Häftlinge gefoltert

Seit Juli erhält Amnesty International Berichte, denen zufolge mindestens vier tadschikische Häftlinge, darunter ein Minderjähriger, Misshandlungen durch Sicherheitskräfte und Justizvollzugsbeamte ausgesetzt sind. Sie hatten zuvor versucht, Misshandlungen, die sie erleiden oder mitansehen mussten, zu melden.

Appell an

PRÄSIDENT
Emomali Rahmon
80 Rudaki Street
Dushanbe 734023
TADSCHIKISTAN
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 992) 372 21 68 00
E-Mail: mail@president.tj

OMBUDSMANN
Zarif Alizoda
7 Jalol Ikromi Street
Dushanbe 734025, TADSCHIKISTAN,
(Anrede: Dear Mr Alizoda / Sehr geehrter Herr Alizoda)
Fax: (00 992) 372 21 79 69
E-Mail: info@ombudsman.tj

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Hamrokhon Zarifi
42 Rudaki Street
Dushanbe 734051
TADSCHIKISTAN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)

Fax: (00 992) 372 21 02 59
E-Mail: info@mfa.tj

BOTSCHAFT DER REPUBLIK TADSCHIKISTAN
S.E. Herrn Imomudin Sattorov
Perleberger Straße 43
10559 Berlin
Fax: 030-3479 3029
E-Mail: info@botschaft-tadschikistan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Tadschikisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. November 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte meine Sorge über die steigende Zahl von Berichten von Opfern von Misshandlungen durch tadschikische Sicherheitskräfte zum Ausdruck bringen.

  • Ich bin zudem über die zunehmenden Berichte von ZeugInnen solcher Misshandlungen besorgt, die weitere Folter und Misshandlungen ertragen müssen, um sie mundtot zu machen, und fordere Sie auf, diese Vorwürfe zu untersuchen.

  • Bitte garantieren Sie den ZeugInnen umgehend Schutz unter dem staatlichen Programm für den Schutz von Beteiligten an Strafverfahren. Sichern Sie zudem wichtige forensische Beweise wie z. B. Kranken-berichte über Verletzungen, damit die Verantwortlichen ermittelt und vor Gericht gestellt werden können.

  • Gewähren Sie bitte unabhängigen MenschenrechtsbeobachterInnen umgehend Zugang zu sämtlichen Hafteinrichtungen, um ihnen zu ermöglichen, die Menschenrechtslage der Gefangenen zu beurteilen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Express concern about the growing number of reports of victims of abuses by Tajikistani security officials and of witnesses of such abuses being subjected to further torture or other ill-treatment in order to silence them.

  • Call on the authorities to investigate allegations of torture and ill-treatment in order to silence them.

  • Call on the authorities to guarantee immediate protection for witnesses, including under the State Programme on Protection of Participants in Criminal Proceedings, and safeguard vital forensic evidence such as medical records of injuries to ensure those responsible are identified and brought to justice.

  • Allow immediate access to all detention facilities for independent human rights monitors in order to allow them to assess the human rights situation in relation to detainees.

Sachlage

Berichten tadschikischer NGOs und Rechtsbeistände zufolge sind zwei Menschen (deren Namen aus Sicherheitsgründen nicht genannt werden können) dazu gezwungen worden, ihre Misshandlungsvorwürfe zurückzunehmen. Zwei weitere Personen, die sich derzeit in Haft befinden, haben am 30. September einem unabhängigen Rechtsbeistand mitgeteilt, sie hätten Todesangst. Beamte des Innenministeriums, das Staatskomitee für Nationale Sicherheit und das Strafvollzugssystem in Tadschikistan wenden zunehmend Folter und andere Misshandlungen an, nicht nur um "Geständnisse" zu erzwingen, sondern auch um diejenigen mundtot zu machen, die es wagen, sich über ihre Behandlung zu beschweren oder sich öffentlich dazu zu äußern. Dadurch stellen die TäterInnen ihre Straffreiheit sicher. Da diese Vorgehensweise Opfer und ZeugInnen dazu zwingt, sich selbst oder andere zu bezichtigen oder davon abzusehen, gegen die TäterInnen auszusagen, führt dies zudem zu ungerechten Urteilen.

