Drohende Hinrichtung
© Fons Hickmann
Der 29-jährige Ahmad Nuri Badawi 'Abbas, der im Dezember 2010 in einem unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt wurde, ist nun in unmittelbarer Gefahr hingerichtet zu werden. Sein mutmaßlich unter Folter erzwungenes "Geständnis" war als Beweis gegen ihn verwendet worden. Das Kassationsgericht hatte das Urteil 2011 bestätigt.
Appell an
BOTSCHAFT DER REPUBLIK IRAK
S. E. Herrn Hussain Mahmood Fadhlalla Alkhateeb
Pacelliallee 19-21
14195 Berlin
Fax: 030-8148 8222
E-Mail: info@iraqiembassy-berlin.de
Mit der Bitte um Weiterleitung an:
PRÄSIDENT
His Excellency Jalal Talabani
Convention Centre (Qasr al-Ma’aridh)
Baghdad, IRAK (Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Präsident)
MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE
Mohammad Shayaa al-Sudani
Convention Centre (Qasr al-Ma’aridh)
Bagdhad, IRAK
E-Mail: minister1@humanrights.gov.iq oder shakawa@humanrights.gov.iq
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Minister)
Sende eine Kopie an
JUSTIZMINISTER
Hassan al-Shammari
Convention Centre (Qasr al-Ma’aridh)
Baghdad
IRAK
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
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Bitte leiten Sie alle zu Verfügung stehenden Schritte ein, um die Hinrichtung von Ahmad Nuri Badawi 'Abbas zu verhindern.
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Ich bin in großer Sorge, dass Ahmad Nuri Badawi 'Abbas in einem Verfahren zum Tode verurteilt wurde, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprochen hat. Deshalb bitte ich Sie sicherzustellen, dass Ahmad Nuri Badawi 'Abbas ein neues Gerichtsverfahren gewährt wird, das diesen Standards entspricht.
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Bitte sorgen Sie dafür, dass umgehend eine umfassende und unparteiliche Untersuchung der Foltervorwürfe durchgeführt wird, und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.
- Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium zu verhängen, mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, und alle derzeit anhängigen Todesurteile umgehend in Haftstrafen umzuwandeln.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Iraqi authorities to stop the execution of Ahmad Nuri Badawi 'Abbas, by whatever judicial or other means available;
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Expressing concerns that he did not receive a fair trial and calling for him to be retried in line with the most rigorous internationally recognized standards for fair trial;
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Calling for his allegations of torture and other ill-treatment to be investigated promptly and thoroughly by an independent body, with anyone found responsible for abuses brought to justice;
- Urging the Iraqi authorities to declare an official moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty, and to commute without delay all death sentences.
Sachlage
Ahmad Nuri Badawi 'Abbas befindet sich gegenwärtig im Todestrakt des Hochsicherheitsgefängnisses (al-Himaya al-Quswa) im Camp Justice (Mu’askar al-'Adala) in Bagdad. Todesurteile werden im Irak oftmals ohne vorherige Ankündigung vollstreckt, und Ahmad Nuri Badawi 'Abbas droht nun unmittelbar die Hinrichtung. Seit Mitte September sind im Irak bereits mindestens 23 Gefangene hingerichtet worden.
Ahmad Nuri Badawi 'Abbas wurde am 29. Dezember 2010 von der Abteilung 1 des Zentralen Strafgerichts in Bagdad zum Tode verurteilt. Er war auf Grundlage des Antiterrorgesetzes von 2005 schuldig befunden worden. Die gegen ihn erhobenen Anklagen standen im Zusammenhang mit der Tötung von Sicherheitskräften bei einem Anschlag auf einen Kontrollpunkt in al-Ghazaliya, einem Stadtteilvon Bagdad, im Februar 2009. Ahmad Nuri Badawi 'Abbas wurde am 3. April 2009 im Stadtteil Yarmouk festgenommen und etwa 16 Tage in einer Hafteinrichtung der Antiterrorabteilung in der "Grünen Zone" festgehalten. Während dieser Zeit soll er gefoltert und zu einem "Geständnis" gezwungen worden sein. In einer schriftlichen Erklärung, die Amnesty International vorliegt, hat Ahmad Nuri Badawi 'Abbas angegeben, er sei während der Verhöre mit einem Kabel geschlagen und mit Elektroschocks gequält worden.
Während des Gerichtsverfahrens zog Ahmad Nuri Badawi 'Abbas sein "Geständnis" mit der Begründung zurück, er sei gefoltert und so zu dessen Abgabe genötigt worden. Trotzdem ließ das Gericht das Geständnis als Beweismittel zu und befand ihn entsprechend der Anklage für schuldig. Das Kassationsgericht bestätigte das Todesurteil am 27. Juli 2011. Seitdem sind zwei Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt worden.
