Menschenrechtler "verschwunden"
Der Menschenrechtsverteidiger und gewaltlose politische Gefangene Nizar Ristnawi könnte dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen sein. Seine vierjährige Gefängnisstrafe im Militärgefängnis Sednaya in der Nähe der Hauptstadt Damaskus endete am 18. April 2009, er wurde jedoch nicht freigelassen. Seine Familie konnte nichts über sein Wohlergehen und seinen Verbleib in Erfahrung bringen und ist daher sehr um seine Sicherheit besorgt.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
His Excellency Bashar al-Assad
Presidential Palace
al-Rashid Street, Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 34 10
VERTEIDIGUNGSMINISTER
His Excellency General Hassan Ali Turkmani
Ministry of Defence, Omayyad Square
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 223 7842
JUSTIZMINISTER
His Excellency Muhammad al-Ghafari
Ministry of Justice
Al-Nasr Street, Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 666 2460
INNENMINISTER
His Excellency Major General Bassam Abdel Majid
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 34 28
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
S. E. Herrn Hussein Omran
Rauchstr. 25, 10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de, press@syrianembassy.de, secretary@syrianembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Juli 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH, ARABIC, FRENCH OR YOUR OWN LANGUAGE:
-
expressing concern that the Nizar Ristnawi may have been subjected to enforced disappearance and that, given reports that at least 17 detainees died during July 2008 Sednaya disturbances, there are serious concerns for his safety;
-
urging the authorities to release Nizar Ristnawi immediately and unconditionally unless he is to be charged with recognizably criminal offences and tried promptly in proceedings which meet fair trial standards;
-
calling on the authorities to immediately allow Nizar Ristnawi visits from his family, access to a lawyer of his choosing and any medical treatment he may require;
-
calling on the authorities to ensure that Nizar Ristnawi is protected from torture or other ill-treatment, reminding them that Syria is a state party to the UN Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, which bans torture and other ill-treatment under any circumstances;
-
calling on the authorities to establish immediately, if they have not done so already, an independent body to investigate reports that at least 17 detainees and five other people were killed in violent events which took place on 5 July 2008 in Sednaya Military Prison;
- urging the authorities to ensure that the investigation is carried out in a thorough, independent, and impartial manner, that its results are made public and that those allegedly responsible are brought to justice in trial proceedings that meet international standards of fairness and do not carry the possible imposition of the death penalty.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
-
Ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Nizar Ristnawi dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen sein könnte und dass angesichts der mindestens 17 bei den Unruhen im Juli 2008 in Sednaya-Gefängnis getöteten Gefangenen ernste Sorgen um seine Sicherheit bestehen;
-
bei den Behörden darauf dringen, Nizar Ristnawi umgehend und bedingungslos freizulassen, sofern er nicht einer als Straftat erkennbaren Handlung angeklagt wird und unverzüglich ein nach internationalen Standards faires Gerichtsverfahren erhält;
-
die Behörden auffordern, ihm unverzüglich Besuche seiner Familie, Zugang zu einer rechtlichen Vertretung seiner Wahl und jedweder benötigten medizinischen Versorgung zu gestatten;
-
bei den Behörden darauf dringen, Nizar Ristnawi vor Folter und anderen Misshandlungen zu schützen, und sie daran erinnern, dass Syrien Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter ist, welches Folter und andere Misshandlungen unter allen Umständen untersagt;
-
fordern, dass – falls dies noch nicht geschehen ist – unverzüglich ein unabhängiges Gremium eingesetzt wird, um die Berichte zu untersuchen, denen zufolge mindestens 17 Gefangene und fünf weitere Personen am 5. Juli 2008 bei gewalttätigen Zusammenstößen im Militärgefängnis Sednaya getötet wurden;
- darauf dringen, dass die Untersuchung gründlich, unabhängig und unparteiisch durchgeführt wird, die Ergebnisse veröffentlicht und alle mutmaßlich Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden und Verfahren erhalten, die internationalen Standards für einen fairen Prozess entsprechen und bei denen keine Todesurteile verhängt werden.
Sachlage
Im Mai 2009 wandten sich seine Brüder an die Abteilung der militärischen Sicherheit der Stadt Hama im Norden von Damaskus, wo er ursprünglich inhaftiert worden war, um sich nach seinem Verbleib zu erkundigen. Sie erhielten keinerlei Informationen. Ihre Sorge wird noch durch die Tatsache verstärkt, dass sie seit Juni 2008 keinen Kontakt mehr zu ihm hatten. Besonders da es am 5. Juli 2008 im Militärgefängnis Sednaya, wo Nizar Ristnawi festgehalten wurde, zu gewalttätigen Zusammenstößen kam, bei denen mindestens 17 Häftlinge und fünf weitere Personen getötet wurden. Die syrischen Behörden haben eine umfassende Nachrichtensperre zu diesen Ereignissen verhängt und weder die Namen der Getöteten und Verletzten bekannt gegeben noch mitgeteilt, ob eine Untersuchung durchgeführt worden ist. Gefängnisbesuche sind seither nicht möglich. Für nähere Informationen siehe auch: Syria: Sednaya prison killings: independent investigation needed http://amnesty.org/en/library/asset/MDE24/018/2008/en/a0b9fbf3-4cce-11dd-bca2-bb9d43f3e059/mde240182008eng.html
Nizar Ristnawi wurde am 19. November 2006 nach einem unfairen Gerichtsverfahren vom Obersten Staatssicherheitsgericht (SSSC) zu vier Jahren Haft verurteilt. Man befand ihn schuldig, "falsche Nachrichten verbreitet" und den "Präsidenten der Republik verunglimpft" zu haben. Er war im April 2005 festgenommen worden, nachdem ein Angehöriger des syrischen Geheimdienstes ein Gespräch belauscht hatte, in dem Nizar Ristnawi sich über Menschenrechte und andere Themen unterhalten hatte. Nach seiner Festnahme wurde Nizar Ristnawi über zwei Wochen in geheimer Haft gehalten, ehe die Abteilung für militärische Sicherheit in Hama seine Familie darüber informierte, dass sie ihn in Gewahrsam habe. Er blieb bis August 2005 in Haft ohne Kontakt zu Außenwelt, danach durfte seine Frau ihn jeden Monat einmal besuchen. Doch man informierte ihn erst im November 2005 über die Anklagen gegen ihn und gewährte ihm auch erst dann Zugang zu einem Anwalt. Während der Zeit in Gewahrsam soll er misshandelt worden sein.
