Gesetzentwurf stoppen!

Das Parlament in Uganda bereitet die Debatte über einen Gesetzentwurf vor, der die Diskriminierung und den Hass gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen noch weiter im Gesetz verankern würde. Der als Anti-Homosexuellengesetz bekannte Gesetzentwurf ist seit 2009 anhängig. Es wird befürchtet, dass das Gesetz noch vor dem Ende der jetzigen Parlamentsperiode am 18. Mai oder bereits am 11. Mai verabschiedet werden könnte.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT UND LEITER DER KABINETTSSITZUNGEN
Rt. Hon. Prof. Apolo Nsibambi
Office of the Prime Minister
PO Box 341
Kampala
UGANDA
(korrekte Anrede: Honourable Prime Minister/Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
E-Mail: ps@opm.go.ug
Fax: (00 256) 414 341 139

SPRECHER DER OPPOSITION IM PARLAMENT
Hon. Prof. Morris Ogenga Latigo
Parliament of Uganda
PO BOX 7178,
Kampala
UGANDA
(korrekte Anrede: Honourable Minister/Sehr geehrter Herr Ogega Latigo)
E-Mail: latigo@parliament.go.ug

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT DER REPUBLIK UGANDA
President of the Republic of Uganda
H.E. Kaguta Yoweri Museveni
Office of the President
PO Box 7168, Kampala
UGANDA
E-Mail: aak@statehouse.go.ug
Fax: (00 256) 414 346102
(korrekte Anrede: Your Excellency/Exzellenz)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK UGANDA
S.E. Herrn Francis Kamujanduzi Butagira
Axel-Springer-Straße 54a
10117 Berlin
Fax: 030 2404 7557
E-Mail: ugembassy@yahoo.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Mai 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDER FORDERUNG

  • Setzen Sie sich bitte im Parlament dafür ein, dass der Entwurf für ein Anti-Homosexuellengesetz weder in seiner jetzigen Fassung noch in überarbeiteter Form verabschiedet wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging Parliament not to pass the bill in its current or amended form.

Sachlage

Am 6. und 9. Mai 2011 hielt der Rechts- und Parlamentsausschuss des ugandischen Parlaments öffentliche Anhörungen zu dem Gesetzentwurf ab, um im Anschluss den Abschlussbericht zu verfassen. Nach Fertigstellung eines solchen Berichts werden Gesetzentwurf und Bericht für gewöhnlich zur Debatte ins Parlament eingebracht. Die zweite Lesung ist für den 11. Mai anberaumt – danach kann innerhalb von einem oder wenigen Tagen die Gesetzgebungsdebatte und Verabschiedung erfolgen. Nach Verabschiedung eines Gesetzentwurfs muss noch der ugandische Präsident das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft treten kann. Das derzeitige Parlament muss alle anhängige Gesetzgebungsverfahren bis zum 18. Mai abschließen, da dann das aus den Parlamentswahlen im Februar hervorgegangene neue Parlament vereidigt wird. Amnesty International ist in großer Sorge, dass das Gesetz noch vor dem 18. Mai oder bereits am 11. Mai verabschiedet werden könnte.

Der Gesetzentwurf würde eine verstärkte Diskriminierung von Menschen ermöglichen, die schwul, lesbisch, bisexuell oder Transgender sind. Das ugandische Strafgesetzbuch verbietet schon jetzt einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Personen des selben Geschlechts, der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch noch viel weiter: Darin wird für "schwere Homosexualität" die Todesstrafe eingeführt; Verstöße gegen das Gesetz nicht innerhalb von 24 Stunden zu melden, wird unter Strafe gestellt, und Homosexualität zu "fördern" zu einer kriminellen Handlung erklärt. Das Gesetz hätte dauerhafte negative Folgen für jene Menschen in Uganda, von denen man annimmt, dass sie gegen die weitreichenden gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Das Gesetz würde aber auch die Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen und MitarbeiterInnen des Gesundheitssektors behindern. Amnesty International wurde zwar darüber informiert, dass einige Passagen des Gesetzes geändert werden sollen, Einzelheiten wurden der Organisation jedoch nicht mitgeteilt.

Der Gesetzentwurf ist in einer Zeit in die Debatte eingebracht worden, in der die Menschen in Uganda ihre Menschenrechte nur eingeschränkt wahrnehmen können. Seit den Parlamentswahlen vom Februar 2011 sind unter Verweis auf die öffentliche Sicherheit friedliche Demonstrationen und andere öffentliche Veranstaltungen in jedweder Form verboten. Am 11. April setzte unter dem Motto "Walk to Work" (Zu Fuß zur Arbeit) eine Welle von Protesten gegen die steigenden Lebenshaltungskosten ein. Die Sicherheitskräfte begegneten den Protesten mit exzessiver Gewalt. Sie setzten unter anderem Schusswaffen gegen Menschenmengen ein, von denen keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben ausging. Mindestens zehn Menschen wurden getötete, zahlreiche weitere Personen verletzt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt Vorfälle aus Uganda dokumentiert, bei denen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen diskriminiert, willkürlich festgenommen und inhaftiert sowie gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sind. Derartige Menschenrechtsverletzungen sind mit Verweis darauf begangen worden, dass man lediglich die Einhaltung des Strafgesetzbuchs sicherstellen wolle. Von staatlichen Programmen zur Vorbeugung von HIV/AIDS und anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sind Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf birgt die Gefahr, die Diskriminierung von LGBT-Menschen in Uganda weiter zu zementieren und zu institutionalisieren. Außerdem geht von ihm die unmissverständliche Botschaft aus, dass Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen aus Gründen ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung für die TäterInnen ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben wird.

Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und würde bei Inkrafttreten folgende Rechte verletzen: die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken; das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person; das Recht auf Privatsphäre; das Recht auf höchstmögliche Gesundheit; und das Recht auf Leben. Die genannten Rechte sind sowohl in der Verfassung Ugandas garantiert als auch in internationalen und regionalen Abkommen, zu deren Einhaltung Uganda als Vertragsstaat verpflichtet ist. Dazu zählen der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker.