Drohende Hinrichtungen
Mindestens neun zum Tode verurteilte Frauen sind in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden. Der irakische Präsidialrat hat ihre Todesurteile ratifiziert. Seit Anfang Juni sind im Irak bereits drei Frauen hingerichtet worden.
Appell an
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle an die irakische
Botschaft mit der Bitte um Weiterleitung an:
PRÄSIDENT
Jalal Talabani (korrekte Anrede: Your Excellency)
VIZEPRÄSIDENT
Tariq al-Hashimi (korrekte Anrede: Your Excellency)
VIZEPRÄSIDENT
’Adil ’Abdul Mahdi
(korrekte Anrede: Your Excellency)
BOTSCHAFT DER REPUBLIK IRAK
S. E. Herrn Alaa A. Hussain Al-Hashimy
Riemeisterstraße 20, 14169 Berlin
Fax: 030-8148 8222
E-Mail: info@iraqiembassy-berlin.de
Sende eine Kopie an
MINISTERPRÄSIDENT
Nuri Kamil al-Maliki
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. September 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
-
Ihre Bestürzung über die seit Juni vollzogenen Hinrichtungen von mindestens drei Frauen zum Ausdruck bringen und Ihre Befürchtung äußern, dass neun weitere zum Tod verurteilte Frauen ebenfalls in unmittelbarer Gefahr sind hingerichtet zu werden;
-
an die Behörden eindringlich appellieren, die Hinrichtung der Frauen auszusetzen und ihre Todesurteile umzuwandeln;
- die Behörden auffordern, alle anhängigen Todesurteile aufzuheben und ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen.
Sachlage
Die Behörden haben mehrere weibliche Insassen der Bagdader Haftanstalt al-Kadhimiya in den dortigen Trakt 5 (al-Shu’ba al-Khamisa) verlegt. In diesem Trakt werden Gefangene untergebracht, deren Hinrichtung unmittelbar bevorsteht. Seit Anfang Juni 2009 sind bereits mindestens drei Frauen hingerichtet worden. Quassima Hamid ist eine von ihnen. Die in Bagdad ansässige Frau war Mitte 2006 wegen Mordes und Entführung zum Tode verurteilt worden.
Vom Vollzug der Todesstrafe akut bedroht ist nun auch Samar Sa’ad Abdullah, die im August 2005 wegen Mordes an ihrem Onkel, dessen Frau und einem der Kinder des Ehepaares zum Tode verurteilt worden war. Samar Sa’ad Abdullah hatte ausgesagt, die Tat sei von ihrem Verlobten begangen worden, der den Onkel habe ausrauben wollen. Amnesty International ist nicht bekannt, ob der Verlobte festgenommen wurde. Das gegen Samar Sa’ad Abdullah verhängte Todesurteil wurde im Februar 2007 vom Berufungsgericht bestätigt. Während des Prozesses hatte Samar Sa’ad Abdullah angegeben, sie sei nach ihrer Festnahme auf einer Polizeiwache in Hay al-Khadhra, einem Stadtteil von Bagdad, gefoltert worden. Man habe ihr mit einem Kabel Schläge auf die Fußsohlen versetzt (eine als falaqa bekannte Foltermethode) und ihr Elektroschocks zugefügt, um ihr eine "Geständnis" abzupressen. Der Richter ordnete keine Untersuchung der von Samar Sa’ad Abdullah erhobenen Vorwürfe an. Nach nur zwei Anhörungen verurteilte er die Angeklagte zum Tode.
Zu den ebenfalls in Trakt 5 des Gefängnisses al-Kadhimiya verlegten Frauen zählen Shuruq Hassun, Sabrine Nasser, Samira Abdullah, Um Hussain (Mutter des Hussain – wirklicher Name ist nicht bekannt), eine als Hanan (vollständiger Name ist unbekannt) sowie Dhikra Fakhry und Wassan Talib. Eine weitere Gefangene namens Lamya ’Adnan ist vermutlich kürzlich aus nicht bekannten Gründen im Gefängnis gestorben. Über den Kreis der genannten Frauen hinaus droht im Irak noch weiteren weiblichen Gefangenen die Hinrichtung.
Hintergrundinformation
Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im August 2004 sind rund 1000 Personen zum Tode verurteilt und Dutzende hingerichtet worden. Es gibt keine offiziellen Angaben über die Zahl der zum Tode verurteilten Gefangenen. Alle Todesurteile müssen vom Berufungsgericht bestätigt werden. Dann legt man sie dem Präsidialrat, der aus dem Präsidenten und den beiden Vize-Präsidenten besteht, zur Ratifizierung und vor. Präsident Jalal Talabani, der die Todesstrafe ablehnt, delegiert seine Ratifizierungsbefugnis an die beiden Vize-Präsidenten. Die Gefangenen, deren Todesurteil vom Präsidialrat ratifiziert wurde, werden zum Trakt 5 des Gefängnisses al-Kadhimiya gebracht, bevor sie hingerichtet werden.
Am 9. März 2009 hatte der Oberste Justizrat des Irak gegenüber Amnesty International bestätigt, dass der irakische Präsidialrat die Todesurteile von 128 Personen ratifiziert hat. Davon wurden zwölf Personen am 3. Mai 2009 hingerichtet.
Am 6. Mai 2009 gaben das Amt der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte und die Hilfsmission der Vereinten Nationen für Irak (UNAMI) eine Erklärung ab, in der sie ihre Besorgnis über die Hinrichtung der zwölf Personen am 3. Mai ausdrückten und bei den irakischen Behörden auf die Umsetzung eines Hinrichtungsmoratoriums drängten. Die meisten Hinrichtungen wurden jedoch trotz des internationalen Drucks vollzogen.