Hintergrundinformation
Irak ist weltweit eines der Länder mit den meisten Hinrichtungen. Die Regierung bekämpft damit weiterhin das hohe Maß an Gewalt durch bewaffnete Gruppierungen. Hunderte Gefangene befinden sich in Todeszellen. 2012 war im Land ein drastischer Anstieg an Hinrichtungen zu verzeichnen. Dadurch nahm der Irak 2012 Platz drei der Länder mit den meisten Hinrichtungen weltweit ein. Mindestens 129 Menschen wurden exekutiert, fast doppelt so viele wie die bekanntgewordene Zahl an Hinrichtungen im Jahr 2011. Auch in den ersten vier Monaten des Jahres 2013 sind bereits mindestens 83 Todesurteile vollstreckt worden.
Obwohl die Einzelheiten nicht in vollem Umfang zugänglich sind, sollen die meisten Todesurteile der vergangenen Jahre auf Grundlage des Antiterrorgesetzes 13 aus dem Jahr 2005 verhängt worden sein. Dieses Gesetz umfasst in vagen Formulierungen Taten wie die Anstiftung, Planung, Finanzierung und das Begehen oder die Unterstützung anderer bei der Begehung von Terrorakten.
Im März 2013 hat Amnesty International 90 Fälle von Gefangenen in irakischen Todeszellen dokumentiert, die aufgrund von "Geständnissen", die ihren Angaben zufolge unter Folter erzwungen wurden, terroristischer oder anderer schwerer Straftaten für schuldig befunden wurden. Dies geschah zu Zeiten, in denen sie ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand waren bzw. in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gehalten wurden.
Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Bericht Iraq: A Decade of Abuses (http://amnesty.org/en/library/info/MDE14/001/2013/en) und in dem Video Iraq’s lethal confession culture (http://www.youtube.com/watch?v=kCfEnbDKp2I). Mindestens vier der 90 Gefangenen, deren Fälle der Bericht dokumentiert, wurden im April 2013 hingerichtet. Die Todesurteile von neun weiteren Männern wurden im September dieses Jahres vollstreckt.
Seitdem die irakische Regierung die Todesstrafe im August 2004 wieder eingeführt hat, sind mindestens 530 Menschen hingerichtet worden. Laut einem in diesem Jahr veröffentlichten Bericht des irakischen Ministeriums für Menschenrechte sind Im Irak zwischen 2004 und November 2012 über 2600 Todesurteile verhängt worden.
Die Hilfsmission der Vereinten Nationen für Irak (United Nations Assistance Mission for Iraq - UNAMI) hatte diesbezüglich in einer Erklärung im Mai 2012 ihre Besorgnis mit den Worten zum Ausdruck gebracht, dass sie: "schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Integrität des irakischen Strafrechtsystems, der Korruption und des Vorgehens bei Gerichtsverhandlungen, die nicht den internationalen Standards entsprechen […]" habe. "Fehlurteile bei der Vollstreckung von Todesurteilen können nicht rückgängig gemacht werden." Im Zusammenhang mit 21 im Irak vollstreckten Hinrichtungen vergleicht der UN-Hochkommissar für Menschenrechte die Hinrichtung von Menschen in einem solchen Ausmaß mit der Verarbeitung von Tieren auf dem Schlachthof. Das Strafjustizsystem im Irak mit zahlreichen Verurteilungen auf der Grundlage von durch Folter und Misshandlungen erzwungenen Geständnissen funktioniere immer noch nicht angemessen, es zeuge von einer schwachen Justiz und Gerichtsverfahren, die internationalen Standards zuwiderlaufen.
Laut irakischem Gesetz müssen alle verhängten Todesurteile von einem weiteren gerichtlichen Gremium geprüft werden. Normalerweise werden sie automatisch an das Kassationsgericht zur Überprüfung weitergeleitet. Das Kassationsgericht trifft seine Entscheidung anhand des schriftlichen Urteils und der Gerichtsakten. Das Kassationsgericht muss die Beweislage nicht erneut prüfen, es sei denn, es ist der Meinung, dass dies erforderlich ist (Paragrafen 258 der Strafprozessordnung). Sobald ein Todesurteil vom Kassationsgericht bestätigt wurde, muss es laut Paragraf 286 der Strafprozessordnung an den Präsidenten weitergeleitet werden, der wiederrum entscheidet, ob es ratifiziert und der Verurteilte hingerichtet wird oder seine Strafe umgewandelt bzw. er begnadigt wird.