Im März 2009 gab die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (WGAD) an, sie sei der Meinung, die Inhaftierung von Nizar Ristnawi sei willkürlich. Die WGAD kam zu dem Schluss, dass sein Gefängnisaufenthalt in keiner Weise gesetzlich gerechtfertigt sei. Seine Inhaftierung sei vielmehr einerseits die Folge der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und andererseits Konsequenz der drastischen Missachtung internationaler Standards für faire Gerichtsverfahren seitens des SSSC. Die WGAD forderte die syrische Regierung auf, " die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Mängel dieser Situation zu beseitigen". Für weitere Informationen siehe Syria: UN experts’ opinion on arbitrary detention of Syrian human rights defender (MDE 24/008/2009) http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE24/008/2009/en.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
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Ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Nizar Ristnawi dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen sein könnte und dass angesichts der mindestens 17 bei den Unruhen im Juli 2008 in Sednaya-Gefängnis getöteten Gefangenen ernste Sorgen um seine Sicherheit bestehen;
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bei den Behörden darauf dringen, Nizar Ristnawi umgehend und bedingungslos freizulassen, sofern er nicht einer als Straftat erkennbaren Handlung angeklagt wird und unverzüglich ein nach internationalen Standards faires Gerichtsverfahren erhält;
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die Behörden auffordern, ihm unverzüglich Besuche seiner Familie, Zugang zu einer rechtlichen Vertretung seiner Wahl und jedweder benötigten medizinischen Versorgung zu gestatten;
-
bei den Behörden darauf dringen, Nizar Ristnawi vor Folter und anderen Misshandlungen zu schützen, und sie daran erinnern, dass Syrien Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter ist, welches Folter und andere Misshandlungen unter allen Umständen untersagt;
-
fordern, dass – falls dies noch nicht geschehen ist – unverzüglich ein unabhängiges Gremium eingesetzt wird, um die Berichte zu untersuchen, denen zufolge mindestens 17 Gefangene und fünf weitere Personen am 5. Juli 2008 bei gewalttätigen Zusammenstößen im Militärgefängnis Sednaya getötet wurden;
- darauf dringen, dass die Untersuchung gründlich, unabhängig und unparteiisch durchgeführt wird, die Ergebnisse veröffentlicht und alle mutmaßlich Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden und Verfahren erhalten, die internationalen Standards für einen fairen Prozess entsprechen und bei denen keine Todesurteile verhängt werden.
[APPELLE AN]
STAATSPRÄSIDENT
His Excellency Bashar al-Assad
Presidential Palace
al-Rashid Street, Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 34 10
VERTEIDIGUNGSMINISTER
His Excellency General Hassan Ali Turkmani
Ministry of Defence, Omayyad Square
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 223 7842
JUSTIZMINISTER
His Excellency Muhammad al-Ghafari
Ministry of Justice
Al-Nasr Street, Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 666 2460
INNENMINISTER
His Excellency Major General Bassam Abdel Majid
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 34 28
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
S. E. Herrn Hussein Omran
Rauchstr. 25, 10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de, press@syrianembassy.de, secretary@syrianembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Juli 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH, ARABIC, FRENCH OR YOUR OWN LANGUAGE:
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expressing concern that the Nizar Ristnawi may have been subjected to enforced disappearance and that, given reports that at least 17 detainees died during July 2008 Sednaya disturbances, there are serious concerns for his safety;
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urging the authorities to release Nizar Ristnawi immediately and unconditionally unless he is to be charged with recognizably criminal offences and tried promptly in proceedings which meet fair trial standards;
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calling on the authorities to immediately allow Nizar Ristnawi visits from his family, access to a lawyer of his choosing and any medical treatment he may require;
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calling on the authorities to ensure that Nizar Ristnawi is protected from torture or other ill-treatment, reminding them that Syria is a state party to the UN Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, which bans torture and other ill-treatment under any circumstances;
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calling on the authorities to establish immediately, if they have not done so already, an independent body to investigate reports that at least 17 detainees and five other people were killed in violent events which took place on 5 July 2008 in Sednaya Military Prison;
- urging the authorities to ensure that the investigation is carried out in a thorough, independent, and impartial manner, that its results are made public and that those allegedly responsible are brought to justice in trial proceedings that meet international standards of fairness and do not carry the possible imposition of the death penalty.