Massenverfahren gegen Protestierende
Ägypten - Streetart
© Amnesty International
Vor einem Kairoer Gericht müssen sich 494 Personen wegen ihrer angeblichen Beteiligung an gewalttätigen Protesten im August 2013 verantworten. Es ist mit einer Massenverhängung von Todesurteilen zu rechnen. Zu den Angeklagten gehören auch elf Kinder sowie der 18-jährige Ibrahim Halawa, ein ägyptisch-irischer Staatsbürger, bei dem es sich nach Auffassung von Amnesty International um einen gewaltlosen politischen Gefangenen handelt.
Appell an
STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor
Supreme Court House, 1 "26 July" Road
Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 oder
(00 202) 2 575 7165
PRÄSIDENT
Abdel Fattah al-Sisi
Office of the President
Al Ittihadia Palace
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441
Sende eine Kopie an
STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Multilateral Affairs and International Security Affairs Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7, 10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. September 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stellen Sie sicher, dass alle 494 im Zusammenhang mit den Protesten im August 2013 angeklagten Personen ein faires Verfahren nach internationalen Standards erhalten, bei dem nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.
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Bitte gewährleisten Sie, dass Personen unter 18 Jahren in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Jugendrechts behandelt und im Falle ihrer Inhaftierung getrennt von Erwachsenen untergebracht werden.
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Ich fordere Sie auf, Ibrahim Halawa umgehend und bedingungslos auf freien Fuß zu setzen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurde.
- Ich fordere Sie außerdem auf, auch alle anderen Personen freizulassen, die allein wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit inhaftiert sind.
Sachlage
Das Verfahren steht im Zusammenhang mit Protesten am 16. und 17. August 2013 am Ramses-Platz im Zentrum von Kairo. Mindestens 97 Personen kamen bei den Protesten ums Leben, die meisten von ihnen wegen des rücksichtslosen Einsatzes von Gewalt durch die Sicherheitskräfte. Mehr als 400 der 494 Angeklagten wurden wegen Mordes oder versuchten Mordes angeklagt – Straftaten, die in Ägypten unter Todesstrafe stehen. Die übrigen Anklagen reichen von der "Zerstörung öffentlichen Eigentums" und "ungenehmigten Demonstrationen" über "Angriffe auf die Sicherheitskräfte" bis zur "Behinderung der Arbeit staatlicher Institutionen".
Nach Einsicht der Gerichtsakten durch Amnesty International handelt es sich bei den meisten der über 100 Zeug_innen, deren Aussagen in dem Verfahren gehört werden sollen, um Angehörige der Polizei oder Regierungsbehörden. Unter den 494 Angeklagten können sich weitere gewaltlose politische Gefangene befinden, die allein wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurden.
Das Verfahren sollte ursprünglich am 12. August beginnen, wurde jedoch vertagt, nachdem die für die Verhandlung berufenen Richter nach Einspruch seitens der Anwält_innen der Angeklagten wegen Befangenheit zurückgetreten waren. Das Revisionsgericht in Kairo wird voraussichtlich in Kürze neue Richter bestellen.
Hintergrundinformation
Die Proteste am 16. und 17. August 2013 am Ramses-Platz galten der Unterstützung des gestürzten Präsidenten Mohammed Mursi und waren zunächst friedlich. Nach Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften suchten die Demonstrierenden jedoch Zuflucht in der Al-Fath-Moschee, wo sie sich über Nacht verschanzten. Die Sicherheitskräfte beschossen die Moschee daraufhin mit Tränengas, was zum Tod mindestens einer Frau durch Ersticken führte.
Es kam zu einem Schusswechsel zwischen den Sicherheitskräften und Personen im Außenbereich der Moschee, bei denen es sich nach Aussagen der Sicherheitskräfte um Demonstrierende handelte. Ermittler_innen von Amnesty International zufolge, die zu diesem Zeitpunkt vor Ort waren, können die Schüsse auf die Sicherheitskräfte jedoch keinesfalls von Demonstrierenden abgegeben worden sein, da diese alle im Innern der Moschee eingeschlossen waren.
Der damals 17-jährige Ibrahim Halawa und seine drei Schwestern befanden sich unter denen, die nach der Flucht in die Moschee festgenommen wurden. Er wurde durch einen Schuss an der Hand verletzt, als die Sicherheitskräfte das Gebäude stürmten, erhielt jedoch keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, sondern wurde lediglich durch einen Mitinhaftierten versorgt, der sich als Arzt herausstellte. Ibrahim Halawa wurde entgegen den Vorschriften des ägyptischen Jugendgesetzes, das eine separate Unterbringung von Kindern in Jugendstrafanstalten vorsieht, zusammen mit Erwachsenen inhaftiert.
In den vergangenen Monaten gab es in Ägypten eine beträchtliche Zunahme von Todesurteilen bei Mordfällen im Zusammenhang mit Unruhen und Massendemonstrationen. Die Gerichte haben Hunderte von Personen in Gerichtsverfahren, die von Amnesty International als äußerst unfair dokumentiert wurden, zum Tode verurteilt. Unter den Verurteilten befanden sich auch einige Personen aus der Führungsspitze der Muslimbruderschaft, der auch der gestürzte Präsident Mohammed Mursi angehörte.
Wie die ägyptische Presse berichtet, hat der Großmufti, die höchste religiöse Instanz des Landes, eine Bestätigung der Todesurteile in einem anderen Verfahren gegen Anhänger_innen der Muslimbruderschaft abgelehnt, mit der Begründung, es seien nicht genügend Beweise zur Unterstützung der Anklage vorhanden. Des Weiteren soll der Mufti eingewandt haben, dass die Anklagepunkte vollständig auf Ermittlungen und Zeugenaussagen von Angehörigen der Sicherheitskräfte beruhen. Nach ägyptischem Recht müssen die Gerichte vor dem Erlass eines Todesurteils den Großmufti konsultieren, auch wenn dessen Meinung rechtlich nicht bindend ist. Seit dem 16. Juni 2014 hat Amnesty International neue Hinrichtungen in Ägypten dokumentiert, die ersten seit Oktober 2011.
Die Bestimmungen des Völkerrechts im Hinblick auf ein faires Verfahren sehen vor, dass jeder Angeklagte bei seinem Verfahren anwesend sein muss – sei es persönlich oder vertreten durch einen Rechtsbeistand –, um die Anklage gegen ihn hören und abweisen und eine Verteidigung vorbringen zu können. Er muss die Möglichkeit haben, Zeug_innen zu seiner Verteidigung aufzurufen und Zeug_innen der Anklage zu prüfen.