Drohende Hinrichtungen
Ergebnis dieser Urgent Action
Suryadi Swabuana, Jurit bin Abdullah und Ibrahim bin Ujang sind am 16. Mai 2013 spät nachts von einem Erschießungskommando hingerichtet worden.
Drei Männern droht in Indonesien unmittelbar die Hinrichtung. Sie sind in Einzelzellen verlegt worden, und ihre Familien sind extra angereist, um in ihrer Nähe zu sein. Am 16. Mai teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass Suryadi Swabuana, Jurit bin Abdullah und Ibrahim bin Ujang noch diesen Monat hingerichtet werden sollen.
Appell an
PRÄSIDENT
H. E. Susilo Bambang Yudhoyono
Istana Merdeka, Jakarta Pusat 10110, INDONESIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 62) 21345 2685
GENERALSTAATSANWALT
Basrief Arief
Jl. Sultan Hasanuddin No. 1, Jakarta Selatan
DKI Jakarta 12160, INDONESIEN
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 62) 21 725 1277
Sende eine Kopie an
LEITERIN DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Siti Noor Laila
Jl. Latuharhari No. 4B, Menteng
Jakarta Pusat 10310
INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 392 5227
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S. E. Herrn Eddy Pratomo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: info@indonesian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung von Suryadi Swabuana, Jurit bin Abdullah und Ibrahim bin Ujang umgehend zu stoppen.
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Bitte wandeln Sie die Todesurteile von Suryadi Swabuana, Jurit bin Abdullah und Ibrahim bin Ujang und aller weiteren zum Tode verurteilten Häftlinge in Haftstrafen um.
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Verhängen Sie bitte unverzüglich ein Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen.
- Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indonesien globalen Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe zuwiderläuft.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the authorities to halt the executions of Suryadi Swabuana, Jurit bin Abdullah, and Ibrahim bin Ujang immediately.
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Calling on the authorities to commute the death sentence of Suryadi Swabuana, Jurit bin Abdullah, and Ibrahim bin Ujang, as well as those of all other prisoners under sentence of death.
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Urging them to establish an immediate moratorium on executions, with a view to abolishing the death penalty.
- Pointing out that the decision to resume executions has set Indonesia against global trends towards abolition of the death penalty.
Sachlage
Verlässlichen Quellen zufolge ist es möglich, dass die Vollstreckung der Todesurteile bereits für den Abend des 16. Mai angesetzt war. Berichten zufolge teilte man den Familien der Todeskandidaten mit, dass die Hinrichtungen auf der Insel Nusakambangan in Zentral-Java stattfinden werden, wo Suryadi Swabuana, Jurit bin Abdullah und Ibrahim bin Ujang derzeit inhaftiert sind.
Suryadi Swabuana wurde 1992 wegen des Mordes an einer Familie in der Provinz Süd-Sumatra zum Tode verurteilt. Sein Gnadengesuch wurde 2003 abgelehnt. Jurit bin Abdullah und Ibrahim bin Ujang wurden 1998 wegen eines 1997 begangenen Mordes zum Tode verurteilt. Laut Angaben ihrer Rechtsbeistände haben sie 2006 bzw. 2008 ein Gnadengesuch beim Präsidenten eingereicht, jedoch bis heute keine Antwort erhalten.
Todesurteile werden in Indonesien durch Erschießen vollstreckt. Die TodeskandidatInnen werden entweder im Stehen oder im Sitzen, mit einer Binde oder Kapuze über den Augen hingerichtet. Das Erschießungskommando besteht aus zwölf Personen mit Gewehren, von denen drei mit scharfer und neun mit unscharfer Munition geladen sind. Die Distanz zwischen dem Todeskandidaten und dem Erschießungskommando beträgt in der Regel fünf bis zehn Meter.
