islamischen Befreiungsfront der Moro (Moro Islamic Liberation Front – MILF) geschlossenen Waffenstillstandsabkommens in einigen Fällen von massiven Militärkontingenten umstellt. Die Kämpfe zeichneten sich dadurch aus, dass paramilitärische Gruppen und Milizen, die von lokalen Politikern beauftragt und finanziert wurden, gesetzlos und ohne jegliche Rechenschaftspflicht operierten. Die seit langem bestehende Straffreiheit für diese Gruppen bildete den Hintergrund für ein Massaker, das am 23. November verübt wurde, unmittelbar vor der Kandidatennominierung für die lokalen Gouverneurswahlen. Dabei fielen mindestens 57 Menschen, unter ihnen auch mehr als 30 Journalisten, einer Art Massenhinrichtung zum Opfer. Die Ungeheuerlichkeit des Verbrechens veranlasste die Regierung, für kurze Zeit das Kriegsrecht zu verhängen, um die Kontrolle über die Region wiederherzustellen sowie Anklage gegen mehrere Mitglieder der mächtigen Ampatuan-Familie zu erheben, die die Politik dieser Provinz seit einem Jahrzehnt dominiert hatte.

Unterdrückung abweichender Meinungen

In anderen Teilen der asiatisch-pazifischen Region waren es keine akuten Konflikte, die dazu führten, dass Menschen vertrieben und ihrer Rechte beraubt wurden, sondern die fortwährende Unterdrückung. So flohen Tausende von Menschen aus Nordkorea und Myanmar, um den anhaltenden, systematischen Menschenrechtsverletzungen durch die Regierungen dieser Länder zu entkommen. Im Falle der Nordkoreaner waren es zumeist die politische Unterdrückung und die wirtschaftliche Krise ihres Landes, die sie illegal die Grenze nach China überqueren ließen. Wenn sie von den chinesischen Behörden gefasst und nach Nordkorea abgeschoben wurden, drohte ihnen dort Festnahme, Zwangsarbeit, Folter und in einigen Fällen der Tod in der Haft. China betrachtete alle Nordkoreaner ohne Ausweispapiere nicht als Flüchtlinge, sondern als Migranten mit ökonomischen Motiven und gestattete dem Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge weiterhin keinen Kontakt zu ihnen. Der UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in der Demokratischen Volksrepublik Korea stellte 2009 fest, dass die meisten Nordkoreaner, die die Grenze zu China überquerten, einen Anspruch auf internationalen Schutz hätten, da sie bei einer Rückkehr Verfolgung oder Bestrafung befürchten müssten.

Die nordkoreanischen Behörden verweigerten den Bürgern weiterhin auch die Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes. Für einen Wohnungswechsel benötigten die Menschen eine offizielle Erlaubnis. Zwar sollen die Behörden die Anwendung dieser Regelung etwas gelockert haben, da Tausende ihre Heimatorte auf der Suche nach Nahrungsmitteln oder Verdienstmöglichkeiten verlassen hatten, doch waren die Menschen durch das geltende Gesetz weiterhin angreifbar und wurden von Beamten häufig erpresst.

In Myanmar wurden Tausende von Menschen vertrieben, da die Sicherheitskräfte der Regierung bei der Bekämpfung bewaffneter Oppositionsgruppen mehrerer ethnischer Minderheiten des Landes regelmäßig gegen das humanitäre Völkerrecht verstießen. Abweichende politische Meinungen wurden von der Regierung weiterhin unterdrückt. So befanden sich in den Gefängnissen des Landes 2100 politische Gefangene. Die prominenteste Gefangene, Aung San Suu Kyi, die 13 der vergangenen 20 Jahre in Gefangenschaft – zumeist in Hausarrest – verbrachte, wurde nach einem unfairen Verfahren im Insein-Gefängnis von Yangon am 11. August 2009 zu weiteren 18 Monaten Hausarrest verurteilt. Die Anklage bezog sich auf den Besuch eines US-Amerikaners, der Anfang Mai uneingeladen zu ihrem Haus geschwommen war und sich dort zwei Tage lang aufgehalten hatte.