Viele tadschikische Häftlinge, die Folter- oder Misshandlungsvorwürfe erheben, wollen anonym bleiben, doch einige äußern sich weiterhin zu den Geschehnissen. Laut dem unabhängigen Anwalt Faisiniso Vohidova drohen derzeit mehreren Häftlingen Vergeltungsmaßnahmen, weil sie sich vor Gericht zu Misshandlungen durch PolizeibeamtInnen geäußert haben. Zum Beispiel baten während einer Gerichtsverhandlung ZeugInnen um Schutz vor weiteren Vergeltungsmaßnahmen. Berichten zufolge ignorierte der zuständige Richter diese Bitte jedoch. Am 30. September 2013 wurde Faisiniso Vohidova von mehreren Häftlingen, die gegen einen Gefängnisangestellten ausgesagt hatten, berichtet, dass sie als Strafe bis zu drei Monate in Einzelhaft verlegt werden könnten. Die Häftlinge haben Todesangst und fürchten, dass sie möglicherweise das gleiche Schicksal ereilen wird wie ihren ehemaligen Mithäftling Hamza Ikromzoda, der 2012 in Einzelhaft gestorben war.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Während der vergangenen zwei Jahre haben die tadschikischen Behörden eine Reihe von Maßnahmen zur Unterbindung von Folter und anderen Misshandlungen eingeleitet. So wurde der Tatbestand der Folter in das tadschikische Strafgesetzbuch aufgenommen. Es wurden Richtlinien für Richter in Fällen mutmaßlicher Folter oder anderer Misshandlungen entwickelt, und Empfehlungen für Staatsanwaltschaften bezüglich der Untersuchung von Foltervorwürfen ausgesprochen. Im März 2013 wurde ein Nationaler Plan 2013 – 2015 zur Umsetzung der 106 Empfehlungen, die Tadschikistan während des sogenannten "Universellen Periodischen Überprüfungsverfahrens" (Universal Periodic Review - UPR) des UN-Menschenrechtsrats akzeptiert hatte, angenommen.

Trotz dieser positiven Entwicklungen, erhält Amnesty International weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen in verschiedenen Hafteinrichtungen, insbesondere in Untersuchungshaftanstalten. Dies deutet darauf hin, dass das Problem in Tadschikistan weiterhin besteht. NGOs und Rechtsbeistände haben zwischen 2010 und 2012 über 96 Beschwerden über Folter und andere Misshandlungen erhalten. Nach seinem Besuch in Tadschikistan im Mai 2012 berichtete der UN-Sonderberichterstatter über Folter, dass "in Tadschikistan auf verschiedene Art und Weise, darunter durch Drohungen, Prügel (mit Fäusten und Tritten aber auch mit harten Gegenständen) und manchmal mit Elektroschocks, Druck auf die Häftlinge ausgeübt wird, um 'Geständnisse' zu erzwingen".

Amnesty International ist zudem aufgrund der häufigen Berichte über Todesfälle in Haft besorgt. Gefängnisbedienstete behaupten vielfach, diese seien Selbstmordfälle, während die Familien der Toten angeben, ihre Angehörigen seien zuvor durch Gefängnisbedienstete gefoltert und in anderer Weise misshandelt worden. Seit Juni 2012 steigt die Zahl der Todesfälle in Haft.

Im September 2012 starb der 27-jährige Hamza Ikromzoda im Gefängnis Nr. 3/1 in Duschanbe vermutlich nach Folter. Ehemalige Zellengenossen, die angaben, sie hätten seinen Tod miterlebt, waren Berichten zufolge selbst Folter und Misshandlungen ausgesetzt. Von den mindestens 50 Häftlingen, die im November 2012 aus dem Gefängnis in Duschanbe in das Hochsicherheitsgefängnis 3/3 in Khujand verlegt wurden, gaben mehrere den Medien gegenüber an, ihre Verlegung sei die Strafe dafür, dass sie sich zum Tod von Hamza Ikromzoda geäußert hatten. Andere ZeugInnen nahmen ihre Aussagen, nachdem sie schikaniert und bedroht worden waren, zurück. Ihren Rechtsbeiständen war es zudem nur schwer möglich, sie im neuen Gefängnis zu besuchen. Im Mai 2013 wurde lediglich ein Gefängnisbeamter wegen der fahrlässigen Tötung von Hamza Ikromzoda schuldig gesprochen und zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Im Dezember 2012 wurde der 30-jährige Akmal Muzaffarov Berichten zufolge in Isfara von Polizeibeamten in Zivil angehalten. Da er sich weigerte, seine Papiere vorzuzeigen, wurde er auf eine Polizeiwache gebracht, geschlagen und gezwungen 200 ml Wodka zu trinken. Nachdem man ihn davor warnte, sich zu seiner Behandlung zu äußern, wurde er am nächsten Tag freigelassen. Akmal Muzaffarov hatte auf der Polizeiwache einen Beinbruch und andere Verletzungen erlitten, woraufhin seine Familie bei der Staatsanwaltschaft in Sughd Beschwerde einlegte. Dies führte zu der Eröffnung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nach Artikel 143.1 (Folter) des tadschikischen Strafgesetzbuchs gegen den Leiter der Ermittlungsabteilung des Innenministeriums von Isfara. Vor der Eröffnung des Verfahrens hatte die Familie der Presse berichtet, dass sie am Telefon bedroht worden sei, um ihre Beschwerde zurückzuziehen. Der betroffene Beamte unterliegt zwar Reisebeschränkungen ist während der polizeilichen Ermittlungen aber nicht vom Dienst suspendiert worden. Der Fall liegt derzeit einem Gericht in Isfara zur Untersuchung vor.

Der Mangel an Vertrauen in die Unparteilichkeit der Polizei, die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen und das Fehlen von wirksamen Zeugenschutzprogrammen führen dazu, dass die meisten Ermittlungen zu Foltervorwürfen ohne Folgen bleiben und Identifizierung, Festnahme, Strafverfahren und Verurteilung der TäterInnen ausbleibt.