Todesurteil aufgehoben

Karte Jemen

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Der jemenitische Oberste Gerichtshof hat das Todesurteil gegen den Wachmann Ahmed Omar al-Abbadi al-Markashi aufgehoben und den Fall an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Appell an

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Murshed Ali al-Arashani
Ministry of Justice
Sana'a
JEMEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 967) 1 222 015
E-Mail: moj@yemen.net.ye

GENERALSTAATSANWALT
His Excellency Ali Ahmed Nasser al-Awash
Attorney General’s Office
Sana’a
JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency/ Exzellenz)
Fax: (00 967) 1 374 412

Sende eine Kopie an

MINISTERIN FÜR MENSCHENRECHTE
Her Excellency
Houriah Ahmed Mashhour
Ministry of Human Rights
Sana'a
JEMEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 967) 1 444 833
E-Mail: mshr@y.net.ye

BOTSCHAFT DER REPUBLIK JEMEN
S.E. Herrn Abdulrahman Abdulla Salem Bahabib Gesandter (Geschäftsträger a.i.)
Budapester Str. 37
10787 Berlin
Fax: 030-8973 0562
E-Mail: info@botschaft-jemen.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. April 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Der jemenitische Oberste Gerichtshof begründete die Aufhebung des am 19. Dezember 2013 gegen Ahmed al-Markashi verhängten Todesurteils mit den zahlreichen Unregelmäßigkeiten und Verfahrensfehlern, die bei der Untersuchung des Falls und während des Gerichtsverfahrens aufgetreten waren. Beispielsweise wurden Aussagen von Ahmed al-Markashi und anderen AugenzeugInnen falsch ausgelegt. Außerdem missachteten die ermittelnden Behörden Hinweise darauf, dass Ahmed al-Markashi in Notwehr gehandelt hatte, und wichtige Beweismittel wie die "Mordwaffe" wurden nicht angemessen überprüft. Der Oberste Gerichtshof verwies den Fall daher an das Berufungsgericht zurück.

Ahmed al-Markashi war im Haus von Hisham Bashraheel, dem Chefredakteur der Tageszeitung al-Ayyam, in der jemenitischen Hauptstadt Sanaa als Wachmann angestellt. Im Februar 2008 eröffneten bewaffnete Männer das Feuer auf Hisham Bashraeels Haus, worauf die Wächter zurückschossen. Dabei wurde einer der Angreifer getötet und ein anderer verletzt. Ahmed al-Markashi wurde am 14. Februar 2008 festgenommen und später wegen Mordes angeklagt.

Am 11. Juni 2010 wurde Ahmed al-Markashi von einem Gericht in Sanaa des Mordes für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Am 25. Juni 2011 bestätigte das Berufungsgericht das Todesurteil, obwohl weder Ahmed al-Markashi noch sein Rechtsbeistand über die Berufungsverhandlung im Vorhinein in Kenntnis gesetzt worden waren und dieser daher nicht beiwohnen konnten.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Ich begrüße die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, den Schuldspruch gegen Ahmed Omar al-Abbadi al-Markashi und das gegen ihn ausgesprochene Todesurteil aufzuheben und eine Neuverhandlung seines Falls anzuordnen.

  • Ich bitte Sie eindringlich, das Recht von Ahmed Omar al-Abbadi al-Markashi auf einen fairen Prozess zu gewährleisten. Bitte sorgen Sie für die strenge Einhaltung der internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass laut internationaler Schutzmaßnahmen die Todesstrafe nur nach einem fairen Gerichtsverfahren verhängt werden darf, in dem der Angeklagte in jeder Phase des Prozesses angemessen von einem Rechtsbeistand vertreten wird.

