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528 Todesurteile
Die meisten Hinrichtungen wurden an Menschen vollzogen, die wegen Drogendelikten verurteilt worden waren.
© Amnesty International
Ein ägyptisches Gericht hat 528 Männer zum Tode verurteilt. Die meisten Todesurteile in dem in höchstem Maße unfairen Verfahren ergingen in Abwesenheit der Angeklagten. In den vergangenen Jahren sind noch nie in einem einzigen Fall so viele Todesurteile verhängt worden.
Appell an
JUSTIZMINISTER
Nayer Abdel-Moneim Othman
Minister of Justice
Ministry of Justice
Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 7958103
E-Mail: mojeb@idsc.gov.eg
ÜBERGANGSPRÄSIDENT
Adly Mahmoud Mansour
Office of the President
Al Ittihadia Palace
Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441
STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor
Supreme Court House, 1 "26 July" Road
Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 oder
(00 202) 2 575 7165
(nur während der Bürozeiten, MEZ +1)
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7, 10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Mai 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Vor einem Gericht in der Stadt Minya in Oberägypten fand zwischen dem 22. und 24. März ein Verfahren gegen 545 Personen statt, die wegen "Mordes an einem Polizisten", "versuchten Mordes an zwei Polizisten", "Brandstiftung in der Polizeiwache von Mattay im Gouvernement Minya und Diebstahls von Schusswaffen von dort am 14. August 2013" sowie wegen "Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppierung" unter Anklage standen. Am 24. März verurteilte das Gericht 528 der Angeklagten zum Tode.
Obwohl sich 118 der Angeklagten in Haft befanden, teilten die Rechtsbeistände Amnesty International mit, dass nur 64 der Angeklagten im Gerichtssaal anwesend waren, als das Verfahren am 22. März eröffnet wurde. Die Verhandlung dauerte lediglich 30 Minuten. Der Staatsanwalt verlas die Anklage nicht, obwohl dies nach ägyptischem Recht erforderlich ist. Zudem erlaubte der Richter weder, dass die Verteidigung ZeugInnen ins Kreuzverhör nahm, noch prüfte er die gegen die Angeklagten vorgebrachten Beweise. Die Verteidigung beantragte zusätzliche Zeit, um die 3070 Seiten umfassenden Prozessakten durcharbeiten zu können. Diesen Antragt lehnte der Richter jedoch ab und erklärte, er werde das Urteil bereits am 24. März verkünden. Als daraufhin einige der Verteidiger mit dem Richter diskutierten, weil sie über die Art, wie er das Verfahren leitete, verärgert waren, und einen anderen Richter forderten, wies der Richter das bewaffnete Gerichtspersonal an, die Verteidiger zu umstellen.
Das Verfahren wurde am 24. März fortgesetzt. Es waren jedoch weder die Angeklagten anwesend, die nicht zum Gericht gebracht wurden, noch die Rechtsbeistände, denen der Zugang zum Gericht untersagt war. Der Richter leitete die Entscheidung über 528 der Angeklagten an den höchsten Religionsvertreter, den Großmufti, weiter. Nach ägyptischem Recht muss der Großmufti bei allen Todesurteilen, die von Strafgerichten verhängt werden, um Rat gefragt werden. Die Meinung des Großmuftis ist allerdings nicht rechtsverbindlich für das Gericht. Der Richter wird sein endgültiges Urteil am 28. April verkünden.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte treten Sie dafür ein, dass die am 24. März verhängten 528 Todesurteile aufgehoben werden, und ordnen sie neue Gerichtsverfahren an, die den internationalen Standards für faire Prozesse entsprechen und in denen die Todesstrafe ausgeschlossen ist.
- Bitte wandeln Sie alle bestätigten Todesurteile in Haftstrafen um und verfügen Sie ein Hinrichtungsmoratorium, als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.
