Drohende Hinrichtung
Ergebnis dieser Urgent Action
Mir Quasem Ali, ein führendes Mitglied der Partei Jamaat-e-Islami, ist am 3. September hingerichtet worden. Der Oberste Gerichtshof hatte das von ihm eingelegte Rechtsmittel am 30. August abgelehnt. Mir Quasem Ali stellte kein Gnadengesuch beim Präsidenten.
Szene aus einem Amnesty-Video gegen die Todesstrafe
© private
Der Oberste Gerichtshof in Bangladesch hat das von Mir Quasem Ali eingelegte Rechtsmittel abgelehnt und sein Todesurteil bestätigt. Seine letzte verbleibende Möglichkeit, die Hinrichtung zu verhindern, ist ein Gnadengesuch an den Präsidenten.
Appell an
PRÄSIDENT
Md. Abdul Hamid
President's Office
Bangabhaban, Dhaka
BANGLADESCH
(Anrede: Honourable President / Sehr geehrte Herr Präsident)
Fax: (00 880) 2 958 550 2
PREMIERMINISTERIN
Sheikh Hasina
Prime Minister's Office
Old Sangsad Bhaban
Tejgaon, Dhaka, 1215, BANGLADESCH
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrte Frau Premierministerin)
Fax: (00 880) 2 913 372 2
E-Mail: info@pmo.gov.bd
STAATSMINISTER FÜR INNERES
Ministry of Home Affairs
Bangladesh Secretariat
Building-8 (1st & 3rd Floor)
Dhaka
BANGLADESCH
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Staatsminister)
Fax: (00 880) 2 957 371 1
E-Mail: secretary@mha.gov.bd
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH
S. E. Herrn Muhammad Ali Sorcar
Kaiserin-Augusta-Allee 111
10553 Berlin
Fax: 030 39 89 75 10
E-Mail: info@bangladeshembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Bengalisch, Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
LUFTPOSTBRIEFE, FAXE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung von Mir Quasem Ali und allen weiteren zum Tode verurteilten Personen zu stoppen und ihre Todesurteile umzuwandeln.
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Bitte verhängen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zu einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.
- Ich möchte Sie daran erinnern, dass in Verfahren zu Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, die höchsten internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren eingehalten werden müssen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Bangladeshi Government to immediately halt the execution of Mir Quasem Ali and any other prisoners and commute all death sentences.
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Urging the authorities to establish a moratorium on executions as a first step towards abolition of the death penalty.
- Reminding them that in all proceedings related to offences the most rigorous internationally recognized standards for fair trial must be respected.
Sachlage
Mir Quasem Ali, der wichtigste Geldgeber der bangladeschischen Oppositionspartei Jamaat-e-Islami, wurde vom Internationalen Strafgericht für Bangladesch (International Crimes Tribunal – ICT) im November 2014 schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.
Das ICT ist ein nationales Gericht, das 2010 von der Regierung geschaffen wurde, um Verfahren gegen Personen zu führen, denen Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt werden, die während des bangladeschischen Unabhängigkeitskriegs 1971 begangen wurden. Mir Quasem Ali wurde wegen Entführung, Folter und Mordes zum Tode verurteilt und wegen acht weiterer Anklagen außerdem zu 72 Jahren Gefängnis.
Mir Quasem Ali legte ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des ICT ein. Am 8. März 2016 bestätigte die Berufungsabteilung des Obersten Gerichtshofs sein Todesurteil. Anschließend beantragte Mir Quasem Ali beim Obersten Gerichtshof eine Überprüfung des Urteils, welche am 30. August jedoch abgelehnt wurde. Somit hat Mir Quasem Ali alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, da die Anzahl an Rechtsmitteln, die bei Fällen vor dem ICT eingelegt werden können, geringer ist als bei anderen Gerichten. Gegen Todesurteile, die vom ICT verhängt wurden, kann nur einmal ein Rechtsmittel vor der Berufungsabteilung eingelegt werden. Mir Quasem Ali droht die baldige Hinrichtung, falls er kein Gnadengesuch einreicht und diesem stattgegeben wird. Am 1. September sollen die Behörden Mir Quasem Ali eine siebentägige Frist gewährt haben, um zu entscheiden, ob er um Gnade bitten möchte.
Mehrere Organisationen, darunter Amnesty International und die UN, haben schwerwiegende und wichtige Fragen hinsichtlich der Fairness der Prozesse vor dem ICT aufgeworfen, welche jedoch nicht berücksichtigt wurden. Am 23. August drängte eine Gruppe von UN-Expert_innen die Regierung Bangladeschs, das Todesurteil gegen Mir Quasem Ali aufzuheben und ihm einen neuen Prozess zu gewähren, da das Verfahren Berichten zufolge von "Unregelmäßigkeiten geprägt" war. Mir Ahmed Bin Quasem, der Sohn von Mir Quasem Ali, wurde am 9. August von Männern in Zivilkleidung festgenommen. Er wird seitdem in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und wurde bislang keiner Straftat angeklagt.
Hintergrundinformation
Im Jahr 2015 wurden mindestens 197 Personen in Bangladesch zu Tode verurteilt. Vier Personen wurden hingerichtet; drei von ihnen waren vom ICT zum Tode verurteilt worden. Im Jahr 2016 verzeichnete Amnesty International bisher acht Hinrichtungen in Bangladesch, einschließlich der Hinrichtung durch Erhängen von Motiur Rahman Nizami am 10. Mai, der vom ICT zum Tode verurteilt worden war.
Das ICT ist ein nationales Gericht, das 2010 von der Regierung geschaffen wurde, um Verfahren gegen Personen zu führen, denen Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt werden, die während des bangladeschischen Unabhängigkeitskriegs 1971 begangen wurden. Amnesty International begrüßte diese Maßnahme der Regierung, um die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen, bestand jedoch darauf, dass den Angeklagten faire Verfahren gewährt werden und nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird. Einige Verfahren vor dem ICT waren von schwerwiegenden Mängeln durchzogen und verstießen gegen das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren.
Gegen Todesurteile, die von anderen Gerichten in Bangladesch gefällt werden, kann zweimal Rechtsmittel vor der zuständigen Abteilung des Hohen Gerichts und einmal vor der Berufungsabteilung des Obersten Gerichtshofs eingelegt werden. Gegen ein Todesurteil, das vom ICT gefällt wurde, kann jedoch lediglich ein Rechtsmittel bei der Berufungsabteilung des Obersten Gerichtshofs eingelegt werden. Gefangene, die vom ICT oder anderen Gerichten zum Tode verurteilt wurden, und deren Todesstrafe bestätigt wurde, können den Obersten Gerichtshof um eine Überprüfung der Entscheidung bitten, sobald das vollständige Urteil verkündet wurde.
Mir Ahmed Bin Quasem, der Sohn von Mir Quasem Ali, ist ein Mitglied seines Verteidigungsteams und als Anwalt beim Obersten Gerichtshof zugelassen. Er wurde am 9. August Opfer des Verschwindenlassens, als ihn Männer in Zivilkleidung in seinem Haus festnahmen. Die Männer wiesen sich weder aus noch waren sie in Begleitung von Sicherheitskräften. Während der Festnahme waren seine Frau und sein Cousin anwesend. Seitdem befindet er sich in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und hat keinen Zugang zu Rechtsbeiständen oder Familienmitgliedern. Mir Ahmed Bin Quasem wurde bislang keiner Straftat angeklagt.
Amnesty International wendet sich ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode.
Gemäß Artikel 6 (1) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), zu dessen Vertragsstaaten Bangladesch gehört, darf niemand willkürlich seines Lebens beraubt werden. Dies schreibt auch das Völkergewohnheitsrecht unter allen Umständen vor. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat erklärt, dass die Verhängung der Todesstrafe nach einem Verfahren, das nicht den im IPbpR dargelegten Standards für ein faires Verfahren entsprochen hat, einen Verstoß gegen das Recht auf Leben darstellt. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen hat deutlich gemacht, dass "es Willkür entspricht, ein Todesurteil zu verhängen, wenn das Verfahren nicht den höchstmöglichen Standards für ein faires Verfahren entsprochen hat".
In Artikel 6 (6) des IPbpR heißt es zudem, dass es auch für Staaten, die noch an der Todesstrafe festhalten, das Ziel sein muss, diese Form der Bestrafung vollständig abzuschaffen. Bis heute haben 140 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. 2015 schafften vier Länder – die Republik Kongo, Fidschi, Madagaskar und Surinam – die Todesstrafe für alle Straftaten ab. Außerdem verabschiedete das Parlament in der Mongolei ein neues Strafgesetzbuch, das im September 2016 in Kraft tritt und mit dem diese Form der Bestrafung abgeschafft wird.