Schriftsteller weiter inhaftiert
Essen in einem Gefängnis in Tschad
© Amnesty International
Der Schriftsteller und Menschenrechtler, Jean Laokolé, ist am 25. März in die Hafteinrichtung Am Sinene in der tschadischen Hauptstadt N’Djamena verlegt worden. Drei Tage lang war er in Isolationshaft festgehalten worden. Die Anklage lautet auf Verleumdung.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
Monsieur Idriss Deby
Président de la République
Présidence de la République
BP 74, N'Djamena
TSCHAD
(Anrede: Dear President Deby / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 23 5) 2251 45 01
JUSTIZMINISTER
Monsieur Abdoulaye Sabre Fadoul
Ministre de la Justice
Ministère de la Justice
BP 426, N’Djamena
TSCHAD
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: justice@intnet.td
Sende eine Kopie an
MENSCHENRECHTSMINISTERIN
Madame Amina Kodjiyana
Ministre des Droits de l’Homme
Ministère des Droits de l'Homme
BP 169, N’Djamena
TSCHAD
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrte Frau Ministerin)
BOTSCHAFT DER REPUBLIK TSCHAD
S.E. Herrn Tchonai Elimi Hassan
Lepsiusstraße 114
12165 Berlin
Fax: 030-3199 16220
E-Mail: contact@ambatchadberlin.com
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. Mai 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich befürchte, dass Jean Laokolé ein gewaltloser politischer Gefangener sein könnte, der sich nur deshalb in Haft befindet , weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich ausgeübt hat. In diesem Fall bitte ich Sie eindringlich, Jean Laokolé umgehend und bedingungslos freizulassen.
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Ich fordere Sie höflich auf, Jean Laokolés Recht auf ein faires Gerichtsverfahren zu wahren, dazu gehört auch, ihn nicht unnötig in Untersuchungshaft zu halten.
- Ich bin außerdem besorgt, dass die Bedingungen, unter denen Jean Laokolé im Haftzentrum Am Sinene inhaftiert ist, einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung oder Strafe gleichkommen.
Sachlage
Jean Laokolé erschien am 1. April 2013 vor Gericht. Laut seinem Rechtsbeistand ist im Verleumdungsverfahren dem üblichen Verfahren nicht Folge geleistet worden, da kein Grund vorliegt, Jean Laokolé die Freilassung gegen Kaution zu verweigern.
Die Bedingungen in der Hafteinrichtung Am Sinene sind entsetzlich und kommen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe gleich. Jean Laokolé hat Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand. Eine Anhörung soll in den nächsten Tagen stattfinden.