Ausreise verweigert
Die kubanischen Behörden haben Edgard López Moreno, den die USA bereits im Februar 2007 als Flüchtling anerkannten, wiederholt ein Ausreisevisum verweigert. Seit dem 14. April 2009 befindet er sich aus Protest im Hungerstreik. Seine Frau wurde zur selben Zeit als Flüchtling anerkannt und erhielt 2007 ein Ausreisevisum. Sie lebt heute in den USA ebenso wie der Bruder von Edgard López und weitere Verwandte.
Appell an
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF
Raúl Castro Ruz
Presidente
La Habana, KUBA
(korrekte Anrede: Su Excelencia / Your Excellency)
Fax: (00 53) 7 8333085 (c/o Ministry of Foreign Affairs)
(00 1) 212 779 16 97 (c/o Cuban Mission to UN)
E-Mail: cuba@un.int (c/o Cuban Mission to UN)
INNENMINISTER
General Abelardo Coloma Ibarra
Ministro del Interior y Prisiones
Ministerio del Interior, Plaza de la Revolución,
La Habana, KUBA
(korrekte Anrede: Señor Ministro / Dear Minister)
Fax: (0053) 7 833 30 85 (über das Außenministerium)
(001) 212 779 16 97 (über die kubanische
Vertretung bei der UN)
LEITER DER AUSLÄNDER- UND MIGRATIONSBEHÖRDE
Teniente Coronel Mario Augusto López Expósito
Jefe del Departamento de Migración
Dirección de Inmigración y Extranjería
3 y 22 Miramar
La Habana, KUBA
(korrekte Anrede: Señor Teniente Coronel)
Sende eine Kopie an
Edgard López Moreno
401 No, 17 409 e/174 y 176
Rpto. Nueva Aurora, Stgo de las Vegas
Boyeros, La Habana, KUBA
BOTSCHAFT DER REPUBLIK KUBA
S.E. Herrn Gerardo Penalver Portal
Stavanger Str. 20, 10439 Berlin
Fax: 030-916 4553
E-Mail: consulberlin@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Juni 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE
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calling on the authorities to ensure that Edgard López Moreno can exercise his right to freedom of movement, including by issuing him with an exit visa and allowing him to leave Cuba according to his wishes;
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reminding the authorities that the right to freedom of movement is universally recognized under Article 13 of the Universal Declaration of Human Rights and article 12 of the International Covenant on Civil and Political Rights to which Cuba is a signatory.
- expressing concern at the restrictions of freedom of movement that are being imposed on government dissidents and independent journalist and urging the authorities to end such restrictions.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
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die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass Edgard López Moreno sein Recht auf Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit wahrnehmen kann, dazu gehört auch, ihm ein Ausreisevisum auszustellen und ihm zu gestatten, Kuba seinen Wünschen gemäß zu verlassen;
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die Behörden daran erinnern, dass das Recht auf Auswanderungsfreiheit nach Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte weltweit anerkannt ist, ebenso wie unter Artikel 12 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragsstaat Kuba ist;
- Ihre Sorge über die Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit bei DissidentInnen und unabhängigen JournalistInnen äußern und die Behörden drängen, solche Einschränkungen aufzuheben.
Sachlage
Obwohl er die administrativen Anforderungen der kubanischen Ausländerbehörde erfüllt hat, wurde Edgard willkürlich das Recht verweigert, Kuba zu verlassen. Er teilte Amnesty International mit, dass ihn die Ausländerbehörde im Januar 2009, als er zuletzt ein Visum beantragt hatte, informierte, dass die Staatsicherheit die Ausstellung seines Visums blockiere.
Edgard López Moreno geht davon aus, dass er wegen seiner Arbeit als Vorsitzender der Coalición Juvenil Martiana, einer pro-demokratischen Jugendorganisation, die er 2005 zusammen mit anderen gründete, in dieser Form behandelt wird.
Während der zwei Jahre, die Edgard López nun schon versucht, Kuba zu verlassen, hat ihn mehrere Male die Staatssicherheit vorgeladen. Dort teilte man ihm mit, er müsse seine politischen Aktivitäten einstellen und den Vorsitz der Coalición Juvenil Martiana aufgeben, wenn er jemals ein Ausreisevisum erhalten wolle.
Am 18. und 19. April 2009 hielten Staatssicherheitsbeamte, die in der Nähe von Edgard López’ Haus postiert waren, alle Personen an, die ihn besuchen wollten, und nahmen sie fest. Am 25. April besuchten ihn zwei Angehörige der Staatssicherheit und teilten ihm mit, dass er im Juli sein Ausreisevisum erhielte, wenn er den Hungerstreik beenden würde. Wenn er den Protest aber fortsetze, würde man ihm nie gestatten, Kuba zu verlassen. Er ignorierte die Warnung und legte am 27. April Einspruch gegen die letzte Ablehnung seines Ausreiseantrags ein. In Solidarität mit ihm unterzeichneten zahlreiche kubanische BürgerInnen den Einspruch.
Edgards Ehefrau, Rufina Velásquez González, wurde 2007 zusammen mit ihren Eltern festgenommen, weil sie zu Fuß die 950 km von Santiago de Cuba nach Havanna gelaufen waren, um die Achtung der Menschenrechte zu fordern. Rufina und ihre Mutter wurden später freigelassen, doch ihr Vater, ein unabhängiger Journalist, sitzt wegen seiner Teilnahme an diesem friedlichen Marsch eine dreijährige Gefängnisstrafe wegen "Gefährdung der Gesellschaft" ab.
Edgard López das Ausreisevisum zu verweigern, verstößt nicht nur gegen das weltweit anerkannte Recht, das eigene Land zu verlassen, sondern stellt auch eine unnötige Strafmaßnahme gegen die friedliche Wahrnehmung der Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit dar.
Hintergrundinformation
Die kubanische Regierung setzt die Verweigerung von Ausreisevisa als Strafmaßnahme gegen regierungskritische Personen und DissidentInnen ein, denen regelmäßig das Recht verweigert wird, Kuba zu verlassen. Wer friedlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ausübt und die Regierung kritisiert, riskiert damit, das Recht auf Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit einzubüßen.
KubanerInnen, die ins Ausland reisen wollen, müssen ein Ausreisevisum, die sogenannte Tarjeta Blanca (weiße Karte), beantragen. Staatspräsident Raúl Castro hatte zwar 2008 angekündigt, die Regierung werde die Reisebeschränkungen für KubanerInnen lockern, die Situation ist jedoch unverändert. Unabhängigen JournalistInnen, MenschenrechtlerInnen und politischen Oppositionellen wird das Recht verweigert, Kuba zu verlassen. 2008 wurde Yoani Sánchez verboten, ins Ausland zu reisen, um den Ortega y Gasset-Preis für digitalen Journalismus entgegenzunehmen. 2005 ließ man Vertreterinnen der Damas de Blanco (Damen in Weiß) nicht ausreisen, um den Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments in Empfang zu nehmen. Damas de Blanco ist eine Gruppe von Verwandten und FreundInnen der 75 Menschen, die bei einem Schlag gegen Oppositionelle im März 2003 inhaftiert wurden. Oswaldo Payá Sardiñas, einer der Leiter des Varela-Projekts, erhielt 2002 den Sacharow-Preis, durfte damals aber auch nicht zur Verleihung nach Straßburg reisen.