Die Öffentlichkeit wurde 2009 auf schmerzliche Weise an die verzweifelte Situation der Rohingya erinnert, einer verfolgten muslimischen Minderheit im Westen Myanmars, als Tausende von ihnen mit Booten Richtung Thailand und Malaysia flohen. Die thailändischen Sicherheitskräfte, die einen Zustrom von Flüchtlingen verhindern wollten, wiesen Hunderte von ihnen zurück. Sie wurden entweder ganz ohne Wasser und Nahrung oder mit nur geringen Vorräten in nicht seetauglichen Booten aufs offene Meer geschickt.

Zum Jahresende schoben die thailändischen Behörden außerdem ungefähr 4500 Angehörige der ethnischen Gruppe der Hmong nach Laos ab, unter ihnen 158 anerkannte Flüchtlinge und viele weitere, die vor Verfolgung geflohen waren. Die Regierung von Laos lehnte Bitten der UN und anderer Organisationen ab, sich ein Bild von der Lage der Abgeschobenen machen zu dürfen.

Die Regierung Chinas übte im Dezember erfolgreich Druck auf die Behörden Kambodschas aus, 20 uigurische Asylsuchende wieder nach China zurückzuschicken. Sie waren eigenen Angaben zufolge vor drohenden Strafmaßnahmen geflohen, nachdem es im Juli in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang zu Unruhen gekommen war. Chinas Vorgehen gegenüber Kambodscha war Teil der zunehmend angewandten Strategie, Druck auf andere Länder auszuüben, um diese davon abzuhalten, chinesische Dissidenten in irgendeiner Weise zu unterstützen. Die chinesische Regierung verstärkte außerdem den Druck auf Rechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger, die in großer Zahl festgenommen und schikaniert wurden. Ins Visier der Behörden gerieten dabei insbesondere die Unterzeichner der Charta 08, die mehr Achtung für die Menschenrechte und eine stärkere Bürgerbeteilung gefordert hatten. China war weiterhin das Land mit den meisten Hinrichtungen weltweit, dabei wurde das genaue Ausmaß der Anwendung der Todesstrafe weiterhin verschleiert, da es als Staatsgeheimnis behandelt wurde.

Wirtschaftliche Sorgen

Die meisten Menschen, die in der asiatisch-pazifischen Region ihre Heimat verließen, taten dies aus wirtschaftlichen Zwängen heraus. In China waren Millionen Menschen, die in die Wirtschaftszentren des Landes gezogen waren, gezwungen, wieder in ihre Herkunftsorte auf dem Land zurückzukehren. Dabei waren sie sich nunmehr noch stärker der wachsenden Ungleichheit bewusst, die zwischen Chinas Neureichen und den Millionen Menschen herrschte, die nach wie vor kaum Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung besaßen.

Wie in den vergangenen Jahren verließen auch 2009 Millionen von Menschen die Philippinen, Nepal, Indonesien oder Bangladesch, um ihren Lebensunterhalt in Südkorea, Japan, Malaysia oder in noch weiter entfernt liegenden Ländern zu verdienen. Zwar gab es bei den nationalen und bilateralen Regelungen in Bezug auf das Anwerben, den Transport und die Behandlung der Arbeitsmigranten einige Verbesserungen, die meisten Menschen, die Teil dieses enormen weltweiten Stroms von Arbeitsmigranten waren, konnten ihre Rechte jedoch nicht in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Dafür war zum einen das Handeln der Regierungen verantwortlich, oft waren die Arbeitsmigranten jedoch auch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit augesetzt, die im Zuge der ökonomischen Krise zunahmen.

