Haft ohne Kontakt zur Außenwelt

Mohamed Al Mahjoub, amtierender Leiter des "Amal – Behandlungs- und Rehabilitationszentrums für Folteropfer" in El Fasher, der Hauptstadt der Provinz Nord-Darfur, wurde am 11. April 2009 von dem sudanesischen Geheimdienst "National Intelligence and Security Services" (NISS) in seiner Wohnung festgenommen und in eine Hafteinrichtung des NISS in El Fasher gebracht.

Appell an

PRÄSIDENT
His Excellency Lieutenant General Omar Hassan al-Bashir
Office of the President,
People's Palace, PO Box 281,
Khartum, SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 249) 1 83 782 541

JUSTIZMINISTER
Mr Abdel Basit Sabderat
Federal Ministry of Justice, PO Box 302,
Khartum, SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 249) 1 83 770 883

INNENMINISTER
Mr Ibrahim Mohamed Hamed
Federal Ministry of the Interior, PO Box 2793,
Khartum, SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 249) 1 83 776 554

AUßENMINISTER
Deng Alor Kuol
Federal Ministry of Foreign Affairs, PO Box 873,
Khartum, SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
E-Mail: info@sudmer.com

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSBEAUFTRAGTER DER REGIERUNG
Dr Abdel Moneim Osman Taha
Rapporteur
Advisory Council for Human Rights
Khartum , SUDAN
Fax: (00 249) 183 770 883

LEITERIN DES PARLAMENTARISCHEN MENSCHENRECHTSAUSSCHUSSES
Dr Priscilla Joseph
Chair of the Human Rights Committee,
National Assembly
Omdurman, SUDAN
Fax: (00 249) 187 560 950

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn
Baha Aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Mai 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ARABIC, ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • calling for the immediate and unconditional release of Mohamed Al Mahjoub as he appears to be detained solely because of his peaceful exercise of his human rights activities;

  • urging the authorities to allow Mohamed Al Mahjoub access to legal representation as well as family visits and any medical attention he might require;

  • requesting that the authorities immediately stop the harassment and unlawful arrests of human rights activists in Sudan;

  • calling on the authorities to repeal Article 31 of the National Security Forces Act, which allows detainees to be held for up to nine months without access to judicial review.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • fordern, dass Mohamed Al Mahjoub unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird, da er offenbar lediglich aufgrund seiner friedlichen Aktivitäten als Menschenrechtsverteidiger festgehalten wird;

  • bei den Behörden darauf dringen, dass Mohamed Al Mahjoub Zugang zu einer rechtlichen Vertretung seiner Wahl, seinen Angehörigen und jeglicher benötigter medizinischer Betreuung erhält;

  • die Behörden auffordern, die Schikane und unrechtmäßige Festnahme von MenschenrechtsverteidigerInnen im Sudan unverzüglich einzustellen;

  • die Behörden auffordern, § 31 des Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte aufzuheben, welcher eine Inhaftierung von bis zu neun Monaten gestattet, ohne dass ein Gericht die Haftgründe prüfen muss.

Sachlage

Bisher durfte Mohamed Al Mahjoub keinen persönlichen Besuch empfangen und keinen Kontakt zu einer rechtlichen Vertretung aufnehmen.

Amnesty International ist besorgt um seine Sicherheit und befürchtet, dass er Folter oder anderen Misshand-lungen ausgesetzt ist.

Über die Gründe seiner Festnahme ist nach wie vor nichts bekannt. Am 4. März wurde er jedoch vom NISS auf-gefordert, El Fasher nicht zu verlassen. Amnesty International glaubt, dass seine Festnahme nur deshalb erfolgt ist, weil er friedlich von seinem Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Für Amnesty International ist seine Festnahme als Teil der Schikanen anzusehen, die Menschenrechtsverteidiger-Innen im Sudan erdulden müssen, nachdem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) am 4. März gegen Präsident Omar al-Bashir Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen hat.

Nach dem Haftbefehl gegen Präsident al-Bashir wurden die Büros des Amal-Zentrums in Nyala in Süd-Darfur und in El Fasher in Nord-Darfur vom NISS geschlossen. Gleichzeitig mit dieser Schließung wurden zwei weitere sudanesische Nichtregierungsorganisationen aufgelöst und 13 im Sudan tätige internationale Organisationen für humanitäre Hilfe ausgewiesen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Über Folter und andere Misshandlungen von MenschenrechtsverteidigerInnen durch den sudanesischen Geheim-dienst NISS wird häufig berichtet – besonders dann, wenn die Festgenommenen ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden. Amnesty International hat viele Fälle von Folterungen und Misshandlungen festgenommener MenschenrechtsverteidigerInnen im Sudan dokumentiert, alle durch den NISS.
Im vergangenen Jahr hat der NISS seine Einschüchterungstaktiken und die Verfolgung von Menschenrechts-verteidigerInnen verschärft. Nach dem Angriff auf Khartum durch die bewaffnete Oppositionsgruppe "Justice and Equality Movement" (JEM) wurden unter anderem mehrere MenschenrechtsverteidigerInnen gezielt festgenommen. Der Antrag auf einen Haftbefehl gegen Präsident al-Bashir von Seiten des IStGH löste eine weitere Welle der Folter und Misshandlung aus. Seit der IStGH den Haftbefehl gegen Präsident al-Bashir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ausgestellt hat, hat sich die Lage der Menschenrechte im Sudan drastisch verschlechtert, nicht zuletzt wegen der Auflösung dreier nationaler humanitärer und Menschenrechtsorganisationen und der Ausweisung von 13 internationalen Hilfsorganisationen.

Obwohl die sudanesische Strafprozessordnung Schutzmaßnahmen gegen die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt vorsieht, erlaubt § 31 des "Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte" (National Security Forces Act), das bei Festnahmen durch den NISS Anwendung findet, lange Haftzeiten ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklage bzw. Prozess. Diese Art der Inhaftierung ohne die Möglichkeit der Kommunikation mit der Außenwelt und ohne jede Kontrolle von außen leistet Folterungen Vorschub. Amnesty International hat die Bestimmungen des Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte in der Vergangenheit bereits kritisiert.