Gewaltloser politischer Gefangener
Ergebnis dieser Urgent Action
Jean-Claude Kavumbagu, der Leiter der burundischen Online-Presseagentur Netpress, wurde am 16. Mai aus der Haft entlassen. Er war im Juli 2010 wegen seiner Behauptung, die burundischen Sicherheitskräfte seien nicht in der Lage, das Land zu verteidigen, festgenommen worden.
Jean-Claude Kavumbagu, der Leiter der burundischen Online-Presseagentur Netpress, wird seit Juli festgehalten. Er hatte in einem Artikel angedeutet, die burundischen Sicherheitskräfte seien nicht in der Lage, das Land zu verteidigen. Bisher wurde kein Verfahren gegen ihn eingeleitet und im November wurde sein Antrag auf Haftentlassung gegen Kaution abgelehnt.
Appell an
PRÄSIDENT
Pierre Nkurunziza
Président de la République
Présidence de la République
Boulevard de l'Uprona, Rohero I
BP 1870, Bujumbura, BURUNDI
(korrekte Anrede: Monsieur le Présiedent/Your Excellency)
Fax: (00 257) 2224 8908
JUSTIZMINISTERIN
Madame Ancilla Ntakaburimvo
Ministre de la Justice et Garde des Sceaux
Ministère de la Justice et Garde des Sceaux
BP 1880, Bujumbura, BURUNDI
(korrekte Anrede: Madame la Ministre)
Fax: (00 257) 2221 8610
Sende eine Kopie an
GENERALSTAATSANWALT
Monsieur Elyse Ndaye
Procureur Générale de la République
Parquet Général
BP 105, Bujumbura
BURUNDI
Fax: (00 257) 2227 3053
BOTSCHAFT DER REPUBLIK BURUNDI
I.E. Frau Domitille Barancira, Botschaftsrätin
Berliner Straße 36
10715 Berlin
Fax: 030-2345 6720
E-Mail: info@burundi-embassy-berlin.com
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Kirundi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Januar 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE UND FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bin sehr besorgt darüber, dass der Journalist Jean-Claude Kavumbagu wegen Hochverrats und Diffamierung inhaftiert worden ist, weil er die burundischen Sicherheitskräfte kritisiert hatte.
-
Ich fordere Sie höflich auf, Jean-Claude Kavumbagu umgehend freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur aufgrund der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft befindet.
- Ich möchte Sie daran erinnern, dass Burundi als Vertragsstaat der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte dazu verpflichtet ist, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Expressing grave concern that journalist Jean-Claude Kavumbagu has been detained on charges of treason and defamation for criticizing the Burundian security services.
-
Urging the authorities to release him immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience detained solely for exercising his right to freedom of expression.
- Reminding the authorities that, as a state party to the African Charter of Human and Peoples’ Rights and the International Covenant on Civil and Political Rights, Burundi is obliged to uphold the right to freedom of expression.
Sachlage
Jean-Claude Kavumbagu veröffentlichte am 12. Juli 2010, einen Tag nach Selbstmordanschlägen in der ugandischen Hauptstadt Kampala, einen Artikel, in dem er die Fähigkeiten der burundischen Sicherheitskräfte kritisierte, das Land vor einem Anschlag durch Terroristen zu schützen. Die bewaffnete somalische islamistische Gruppierung Al-Shabaab bekannte sich zu den Attentaten in Uganda. Darüber hinaus drohte sie, auch Burundi anzugreifen, als Vergeltungsmaßnahme für die Teilnahme des Landes an der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM).
In dem am 12. Juli verfassten Artikel heißt es, dass "die Angst in Bujumbura greifbar ist und alle, die von [den Anschlägen] gestern in Kampala gehört haben, waren überzeugt, falls die Militanten von Al-Shabaab "etwas" in unserem Land versuchen sollten, würden sie mit beunruhigender Leichtigkeit Erfolg haben, [denn] unsere Verteidigungs- und Sicherheitskräfte glänzen eher in ihrer Fähigkeit zu plündern und ihre Landsmänner zu töten, als darin, unser Land zu verteidigen." Jean-Claude Kavumbagu wurde am 17. Juli inhaftiert, ohne Rechtsbeistand verhört, des Hochverrats angeklagt und ins Mpimba-Zentralgefängnis in Bujumbura gebracht.
Hochverrat ist eine Straftat, die nach burundischen Recht mit lebenslangem Freiheitsentzug geahndet werden kann. Sie ist nach allerdings nur in Kriegszeiten anwendbar. Jean-Claude Kavumbagu wurde außerdem wegen Diffamierung und Verstößen gegen das burundische Pressegesetz angeklagt. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert worden ist. Seine Festnahme könnte eine negative Auswirkung auf die Ausübung der freien Meinungsäußerung in Burundi haben. So könnte die Selbstzensur anderer JournalistInnen zum Schutz vor willkürlichen Festnahmen und Haft zunehmen.