Die Diskriminierung von Arbeitsmigranten im gesamten asiatisch-pazifischen Raum und selbst in ihren Heimatländern bildete auch den Hintergrund für die Unruhen in Chinas Autonomer Uigurischer Region Xinjiang, die zu den schlimmsten der vergangenen Jahre gehörten. Die Proteste begannen mit friedlichen Demonstrationen. Die Demonstranten warfen der Regierung Untätigkeit vor, nachdem es bei einem gewaltsamen Aufruhr in einer Fabrik in Shaoguan in der Provinz Guangdong (Kanton) zwei Tote gegeben hatte. Am 26. Juni war es in einer Fabrik, die Uiguren aus der Autonomen Region Xinjiang beschäftigte, zu Zusammenstößen zwischen Hunderten von Uiguren und Tausenden von Han-Chinesen gekommen. Anfang Juli hatten sich die Proteste in Xinjiang bereits zu Unruhen ausgeweitet. Dabei sollen Berichten zufolge mehr als 190 Personen getötet worden sein. Angesichts der jahrzehntelangen Marginalisierung und Diskriminierung der uigurischen Bevölkerung durch offizielle Stellen war es nicht überraschend, dass die Behörden die uigurischen Demonstranten für die Gewalt verantwortlich machten, ohne unabhängige Untersuchungen oder ordnungsgemäße Gerichtsverfahren zu erlauben. China ließ mindestens neun der Beschuldigten hinrichten. Außerdem kündigten die Behörden ein hartes Vorgehen gegen weitere Unruhen an.

In Malaysia, wo ausländische Arbeitskräfte ein Fünftel aller Erwerbstätigen ausmachten, wurde ein besonders drastisches Beispiel für die Misshandlung von Arbeitsmigranten bekannt. Laut offiziellen Statistiken, die 2009 veröffentlicht wurden, ließen die malaysischen Behörden zwischen 2002 und 2008 fast 35000 Migranten mit Stöcken schlagen, viele davon wegen Verstößen gegen die Einwanderungsbestimmungen. Das Land wandte damit in gigantischem Ausmaß eine grausame und erniedrigende Bestrafung an. Von den Prügelstrafen betroffen waren Arbeiter, die keine gültigen Papiere besaßen, Arbeiter mit gültigen Papieren, deren Pässe jedoch von den Arbeitgebern einbehalten worden waren, sowie Asylsuchende und Flüchtlinge. Tausende von Arbeitsmigranten schmachteten ohne Gerichtsverfahren oder rechtlichen Schutz in Haftzentren, die nicht die internationalen Standards erfüllten.

Selbst in Ländern, in denen Arbeitsmigranten mehr rechtlichen Schutz genossen, galten sie als gesellschaftliche Außenseiter und liefen somit Gefahr, misshandelt zu werden. Südkorea war eines der ersten asiatischen Länder, das die Rechte von Arbeitsmigranten gesetzlich anerkannte. Doch auch hier war der Staat nicht in der Lage, Arbeitsmigranten vor der Ausbeutung durch ihre Arbeitgeber zu schützen, Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung zu unterbinden oder zu verhindern, dass Arbeitsmigranten monatelang ihr Lohn vorenthalten wurde.

Recht auf Wohnen – Zwangsräumungen

In vielen anderen Fällen nahmen die Behörden aus ökonomischen Gründen rechtswidrige Zwangsräumungen vor. So ließen z. B. die kambodschanischen Behörden ein Sanierungsgebiet im Zentrum von Phnom Penh zwangsräumen, wo Familien mit geringem Einkommen lebten. Zuvor waren die Bewohner drei Jahre lang bedroht und eingeschüchtert worden. In einem anderen Fall wurden 31 HIV-infizierte und AIDS-kranke Familien in Phnom Penh Opfer einer rechtswidrigen Zwangsräumung durch die kambodschanischen Behörden. Die meisten von ihnen wurden an einen völlig ungeeigneten Ort umquartiert, an dem die für sie lebenswichtige Gesundheitsversorgung kaum erreichbar war.

