Menschenrechtlerinnen bedroht

Alba Cruz

Alba Cruz

Die beiden Menschenrechtlerinnen Alba Cruz Ramos und Susana Ramírez werden bedroht und drangsaliert. Beide sind Mitglieder der Menschenrechtsorganisation CODIGO-DH im Bundesstaat Oaxaca im Süden Mexikos.

Appell an

INNENMINISTER
Miguel Ángel Osorio Chong
Secretario de Gobernación
Bucareli 99, col. Juárez
Cuauhtemoc, Distrito Federal
C. P. 6600, MEXIKO
(Anrede: Sr. Secretario / Sehr geehrter Herr Minister / Dear Minister)
Fax: (00 52) 55 5093 3414
E-Mail: secretario@segob.gob.mx

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES OAXACA
Lic. Gabino Cué Monteagudo
Plaza de la Constitución, Centro Histórico
Oaxaca de Juárez, Oaxaca
C.P. 68000, MEXIKO
(Anrede: Sr. Gobernador / Sehr geehrter Herr Gouverneur / Dear Governor)
Fax: (00 52) 95 1501 8100, Durchwahl 40068 (sagen Sie "Me da tono de fax, por favor")
E-Mail: spagoboaxaca@gmail.com

Sende eine Kopie an

ÖRTLICHE MENSCHENRECHTSORGANISATION
Comité de Defensa Integral de Derechos Humanos Gobixha AC – CODIGO-DH
E-Mail: contacto@codigodh.org

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN
S. E. Herrn Francisco N. González Díaz
Klingelhöferstraße 3
10785 Berlin
Fax: 030-26 93 23 700
E-Mail: mail@mexale.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Juni 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte garantieren Sie die Sicherheit von Alba Cruz Ramos, Susana Ramírez und allen anderen Mitgliedern von CODIGO-DH, um ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeiten ohne Furcht vor Vergeltungsmaßnahmen und rechtswidriger Inhaftierung zu ermöglichen.

  • Ich bitte Sie, unverzüglich eine umfassende und unparteiische Untersuchung der Drohnachricht einzuleiten, die Alba Cruz Ramos am 30. April erhalten hat, und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

  • Ich möchte Sie an Ihre Pflicht erinnern, es MenschenrechtsverteidigerInnen zu ermöglichen, ihrer Arbeit ohne Furcht vor Repressalien nachzugehen, wie es in der UN-Erklärung zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen von 1998 festgeschrieben wurde.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to guarantee the safety of Alba Cruz Ramos and all members of CODIGO-DH so that they are able to carry out their work without fear of reprisals or illegal detention.

  • Urging them to order a full, prompt and impartial investigation into the threatening message received by Alba Cruz on 30 April and bring those responsible to justice.

  • Reminding the authorities of their duty to guarantee that human rights defenders can carry out their work without fear of reprisals, as established in the 1998 UN Declaration on Human Rights Defenders.

Sachlage

Am 30. April erhielt die Menschenrechtsverteidigerin Alba Cruz Ramos eine Droh-SMS. Die Nachricht glich anderen Drohungen, die sie in der Vergangenheit erhalten hatte: sie wurde mit "Baby" angesprochen und darauf hingewiesen, dass es noch eine offene Rechnung zu begleichen gebe. Die Absender drohten damit, Ernst zu machen. Alba Cruz Ramos arbeitet als Anwältin für die Menschenrechtsorganisation Comité de Defensa Integral de Derechos Humanos Gobixha AC (CODIGO-DH) und erhält als Reaktion auf frühere Drohungen bereits seit 2007 Schutzmaßnahmen von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.

Susana Ramírez, eine ebenfalls für CODIGO-DH tätige Menschenrechtsverteidigerin, wurde festgenommen und nach 34 Stunden in Gewahrsam wieder freigelassen. Sie wurde nicht misshandelt, CODIGO-DH ist jedoch der Ansicht, dass sie wegen ihrer Menschenrechtsarbeit festgenommen wurde. Susana Ramírez ist bei CODIGO-DH in der Kommunikationsabteilung tätig und berichtete zum Zeitpunkt ihrer Festnahme gerade über eine Protestveranstaltung in Oaxaca de Juárez, bei der es zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und Polizeikräften kam. Obwohl sie der Polizei sagte, sie nehme an der Demonstration nicht teil, sondern berichte nur darüber, wurde sie gemeinsam mit 28 weiteren Personen festgenommen. Susana Ramírez wurde mehrere Stunden lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und durfte erst nach 14 Stunden Kontakt zu ihrem Rechtsbeistand und ihrer Familie aufnehmen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die mexikanische Menschenrechtsverteidigerin Alba Cruz Ramos sah sich Anfang 2010 gezwungen, Mexiko zu verlassen und nach Europa zu ziehen, da sie in ihrem Heimatland nicht mehr sicher war. Dennoch erhielt sie selbst in Europa eine Morddrohung per Kurznachricht, in der sogar ihre Aktivitäten im Ausland kommentiert wurden. Alba Cruz Ramos kam wieder nach Mexiko zurück, wurde 2010, 2011 und 2012 aber weiterhin drangsaliert, eingeschüchtert und mit dem Tod bedroht. Die Menschenrechtsorganisation Comité de Defensa Integral de Derechos Humanos Gobixha AC (CODIGO-DH) hat diese Vorfälle alle offiziell bei den Behörden angezeigt, bisher ist jedoch noch niemand zur Rechenschaft gezogen worden.

Alba Cruz Ramos war Mitglied in der Menschenrechtsorganisation "Comité de Liberación 25 de Noviembre" (Komitee für die Freilassung der Gefangenen vom 25. November) mit Sitz in Oaxaca de Juárez. In Verbindung mit den großflächigen Protesten und Menschenrechtsverletzungen durch Polizeikräfte im Bundesstaat Oaxaca im Jahr 2006 vertrat Alba Cruz Ramos zahlreiche Opfer von Folter, anderen Misshandlungen und politisch motivierten Anklagen. Im Jahr 2007 ordnete die Interamerikanische Menschenrechtskommission Maßnahmen zu ihrem Schutz an. 2012 vertraten Alba Cruz Ramos und weitere Mitglieder von CODIGO-DH AktivistInnen, die sich gegen den Bau großer Windparks an der Küste von Oaxaca wehrten.
Zahlreiche örtliche AktivistInnen sind bereits bedroht und rechtswidrig inhaftiert worden.

Sowohl das mexikanische Abgeordnetenhaus als auch der Senat hatten 2012 einem Gesetz zum Schutz der MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen einstimmig zugestimmt. Der Präsident hat dieses Gesetz bereits unterschrieben. Der Prozess der Umsetzung des Gesetzes mit direkter Beteiligung von RepräsentantInnen der Zivilgesellschaft hat nun begonnen. Um die Wirksamkeit der Gesetze zu garantieren, müssen jedoch dringend Regeln zur Vorgehensweise und klare Richtlinien zur Kooperation zwischen den Behörden auf Bundesebene und bundesstaatlicher Ebene sowie deren Finanzierung erlassen werden. Die Behörden dürfen nicht davon ausgehen, dass ihre Verantwortung auf die Einrichtung eines Schutzmechanismus beschränkt ist. Zudem ist es wichtig, dass der Kommunikationsfluss zwischen den Behörden auf Bundes-, Bundesstaaten- und lokaler Ebene gewährleistet ist.