Bei Auslieferung Foltergefahr
Die russischen Behörden bereiten die Auslieferung des Usbeken Mamir Nematov unter Verweis auf gegen ihn anhängige Anklagen vor, die nach Einschätzung seiner VerteidigerInnen jeder Grundlage entbehren und ethnisch motiviert sind. Sollte Mamir Nematov nach Kirgisistan ausgeliefert werden, besteht die Gefahr, dass er dort gefoltert oder anderweitig misshandelt wird.
Appell an
GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika
Prosecutor General’s Office of the Russian Federation
ul. Bolshaia Dmitrovka, 15 A
Moscow
125993
RUSSISCHE FÖDERATION
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (007) 495 987 58 41
E-Mail: prgenproc@gov.ru
AUSSENMINISTER
Third department on CIS countries
M. A. Peshkov - Director
Ul. Smolenskaya-Sennaia pl, 32/34
Moscow
119200
RUSSISCHE FÖDERATION
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (007) 499 241 21 75 (wenn jemand abhebt, bitte deutlich "Fax" sagen)
E-Mail: 3dsng@mid.ru
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DES OBERSTEN GERICHTSHOFS
Vyachslav Mikhailovich Lebedev
Povarskaya ul. 15
Moscow
121260
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (007) 495 695 51 72
oder (007) 495 691 98 77
E-Mail: nikibor@vsrf.ru
BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030 2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie nachdrücklich auf, den gegen Mamir Nematov erlassenen Auslieferungsbefehl aufzuheben.
- Ich bitte Sie eindringlich, die nach internationalem Recht geltenden Verpflichtungen der Russischen Föderation zu achten und zu erfüllen. Insbesondere fordere ich Sie auf, dem Erlass Nr. 11 des Obersten Gerichtshofs Folge zu leisten und keine Person an ein Land auszuliefern, in dem sie möglicherweise schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wäre.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Call on the authorities to rescind the order to extradite Mamir Nematov.
- Call on them to honour and uphold the Russian Federation’s obligations under international law, and their own Supreme Court’s Decree Number 11 of 16 June 2012, not to forcibly return anyone to a country where they would be at risk of serious human rights violations.
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Sachlage
Der aus Usbekistan stammende Mamir Nematov flüchtete im August 2010 in die Russische Föderation, nachdem es im Süden von Kirgisistan zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen ethnischen KirgisInnen und ethnischen UsbekInnen gekommen war. Das Migrationsamt der Russischen Föderation gewährte seinerzeit zunächst allen vor der Gewalt flüchtenden ethnischen UsbekInnen bis auf Weiteres Asyl. Zugleich wies die Generalstaatsanwaltschaft sämtliche Auslieferungsersuchen mit der Begründung ab, für UsbekInnen sei ihre Sicherheit nach der Rückkehr in ihr Heimatland nicht gewährleistet. Am 4. Mai gab die Generalstaatsanwaltschaft allerdings völlig unerwartet einem Ersuchen zur Auslieferung von Mamir Nematov statt, gegen den in seinem Heimatland Anklagen wegen Mordes und Teilnahme an Unruhen vorlagen. Die Generalstaatsanwaltschaft traf ihre Entscheidung zu einem Zeitpunkt, als der Asylantrag von Mamir Nematov noch anhängig war und die Sicherheitskräfte im Süden von Kirgisistan in unverhältnismäßiger Weise gegen UsbekInnen vorgingen.
Am 25. Juni wies der Oberste Gerichtshof der Russischen Republik Tatarstan einen Einspruch der Verteidigung von Mamir Nematov gegen den Ausweisungsbeschluss ab. Das Gericht setzte sich mit seiner Entscheidung über einen Spruch des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 16. Juni hinweg, mit dem die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Landes bekräftigt und den Gerichten aufgetragen worden war, Auslieferungsersuchen bei begründeter Furcht der betreffenden Person vor Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung nicht stattzugeben.
Die VerteidigerInnen von Mamir Nematov sind überzeugt, dass die gegen ihren Mandanten erhobenen Anklagen jeder Grundlage entbehren und ethnisch motiviert sind. Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation wird voraussichtlich am 7. August in letzter Instanz über die von Mamir Nematov eingelegten Rechtsmittel entscheiden. Der Usbeke versichert nach wie vor, an den gewalttätigen Ausschreitungen vom Juni 2010 nicht beteiligt gewesen zu sein, da er sich zu jener Zeit in einem Flüchtlingslager an der Grenze zu Usbekistan aufgehalten habe.
Amnesty International geht davon aus, dass Mamir Nematov im Falle seiner Rückführung nach Kirgisistan schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Es besteht die erhebliche Gefahr, dass er dort ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, gefoltert und anderweitig misshandelt sowie nach einem unfairen Gerichtsverfahren zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden wird, die er unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen ableisten muss.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich fordere Sie nachdrücklich auf, den gegen Mamir Nematov erlassenen Auslieferungsbefehl aufzuheben.
- Ich bitte Sie eindringlich, die nach internationalem Recht geltenden Verpflichtungen der Russischen Föderation zu achten und zu erfüllen. Insbesondere fordere ich Sie auf, dem Erlass Nr. 11 des Obersten Gerichtshofs Folge zu leisten und keine Person an ein Land auszuliefern, in dem sie möglicherweise schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wäre.