Am 6. September wurde Jean-Claude Kavumbagus Antrag auf Freilassung gegen Kaution abgelehnt. Im Rechtsmittelverfahren am 9. November sagte seine Verteidigung aus, dass Verstöße gegen das Pressegesetz und Diffamierung keine Vorbeugehaft rechtfertigen, und dass Hochverrat kein rechtskräftiger Anklagepunkt ist. Am 11. November bestätigte das Berufungsgericht in Bujumbura dennoch die Vorbeugehaft von Jean-Claude Kavumbagu. Bis zum 6. Dezember hat sein Rechtsbeistand noch keine Kopie des Urteils erhalten und wartet auf die Ankündigung des Prozessbeginns.
Das Mpimba-Gefängnis ist überfüllt und unhygienisch, und die Haftbedingungen liegen weit unter internationalen Standards.
Hintergrundinformation
In Burundi kritisieren JournalistInnen weiterhin die Regierung, trotz deren Versuche, sie zum Schweigen zu bringen. Mit Hilfe von verlängerter Untersuchungshaft, Schikanen durch Justizbehörden, Verstößen gegen burundisches Recht und Verfahrensfehlern versucht die burundische Regierung, das Recht auf freie Meinungsäußerung übermäßig einzuschränken. Burundi ist Vertragsstaat der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die beide das Recht auf freie Meinungsäußerung gewährleisten.
Die burundische Regierung reagiert besonders empfindlich auf Kritik an ihren Sicherheitskräften. Al-Shabaab, eine bewaffnete somalische islamistische Gruppierung, hat damit gedroht, wie bereits Uganda auch Burundi anzugreifen, als Vergeltungsmaßnahme für die Teilnahme des Landes an der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM). AMISOM ist eine Friedensmission, welche die Institutionen der somalischen Übergangsregierung schützen soll. Bei den Selbstmordattentaten am 11. Juli in Kampala, zu denen sich Al-Shabaab bekannte, wurden 74 Menschen getötet und 70 Menschen verletzt. Sie hatten sich getroffen, um das Finale der Fußball-Weltmeisterschaft zu sehen.
Jean-Claude Kavumbagu war bereits mehrmals als gewaltloser politischer Gefangener inhaftiert, zuletzt im Jahr 2008, als er wegen Beleidigung angeklagt wurde. Er hatte in einem Artikel behauptet, dass die Kosten für die Reise des Präsidenten Nkurunziza zur Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Peking eine verspätete Gehaltszahlung für einige BeamtInnen nach sich gezogen hätten. Damals wurde er sieben Monate lang in Untersuchungshaft gehalten, bevor er im März 2009 freigesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein und so ist der Fall bis heute anhängig.
Jean-Claude Kavumbagu wurde am 17. Juli von Oberst David Nikiza festgenommen, dem Kommandeur der westlichen Region. Der Oberst legte ihm eine Anordnung vor, vor den Staatsanwalt zu treten (mandat d’amener). Jean-Claude Kavumbagu wurde des Hochverrats nach Artikel 570 des burundischen Strafgesetzes angeklagt, in dem der Straftatbestand folgendermaßen definiert wird: "jeder Staatsbürger Burundiens, der in Kriegszeiten ... wissentlich an einem Versuch teilnimmt, die Armee oder die Nation zu demoralisieren, mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu schwächen". Er wurde darüber hinaus der Beleidigung (imputations dommageables) nach Artikel 251 des Strafgesetzes und des Verstoßes gegen Artikel 50 des Pressegesetzes von 2003 (loi No 1 025 du Novembre 2003 régissant la presse du Burundi) angeklagt.
Am 30. Juli wurde Jean-Claude Kavumbagu vor das Strafgericht in Bujumbura gestellt (Tribunal de Grande Instance de la Mairie de Bujumbura). Seine Verteidigung stellte einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution und argumentierte damit, dass die Untersuchungshaft von Jean-Claude Kavumbagu nicht durch das burundische Recht vorgeschrieben sei. Das Gericht urteilte in dem Fall nicht, da ein Richter zwei Tage zuvor an ein anderes Gericht versetzt worden war. Zehn zivilgesellschaftliche Organisationen kritisierten dies in einer gemeinsamen Stellungnahme, da der Richter das Gericht erst am Tag der Verhandlung darüber informiert hatte. Das Gericht musste daher bis September warten, um das Verfahren nach den Ferien der Justizbehörden im August wieder zu beginnen.
Schließlich wurde Jean-Claude Kavumbagus Antrag auf Freilassung gegen Kaution am 1. September verhandelt. Das Gericht urteilte am 6. September, dass Jean-Claude Kavumbagu zurück in die Untersuchungshaft überstellt werden sollte, um sicherzustellen, dass er für die Ermittlungen zur Verfügung stand. Bei der Verhandlung zu seinen Rechtsmitteln am 9. November forderte die Verteidigung eine vorläufige Freilassung, da die beiden Anklagen Verstoß gegen das Pressegesetz und Diffamierung laut burundischem Recht keine Vorbeugehaft rechtfertigen würden. Die Verteidigung erklärte außerdem, dass die Staatsanwaltschaft, falls Jean-Claude Kavumbagu des Hochverrats angeklagt werden sollte, belegen müsste, dass Burundi sich am 12. Juli im Krieg befunden hatte. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft gab an, dass Burundi sich am 12. Juli nicht im Krieg befunden hatte, das Gericht aber darüber entscheiden müsse. Das Berufungsgericht von Bujumbura bestätigte seine Untersuchungshaft am 11. November.