Hunderten droht die Hinrichtung

Galgen in irakischem Gefängnis, Bagdad, 15. Dezember 2006.

Galgen in irakischem Gefängnis, Bagdad, 15. Dezember 2006.

Die irakischen Behörden planen die Hinrichtung von mehreren hundert Gefangenen, darunter 17 Frauen. Die Betroffenen haben bereits alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft und könnten jederzeit hingerichtet werden.

Appell an

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle an die irakische
Botschaft mit der Bitte um Weiterleitung an:

PRÄSIDENT
President
Jalal Talabani
(korrekte Anrede: Your Excellency)

VIZEPRÄSIDENT
Tariq al-Hashimi
(korrekte Anrede: Your Excellency)

VIZEPRÄSIDENT
'Adil 'Abdul Mahdi
(korrekte Anrede: Your Excellency)

Sende eine Kopie an

MINISTERPRÄSIDENT
Prime Minister
Nuri Kamil al-Maliki
(korrekte Anrede: Your Excellency)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK IRAK
S. E. Herrn Alaa A. Hussain Al-Hashimy
Riemeisterstraße 20,
14169 Berlin
Fax: 030-8148 8222
E-Mail: info@iraqiembassy-berlin.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 14. Januar 2010 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Äußern Sie Ihr Entsetzen darüber, dass mehreren hundert Menschen unmittelbar die Hinrichtung droht.

  • Drängen Sie bei den Behörden darauf, die anstehenden Hinrichtungen umgehend zu stoppen und die Todesurteile umzuwandeln.

  • Fordern Sie von den Behörden ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium.

Sachlage

Berichten zufolge befinden sich derzeit mehr als 900 Menschen im Todestrakt, darunter 17 Frauen. Die Betroffenen sollen bereits alle verfügbaren Rechtsmittel zur Anfechtung der Todesurteile ausgeschöpft haben, und die Todesurteile sollen vom Präsidialrat bestätigt worden sein. Dies bedeutet, dass den Betroffenen jederzeit die Hinrichtung droht.

In diesem Jahr sind im Irak bereits mindestens 120 Menschen hingerichtet worden. Die irakischen Behörden wollen die anstehenden Todesurteile offenbar noch vor den für Januar geplanten Parlamentswahlen (die jedoch wahrscheinlich verschoben werden) vollstrecken – trotz des nationalen und internationalen Drucks, der sich gegen die Anwendung der Todesstrafe richtet. Die Gefangenen sind wegen Straftaten wie Entführung und Mord zum Tode verurteilt worden, allem Anschein nach handelte es sich in den meisten Fällen jedoch um unfaire Gerichtsverfahren.

Die 17 Frauen gehören wahrscheinlich zu einer Gruppe von Verurteilten, die im Juli 2009 in Trakt 5 (al-Shu'ba al-Khamisa) der Bagdader Haftanstalt al-Kadhimiya verlegt worden sind. In diesem Trakt werden Gefangene untergebracht, deren Hinrichtung unmittelbar bevorsteht (siehe hierzu UA-195/09, 21. Juli 2009).

Irakischen Presseberichten zufolge will die Regierung ihre Härte im Vorgehen gegen Verbrechen demonstrieren und im Vorfeld der Parlamentswahlen im kommenden Jahr beweisen, dass sie die schwierige Sicherheitslage im Land unter Kontrolle hat. OppositionspolitikerInnen befürchten, dass die Hinrichtungen vollstreckt werden könnten, um der Regierungspartei angesichts der bevorstehenden Wahlen politische Vorteile zu verschaffen, und fordern deshalb von der Regierung, alle Hinrichtungen auszusetzen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im August 2004 sind mindestens 1.000 Menschen im Irak zum Tode verurteilt und Hunderte hingerichtet worden. Es gibt keine offiziellen Angaben über die Zahl der zum Tode Verurteilten oder über die Zahl der vollstreckten Hinrichtungen. In diesem Jahr sind bislang schon mindestens 120 Menschen hingerichtet worden. Sind einmal alle verfügbaren Rechtsmittel zur Anfechtung eines Todesurteils ausgeschöpft, werden die Todesurteile zur Ratifizierung dem Präsidialrat vorgelegt, der aus dem Präsidenten und den beiden Vize-Präsidenten besteht. Bestätigt der Präsidialrat die Urteile, werden sie vollstreckt. Präsident Jalal Talabani lehnt die Todesstrafe zwar ab, delegiert seine Ratifizierungsbefugnis jedoch an die beiden Vize-Präsidenten, die die Anwendung der Todesstrafe nicht ablehnen. Nach der Ratifizierung durch den Präsidialrat droht den Betroffenen jederzeit die Vollstreckung der Urteile.