[APPELLE AN]
GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika
Prosecutor General’s Office of the Russian Federation
ul. Bolshaia Dmitrovka, 15 A
Moscow
125993
RUSSISCHE FÖDERATION
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (007) 495 987 58 41
E-Mail: prgenproc@gov.ru
AUSSENMINISTER
Third department on CIS countries
M. A. Peshkov - Director
Ul. Smolenskaya-Sennaia pl, 32/34
Moscow
119200
RUSSISCHE FÖDERATION
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (007) 499 241 21 75 (wenn jemand abhebt, bitte deutlich "Fax" sagen)
E-Mail: 3dsng@mid.ru
KOPIEN AN
VORSITZENDER DES OBERSTEN GERICHTSHOFS
Vyachslav Mikhailovich Lebedev
Povarskaya ul. 15
Moscow
121260
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (007) 495 695 51 72
oder (007) 495 691 98 77
E-Mail: nikibor@vsrf.ru
BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030 2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Im Juni 2010 kam es in den im Süden von Kirgisistan gelegenen Städten Osch und Dschalalabat zu gewalttätigen Ausschreitungen, die vier Tage anhielten und mehreren hundert Menschen das Leben kosteten. Tausende weitere Menschen wurden verletzt und hunderttausende Personen zum Verlassen ihrer Wohnungen gezwungen. Angehörige beider ethnischen Gruppen machten sich seinerzeit schwerer Verbrechen schuldig, ethnische UsbekInnen hatten jedoch die größte Zahl an Toten und Verletzten wie auch die meisten Sachschäden zu beklagen. Obwohl die seither von offizieller Seite veröffentlichten Daten diese Aussage belegen, waren die Behörden bislang zu keinem öffentlichen Anerkennung der Fakten bereit.
Im Mai 2011 wiesen die Behörden die Erkenntnisse einer Internationalen Untersuchungskommission zu den gewalttätigen Ausschreitungen vom Juni 2010 zurück. Die Kommission hatte überzeugende Beweise dafür zutage gefördert, dass seinerzeit in der Stadt Osch an ethnischen UsbekInnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen worden waren. Die Behörden machten jedoch geltend, es seien ethnische KirgisInnen gewesen, an denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt worden seien. Bislang sind keine dieser Verbrechen untersucht oder strafrechtlich geahndet worden.
RechtsanwältInnen, zu deren Mandantenkreis ethnische UsbekInnen gehören, sind seit Mitte 2011 bedroht und tätlich angegriffen worden. Derartige Vorfälle haben sich bisweilen sogar im Gerichtssaal abgespielt. Gerichte aller Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof haben regelmäßig Beweismittel zugelassen, die unter Folter erlangt worden sind.
MenschenrechtsbeobachterInnen melden mittlerweile eine vergleichsweise geringere Zahl an willkürlichen Festnahmen. Folter und anderweitige Misshandlungen durch MitarbeiterInnen der Strafverfolgungsbehörden scheinen jedoch nach wie vor an der Tagesordnung zu sein – bei der Festnahme von Menschen auf offener Straße, bei ihrer Einlieferung in eines der Haftzentren, bei ihrer Vernehmung und der Durchsuchung ihrer Wohnungen und während ihres Aufenthalts in einer der Untersuchungshaftanstalten. MitarbeiterInnen der Kriminalpolizei scheinen nach wie vor gezielt gegen UsbekInnen vorzugehen. Sie drohen UsbekInnen an, im Zusammenhang mit den Ausschreitungen vom Juni 2010 Klage wegen schwerer Straftaten wie etwa Mord zu erstatten, um von ihnen Geld zu erpressen. Vor allem für Menschen, die in Russland oder Kasachstan als SaisonarbeiterInnern tätig gewesen sind, wie auch für ihre Familienangehörigen besteht erhebliche Gefahr, willkürlich in Haft genommen, eingeschüchtert und erpresst zu werden. Von ihnen wird angenommen, dass sie leichten Zugang zu Geld und ausländischer Währung haben. MenschenrechtsbeobachterInnen befürchten, dass ethnische UsbekInnen unter der Anklage der Mittäterschaft an den Ausschreitungen vom Juni 2010 auch weiterhin mit strafrechtlichen Schritten rechnen müssen, da die Verjährungsfrist für die ihnen zur Last gelegte Straftat erst in fünf Jahren ablaufen wird. Familienangehörige usbekischer Häftlinge wenden sich aus Furcht vor Vergeltungsmaßnahmen nur sehr zögerlich an Polizei oder Staatsanwaltschaft, um Folter oder anderweitige Misshandlungen sowie Drohungen und Erpressungsversuche gegenüber ihren Verwandten zur Anzeige zu bringen. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter hat sich in einem Bericht vom Februar 2012 über seinen Besuch in Kirgisistan besorgt darüber geäußert, dass "in den vergangenen Monaten im Zuge (dieser) Ermittlungen unvermindert schwere Menschenrechtsverletzungen begangen worden sind".