In Indien drohte Tausenden Menschen wegen einer Bauxitmine und Anlagen zur Aluminiumgewinnung im östlichen Bundesstaat Orissa die Zwangsumsiedlung. Dabei handelte es sich um Angehörige indigener Gruppen, die das Land als heilig betrachten. In Lanjigarh, wo vor zwei Jahren eine Raffinerie der Vedanta Aluminium Ltd in Betrieb genommen wurde, waren die Bewohner mit verseuchtem Wasser, verschmutzter Luft und ständigem Staub und Lärm konfrontiert. Die Pläne, auch in den Niyamgiri-Bergen eine Bauxitmine zu eröffnen, bedrohten die Lebensgrundlagen und die Existenz der Dongria Kondh, einer Gemeinschaft indigener Adivasi. Im April 2009 erteilten die indischen Behörden der Sterlite Industries India Ltd und der staatseigenen Orissa Mining Corporation für die nächsten 25 Jahre die Genehmigung zum Abbau von Bauxit auf dem traditionellen Land der Dongria Kondh.
In Papua-Neuguinea wurden die Bewohner von etwa 100 Häusern von der Polizei zwangsweise geräumt. Die Häuser befanden sich in der Nähe der Porgera-Mine, die von einem Tochterunternehmen des kanadischen Konzerns Barrick Gold betrieben wird.

In Vietnam vertrieb ein Mob, der offenbar mit offizieller Rückendeckung handelte, fast 200 buddhistische Mönche und Nonnen aus einem Kloster im Landesinneren. Die Gruppe hatte dort Zuflucht gefunden, nachdem sie im September ebenfalls von einem Mob aus einem anderen Kloster vertrieben worden war. Die Behörden bestritten jegliche Beteiligung an den Ereignissen. Doch ergriffen sie zu keinem Zeitpunkt Maßnahmen zum Schutz der Mönche und Nonnen und unternahmen auch nichts, um ihnen geeignete alternative Unterkünfte anzubieten.

In all diesen Fällen bedeutete die Vernichtung des Lebensraumes der Menschen auch eine beträchtliche Einschränkung ihrer Rechte, ohne dass sie darauf hoffen konnten, eine Entschädigung für die Verletzung dieser Rechte zu erhalten.

Vertreibung durch Umweltzerstörung

Während es auf dem Klimagipfel in Kopenhagen 2009 nicht gelang, einen weltweiten Konsens über Maßnahmen gegen den Klimawandel zu erzielen, waren die Auswirkungen des langfristigen Wandels der menschlichen Umwelt unübersehbar. Die Regierung der Malediven hielt kurz vor dem Gipfel in Kopenhagen eine Kabinettssitzung unter Wasser ab. Eine Showeinlage, die jedoch bildlich vor Augen führte, dass der kleine Inselstaat durchaus im Indischen Ozean untergehen könnte – und zwar eher früher als später. Auch einige pazifische Staaten äußerten die Befürchtung, dass ihr Land schon bald überflutet sein könnte.

In Tibet und Nepal, wo einige der weltweit wichtigsten Flüsse entspringen, aber auch in Bangladesch, führte die drohende Gefahr katastrophaler Dürren oder Überschwemmungen zu Bevölkerungsverschiebungen und in der Folge zu politischer Instabilität. So hatte die Sorge um die Umwelt auch Auswirkungen auf die Menschenrechte. Und wie so oft waren die ärmsten und am äußersten Rand der Gesellschaft lebenden Bevölkerungsgruppen besonders anfällig für Umweltschäden. Sie hatten auch die geringsten Chancen, von ihren Regierungen Hilfe zu erhalten.

Fazit

Insgesamt betrachtet gelang es den Ländern der asiatisch-pazifischen Region nicht, die Rechte derjenigen, die ihre Heimat verlassen mussten, in angemessener Weise zu schützen. Die meisten Länder in der Region hatten noch nicht einmal die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 oder das Zusatzprotokoll aus dem Jahr 1967 ratifiziert, in denen die Rechte der Menschen aufgeführt werden, die ihre Länder aufgrund von Verfolgung verlassen mussten. Im Gegensatz zu den internationalen Abkommen, die den Umgang mit Flüchtlingen und Asylsuchenden regeln, war die nationale Gesetzgebung zum Schutz der Rechte von Binnenvertriebenen noch viel schlechter entwickelt. Die größte Gefahr für den Schutz vertriebener Menschen bestand jedoch nach wie vor darin, dass viele Regierungen in der Region keinerlei Rechenschaft über ihr Handeln ablegen mussten.

Dies war nirgends deutlicher sichtbar als im Falle Sri Lankas. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedete am 27. Mai 2009 eine äußerst mangelhafte Resolution zu Sri Lanka. Darin wurden nicht nur Forderungen nach einer internationalen Untersuchung der während des Konflikts mutmaßlich begangenen Gräueltaten ignoriert, sondern die Regierung Sri Lankas sogar noch mit Lob bedacht. Globale politische Interessen zählten mehr als die Sorge um das Wohlergehen von Hunderttausenden Bürgern Sri Lankas. Die internationale Staatengemeinschaft ignorierte damit weiterhin auch die umfangreichen Menschenrechtsverletzungen, die Tausende von Bewohnern dieses Landes zur Flucht gezwungen hatten.

China und Indien, die offensichtlich um den Zugang zu Myanmars natürlichen Ressourcen wetteiferten, machten ihren politischen und wirtschaftlichen Einfluss nicht geltend, um die Regierung Myanmars bezüglich des Ausschlusses interner Kritiker wie Aung San Suu Kyi oder hinsichtlich der Unterdrückung verschiedener ethnischer Minderheiten zur Mäßigung aufzurufen. Nicht einmal das Schicksal der den Wellen überlassenen Rohingya, über das die Medien ausführlich berichteten, veranlasste die im Verband Südostasiatischer Staaten (Association of South East Asian States – ASEAN) zusammengeschlossenen Nachbarn Myanmars dazu, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz dieser Menschen zu ergreifen.

Alle ASEAN-Mitglieder ratifizierten endlich die ASEAN-Charta, die auch mehrere Bestimmungen in Bezug auf die Menschenrechte enthält, so wird darin unter anderem die Einrichtung eines Menschenrechtsgremiums gefordert. Die meisten Länder der Region hatten jedoch noch nicht einmal die wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen unterzeichnet. Vor allem aber gaben die Länder der Region keine klare Antwort auf die Probleme, die durch die anhaltenden grenzüberschreitenden Ströme von Menschen entstanden, bzw. auf die damit einhergehenden menschenrechtlichen Herausforderungen.

Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass die Anzahl der Menschen, die weltweit unterwegs sind – innerhalb ihrer Heimatländer oder über Ländergrenzen hinweg – noch weiter zunehmen wird. Die Gründe hierfür sind bewaffnete Konflikte, wirtschaftliche Not oder Umweltkatastrophen. Es gibt jedoch keine Anzeichen dafür, dass die internationale Staatengemeinschaft die existierenden gesetzlichen Regelungen revidiert und anpasst, um dieser Entwicklung gerecht zu werden. Zunächst muss anerkannt werden, dass Menschen ihre Heimat aus einer Vielzahl von Gründen verlassen und dass, was auch immer die Gründe sein mögen, jeder Mensch einen Anspruch auf alle Menschenrechte hat.

Es reicht nicht aus, dass sich die Nationalstaaten lediglich mit der Migration ihrer eigenen Bevölkerung befassen, da es sich um ein regionales und globales Phänomen handelt. Diese Erkenntnis der vergangenen Jahrzehnte muss schneller um sich greifen, um der Tatsache gerecht zu werden, dass sich die Weltbevölkerung von Ort zu Ort bewegt. Die Menschen der asiatisch-pazifischen Region stellen einen bedeutenden Anteil aller Arbeitsmigranten, Flüchtlinge, Asylsuchenden und Binnenflüchtlinge weltweit. Sie erwarten von ihren Regierungen und den regionalen Zusammenschlüssen, diese Entwicklungen zu verfolgen und zu erleichtern.

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