Im März dieses Jahres wurde der malawische Staatsbürger Adami Wilson hingerichtet. Kurz darauf erklärte der Generalstaatsanwalt die Absicht der Behörden, im laufenden Jahr noch mindestens neun weitere Todesurteile zu vollstrecken. In Indonesien befinden sich mindestens 130 Personen im Todestrakt.
Hintergrundinformation
Indonesien hat mit der Hinrichtung des wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilten 48-jährigen Malawiers Adami Wilson am 14. März 2013 zum ersten Mal seit vier Jahren wieder ein Todesurteil vollstreckt. Nach einer jahrelangen, vermeintlich positiven Entwicklung weg von der Todesstrafe war diese Hinrichtung ein schockierender Rückschritt für Indonesien. Im Oktober 2012 wandelte Präsident Susilo Bambang Yudhoyono das Todesurteil eines wegen Drogenschmuggels verurteilten Häftlings um, was laut Aussagen des Außenministers Marty Natalegawa mit der Absicht zusammenhing, sich in Indonesien von der Todesstrafe abzuwenden. Der Oberste Gerichtshof wandelte 2012 das Todesurteil eines weiteren wegen Drogenschmuggels verurteilten Inhaftierten in zwölf Jahre Haft um. Der Präsident begnadigte zudem zwei weitere Personen, die wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden waren.
Amnesty International erkennt die Pflicht von Regierungen an, die Menschenrechte von Verbrechensopfern zu schützen, und ist der Ansicht, dass Angeklagte, die in einem fairen Gerichtsverfahren für schuldig befunden werden, eine Strafe erhalten sollen, die für die begangene Straftat angemessen ist. Hierbei darf jedoch nach Auffassung der Organisation nicht von der Todesstrafe Gebrauch gemacht werden. Es liegen keine eindeutigen Beweise dafür vor, dass die Todesstrafe Verbrechen wirksamer verhindert als andere Arten der Bestrafung.
Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), dessen Vertragsstaat Indonesien ist, garantiert wird. Darüber hinaus heißt es in Artikel 6(6) des IPbpR: "Keine Bestimmung dieses Artikels darf herangezogen werden, um die Abschaffung der Todesstrafe durch einen Vertragsstaat zu verzögern oder zu verhindern". In einer allgemeinen Bemerkung des UN-Menschenrechtsausschusses, der die Umsetzung des Paktes überwacht, zu Artikel 6 des IPbpR heißt es, dass Artikel 6 sich "allgemein auf die Abschaffung [der Todesstrafe] in einer Weise bezieht, die sehr nahe legt, dass die Abschaffung wünschenswert ist" und dass "alle Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe als Fortschritt im Hinblick auf die Wahrung des Rechts auf Leben betrachtet werden sollten".
In der vom damaligen UN-Menschenrechtsausschuss verabschiedeten Resolution 2005/59 werden Staaten, die noch die Todesstrafe verhängen, aufgefordert, "die Öffentlichkeit über die Verhängung der Todesstrafe und alle festgelegten Hinrichtungstermine zu informieren". Am 23. März 2012 nahm der UN-Menschenrechtsrat Resolution 19/37 über die "Rechte des Kindes" an, laut der Staaten dafür zu sorgen haben, dass Häftlinge im Todestrakt sowie auch ihre Familien und Rechtsbeistände im Vorhinein angemessen über eine anstehende Hinrichtung sowie Termin, Uhrzeit und Ort informiert werden, so dass eine letzte Kontaktaufnahme mit dem Todeskandidaten ermöglicht wird.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab und unterstützt ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, wie es seit 2007 in vier Resolution der UN-Generalversammlung gefordert wird. Bei der Abstimmung über die jüngste Resolution im Dezember 2012 enthielt sich Indonesien erstmals und stimmte nicht wie sonst gegen ein Hinrichtungsmoratorium. Von 41 Staaten im asiatisch-pazifischen Raum haben bisher 17 die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere zehn führen sie in der Praxis nicht mehr durch und Fidschi wendet sie nur noch bei außerordentlichen militärischen Verbrechen an.