[APPELLE AN]
JUSTIZMINISTER
Nayer Abdel-Moneim Othman
Minister of Justice
Ministry of Justice
Cairo
ÄGYPTEN
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Fax: (00 202) 2 7958103
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ÜBERGANGSPRÄSIDENT
Adly Mahmoud Mansour
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(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441
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Hesham Mohamed Zaki Barakat
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Fax: (00 202) 2 577 4716 oder
(00 202) 2 575 7165
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KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7, 10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Mai 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
In Berichten über die am 24. März verhängten Todesurteile wird die Zahl oftmals mit 529 angegeben, laut den Gerichtsunterlagen handelt es sich jedoch um 528 Männer, die zum Tode verurteilt worden sind. Diese Zahl haben auch einige Rechtsbeistände Amnesty International bestätigt.
Der Großmufti muss alle Todesurteile überprüfen, die von Strafgerichten verhängt werden, seine Meinung gilt allerdings lediglich als Empfehlung. Wenn ein Richter ein Todesurteil verhängt hat, nachdem er dem Mufti ausreichend Zeit zur Beratung eingeräumt hat, können die Verurteilten beim Kassationsgericht, dem obersten Gericht, Rechtsmittel einlegen. Die gesetzlichen Vorschriften in Ägypten erlauben Personen, die in Abwesenheit verurteilt wurden, das Recht auf ein Wiederaufnahmeverfahren.
UnterstützerInnen des abgesetzten Präsidenten Mursi gingen am 14. August 2013 auf die Straße, nachdem die Sicherheitskräfte Pro-Mursi-Sitzstreiks im Bezirk Rabaa al-Adawiya von Nasr City und auf dem al-Nahda-Platz in Gizeh mit Gewalt aufgelöst hatten. In den darauffolgenden Tagen starben mehrere hundert Menschen, als die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt, darunter auch Gewalt mit Tötungsabsicht, einsetzten, um Proteste aufzulösen.
Danach griffen einige AnhängerInnen von Mohammed Mursi Regierungsgebäude, Polizeiwachen und Sicherheitskräfte an. Bei einigen dieser Angriffe wurden PolizistInnen gefangengenommen, geschlagen oder sogar getötet. In einem kürzlich veröffentlichten Bericht des Nationalen Menschenrechtsrats von Ägypten heißt es, dass bei gewaltsamen Zusammenstößen im gesamten Land zwischen dem 14. und 17. August 2013 insgesamt 64 Angehörige der Sicherheitskräfte getötet wurden. Allein in Rabaa al-Adawiya seien zusätzlich acht Sicherheitskräfte ums Leben gekommen. Auch Kirchen, Wohnungen und Geschäfte koptischer Christen wurden zur Zielscheibe von Angriffen.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, weil sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form der Strafe darstellt sowie die Verletzung des Rechts auf Leben ist. Die ägyptischen Behörden veröffentlichen keine Zahlen über Todesurteile oder Hinrichtungen, obwohl Amnesty International dies seit Jahren immer wieder einfordert. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge haben Gerichte in Ägypten im Jahr 2013 mindestens 109 Todesurteile verhängt, 2012 waren es wenigstens 91 und 2011 mindestens 123. Zwischen Februar und März 2014 haben ägyptische Gerichte mindestens 532 Männer zum Tode verurteilt.
Nach Kenntnis von Amnesty International wurde zuletzt im Oktober 2011 ein Todesurteil vollstreckt. Damals wurde ein Mann wegen der Ermordung von sechs koptischen Christen und einem muslimischen Polizisten im Januar 2010 durch den Strang hingerichtet.
Der Richter, der am 24. März die 528 Männer zum Tode verurteilte, wird ein weiteres Gerichtsverfahren gegen 683 Angeklagte leiten, darunter auch ein führendes Mitglieder der Muslimbruderschaft. Die Anklagen stehen im Zusammenhang mit Angriffen auf die Polizeistation Adwa in Minya am 14. August 2013. Rechtsbeistände haben gegenüber Amnesty International ihre Befürchtung geäußert, dass auch in diesem Fall Todesurteile verhängt werden.
Ägypten ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. In dessen Artikel 14 ist das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor einem zuständigen, unabhängigen, unparteiischen und gesetzlich legitimierten Gericht vorgeschrieben. Zudem garantiert dieser Artikel jedem Angeklagten das Recht über Art und Grund der Anklage unterrichtet zu werden, hinreichend Zeit und Gelegenheit zu Vorbereitung seiner Verteidigung zu haben, das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und das Recht, BelastungszeugInnen zu befragen oder befragen zu lassen.