Gefangene in Lebensgefahr
Drei Gefangene sind am 22. Juni 2009 heimlich aus dem Militärgewahrsam in Kinshasa verschleppt worden. Da über ihren derzeitigen Aufenthaltsort nichts bekannt ist, befürchtet Amnesty International, dass sie dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen und in Lebensgefahr sind.
Appell an
PRÄSIDENT
Son Excellence Joseph Kabila
Président de la République
Palais de la Nation
Avenue de Lemera
Kinshasa- Gombe
DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
(korrekte Anrede: Son Excellence Monsieur le Président)
E-Mail: presipp@yahoo.fr
POLIZEICHEF
General John Numbi Banza Nsambo
Inspecteur Général de la Police Nationale Congolaise
Kinshasa-Gombe
DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
(korrekte Anrede : Monsieur l’Inspecteur Général)
E-Mail: igpncrdc@micronet.cd
MILITÄRSTAATSANWALT
General Joseph Ponde Isambwa
Auditeur Général des FARDC
Auditorat Général des FARDC
Kinshasa
DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
(korrekte Anrede: Monsieur l’Auditeur Général)
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER DEMOKRATISCHEN REPUBLIK KONGO Herrn Pierre Yvon Malamba Osang-A-Bull, Gesandter-Botschaftsrat,
Im Meisengarten 133
53177 Bonn
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. August 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE UND E-MAILS, IN DENEN SIE
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die Behörden auffordern, umgehend den Haftort von Jean-Pierre Sido Yambanu, Rémy Bongongo Lumuna und Loth Loota L’Anongo bekanntzugeben, die nicht mehr gesehen worden sind, nachdem sie in der Nacht des 22. Juni 2009 aus dem Militärgewahrsam im Lager Kokolo verschleppt wurden;
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bei den Behörden darauf dringen, dass die Gefangenen Zugang zu ihren Familien, AnwältInnen und nötiger medizinischer Versorgung erhalten;
- die Behörden auffordern sicherzustellen, dass die drei Männer umgehend vor ein Gericht der Zivilbehörden gestellt werden, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung zu prüfen.
Sachlage
Jean-Pierre Sido Yambanu war am 17. April 2009 in seiner Wohnung im Bezirk Ngaliema in Kinshasa von Polizisten in Zivil und uniformierten Beamten festgenommen worden. Man hielt ihn über Nacht in der Polizeizentrale fest und überstellte ihn dann an die Militärpolizei im Lager Kokolo in Kinshasa. Am 18. Mai musste er ins Militärkrankenhaus Kokolo eingeliefert werden, um einen Tumor entfernen zu lassen. Nach vorliegenden Informationen brachten man ihn aber am 20. Juni gegen seinen Willen wieder in die Zelle zurück – offenbar bevor er sich von der Operation vollständig erholt hatte.
Der Pfarrer Rémy Bongongo Lumunu war am 29. April im Bezirk Gombe von Kinshasa festgenommen und zur Polizeizentrale gebracht worden. Eine Woche später überstellte man ihn ebenfalls in das Lager Kokolo. Der Wachmann Loth Loota L'Anongo, ein Vetter von Rémy Bongongo Lumunu, wurde in der Nacht des 29. April in seiner Wohnung im Bezirk Ngaliema festgenommen und ebenfalls zur Polizeizentrale gebracht. Nach Angaben von Augenzeugen schlugen dort Soldaten und Polizisten mit Gewehrkolben auf ihn ein und drohten ihm mit seiner Hinrichtung. Auch Loth Loota L'Anongo wurde später in das Lager Kokolo gebracht. Bei der Ankunft soll sein Gesicht entstellt, geschwollen und blutverschmiert gewesen sein.
Die Männer standen offenbar unter Verdacht, einen Regierungssturz geplant zu haben. Sie wurden allerdings nie unter Anklage gestellt oder einem Gericht vorgeführt. In der Nacht des 22. Juni wurden die drei Gefangenen aus ihren Zellen im Lager Kokolo geholt und an einen unbekannten Ort gebracht. Alle Bemühungen von Familienangehörigen und MenschenrechtsaktivistInnen, sie ausfindig zu machen, waren bislang erfolglos.
Hintergrundinformation
Die drei Männer stammen aus der Provinz Equateur, aus der auch Jean-Pierre Bemba kommt, der Oppositionspolitiker und ehemalige Anführer einer bewaffneten Oppositionsgruppe, der sich derzeit im Gewahrsam des Internationalen Strafgerichtshofs befindet. Amnesty International und kongolesische Menschenrechtsorganisationen haben zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen Personen aus dieser Provinz willkürlich festgenommen, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt, z.B. vergewaltigt, wurden. Zudem sind staatliche Morde, ungeklärte Todesfälle in der Haft und Fälle von "Verschwindenlassen" dokumentiert worden. Den Betroffenen aus der Provinz Equateur wird oftmals zur Last gelegt, Jean-Pierre Bemba zu unterstützen und den Sturz der Regierung geplant zu haben. In einigen Fällen basieren die Vorwürfe gegen sie allein auf ihrer geographischen oder ethnischen Herkunft.
Auf der Grundlage von Artikel 18 der Verfassung der DR Kongo von 2006 haben alle Gefangenen das Recht auf sofortigen Kontakt zu ihren Familienangehörigen und rechtlichen Beistand. Außerdem muss ihnen umgehend der Grund für ihre Festnahme mitgeteilt werden. Sie dürfen nicht länger als 48 Stunden festgehalten werden, bis man sie einem Richter vorführt bzw. freilässt. Die Haftbedingungen müssen das Leben, die körperliche und geistige Gesundheit und die Würde der Gefangenen schützen.
Artikel 156 der Verfassung schreibt vor, dass die Militärjustizbehörden nur für Straftaten zuständig sind, die von Angehörigen der Streitkräfte und der Polizei begangen werden. Das Militär beruft sich aber weiterhin auf ein nicht mehr gültiges Militärstrafgesetzbuch von 2002 und nimmt wegen zahlreicher Delikte auch nach wie vor Zivilisten fest.