[APPELLE AN]

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Murshed Ali al-Arashani
Ministry of Justice
Sana'a
JEMEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 967) 1 222 015
E-Mail: moj@yemen.net.ye

GENERALSTAATSANWALT
His Excellency Ali Ahmed Nasser al-Awash
Attorney General’s Office
Sana’a
JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency/ Exzellenz)
Fax: (00 967) 1 374 412

KOPIEN AN
MINISTERIN FÜR MENSCHENRECHTE
Her Excellency
Houriah Ahmed Mashhour
Ministry of Human Rights
Sana'a
JEMEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 967) 1 444 833
E-Mail: mshr@y.net.ye

BOTSCHAFT DER REPUBLIK JEMEN
S.E. Herrn Abdulrahman Abdulla Salem Bahabib Gesandter (Geschäftsträger a.i.)
Budapester Str. 37
10787 Berlin
Fax: 030-8973 0562
E-Mail: info@botschaft-jemen.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. April 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die jemenitischen Behörden erreichten nach mehrmaligen vergeblichen Versuchen im Mai 2009 die Schließung der Tageszeitung al-Ayyam. Es besteht der Verdacht, dass der Angriff auf das Haus des Chefredakteurs im Februar 2008, bei dem einer der Angreifer ums Leben kam, von den Behörden angezettelt wurde. Ein weiterer Grund für den Angriff könnte ein Grundstücksstreit gewesen sein. Al-Ayyam scheint zu diesem Zeitpunkt nur deshalb zur Zielscheibe geworden zu sein, weil sie über regierungskritische Proteste berichtete.

Am 30. April 2009 wurden die Redaktionsräume von al-Ayyam von Sicherheitskräften umstellt, um die Auslieferung der Zeitung zu verhindern. Ähnlich gingen die Behörden am 4. Mai 2009 gegen sechs weitere Zeitungen vor. Am 5. Mai 2009 gab die Regierung ihre Absicht bekannt, sämtliche Zeitungen schließen zu wollen, die ihrer Auffassung nach bei der Berichterstattung über die Proteste Unterstützung für eine Abspaltung des Südens bekundet hatten. Am 13. Mai griffen Sicherheitskräfte das Büro von al-Ayyam in Aden an. Dabei wurden zwei Männer getötet, darunter ein Wachmann, und ein Weiterer verletzt. Die Behörden gaben an, die Razzia vorgenommen zu haben, um den Chefredakteur in Zusammenhang mit dem Vorfall vom Februar 2008 festzunehmen, der später zur Verurteilung von Ahmed Omar al-Abbadi al-Markashi führte. Anfang Januar 2010 umstellten die Behörden erneut die Redaktionsräume von al-Ayyam in Aden, führten eine Razzia durch, beschlagnahmten die Computer der Zeitung und nahmen den Chefredakteur und weitere MitarbeiterInnen monatelang ohne Anklage in Haft.

Anfang 2013, nachdem die vorherige Regierung durch einen Volksaufstand gestürzt worden war, berief der jemenitische Staatspräsident zwei Kommissionen zur Untersuchung der willkürlichen Entlassungen von südjemenitischem Zivil- und Militärpersonal und der unrechtmäßigen Aneignung von Land im Süden des Jemen durch die hauptsächlich aus dem Norden des Landes stammende Elite. Die beiden Kommissionen haben bereits zu tausenden Einzelfällen ermittelt und angemessene Entschädigungen empfohlen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen durch die jemenitische Regierung steht noch aus. Die jetzigen Behörden haben al-Ayyam teilweise für die von den Sicherheitskräften der vorherigen Regierung verursachten Schäden entschädigt.

In den vergangenen Jahren hat Amnesty International seine Besorgnis über die Einschränkungen der freien Meinungsäußerung im Jemen wiederholt dargelegt und dabei insbesondere kritisiert, dass die Behörden gegen RegierungskritikerInnen strafrechtlich vorgehen. Den englischsprachigen Bericht finden Sie unter: Yemen: Cracking down under pressure. (Index: MDE 31/010/2010), August 2010: http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/yemen-abandons-human-rights-name-countering-terrorism-2010-08-24).