Zwangsräumung

Ergebnis dieser Urgent Action

Die mailändischen Behörden haben die Zwangsräumung von etwa 150 Roma vorgenommen, die unter einer Überführung im Norden der Stadt lebten. Dies geschah am frühen Morgen des 31. März 2009. Lokalen Zeitungen zufolge wurden 70 von etwa 150 Roma vertrieben, ohne ihnen eine alternative Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Manche Familien waren bereits von Nichtregierungsorganisationen in Übergangsunterkünften untergebracht worden. Eine Familie erklärte sich bereit, vorerst in das städtische Obdachlosenheim zu ziehen.

Die mailändischen Behörden bereiten die Zwangsräumung von etwa 150 Roma vor, die unter einer Überführung im Norden der Stadt leben. Laut einer lokalen Zeitung haben die Behörden angekündigt, die Zwangsräumung zwischen dem 13. und dem 30. März 2009 durchzuführen.

Appell an

PRÄFEKT VON MAILAND
Dott. Valerio Lombardi, Prefetto di Milano
Palazzo Diotti - Corso Monforte, 31 - 20122 Milano, ITALIEN
(korrekte Anrede: Egregio sig. Prefetto)
Fax: (00 39) 02775 84170

BÜRGERMEISTER VON MAILAND
Sindaco Letizia Moratti, Comue di Milano, Palazzo Marino
Piazza della Scala 2, 20121 Milano, ITALIEN
(korrekte Anrede: Egregio Sindaco)

STELLVERTRETENDER BÜRGERMEISTER
ViceSindaco Riccardo De Corat
Piazza Scala, 2 – 20121
Milano, ITALIEN (korrekte Anrede: Egregio Vicesindaco)
Fax: (00 39) 02884 50059

E-Mail: vicesindaco.decorato@comune.milano.it.

STADTRAT FÜR SOZIALPOLITIK
Assessore Politiche Sociali Mariolina Moioli
Largo Treves, 1 – 20121
(korrekte Anrede: Egregio Assessore)
Fax: (00 39) 02884 53391

E-Mail: assessore.moioli@comune.milano.it

Sende eine Kopie an

Botschaft der Italienischen Republik
S. E. Herrn Antonio Puri Purini
Hiroshimastr. 1-7, 10785 Berlin
Fax: 030-2544 0116
E-Mail: segreteria.berlino@esteri.it

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Italienisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. April 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ITALIAN, ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • urging the authorities not to forcibly evict the Roma families now living under the Bacula overpass;

  • reminding the authorities that forced evictions, carried out without legal and other protections, are prohibited under international law as a gross violation of a range of human rights; in particular, the right to adequate housing;

  • urging the authorities to ensure that evictions are carried out only as last resort, and only in full compliance with the guarantees required under regional and international human rights standards, including through genuine consultation with residents of the areas affected and to explore feasible alternatives; providing to them adequate and reasonable prior notification; guaranteeing the right to legal redress, including to challenge the order in court and legal aid; providing adequate alternative housing and compensation for all losses; and ensuring no ill-treatment of Roma.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

die italienischen Behörden auffordern, die Roma-Familien, die zurzeit unter der Bacula-Überführung leben, nicht zwangszuräumen;

  • die Behörden daran erinnern, dass Zwangsräumungen, die ohne rechtlichen und anderen Schutz ausgeführt werden, nach dem Völkerrecht verboten sind, da sie eine schwere Verletzung verschiedener Menschenrechte darstellen, insbesondere des Rechts auf angemessenen Wohnraum;

  • bei den Behörden darauf dringen, sicherzustellen, dass Räumungen nur als letztes Mittel durchgeführt werden und nur in Übereinstimmung mit den Garantien gemäß italienischen und internationalen Menschenrechtsstandards, darunter auch die Beratung mit den BewohnerInnen der betroffenen Gebiete, das Ausschöpfen möglicher Alternativen, die vorherige und frühzeitige Ankündigung der Räumung, das Recht auf Rechtshilfe, darunter die Anfechtung der Anordnung vor Gericht und finanzielle Unterstützung, die Bereitstellung angemessener alternativer Unterkünfte und Entschädigung für alle entstandenen Verluste sowie die Garantie, dass die Roma nicht misshandelt werden.

Sachlage

Nach italienischem Recht müssen die zuständigen Behörden jede Person im Vorhinein über ihre Zwangsräumung in Kenntnis setzen oder in gesetzlich vorgeschriebener Weise die Zwangsräumung in einer Veröffentlichung ankündigen. Doch laut Amnesty International vorliegenden Informationen ist dies nicht geschehen. Da die Zwangräumung nicht in dieser Weise formal angekündigt wurde, haben die Roma nicht die Möglichkeit, sie per Gericht anzufechten und die Zwangsräumung hinauszuzögern oder zu stoppen.

Es haben keine Gespräche mit der Roma-Gemeinde stattgefunden und es hat auch keinen Versuch gegeben, realistische Alternativen zur Räumung zu finden. Die Behörden scheinen keinen Plan für eine angemessene alternative Unterbringung gemacht oder dies mit den Betroffenen diskutiert zu haben. Bisher sah das Vorgehen der Stadt Mailand so aus, dass sie den Frauen und kleinen Kindern der Betroffenen kurzfristig (für Wochen oder wenige Monate) eine Unterkunft im örtlichen Obdachlosenheim zur Verfügung stellten. In manchen Fällen hat man offenbar noch nicht einmal diese Lösung angeboten. Zurzeit wohnt die Roma-Gemeinde in Zelten und provisorischen Hütten unter der Bacula Überführung, ohne fließendes Wasser, Kanalisation und Elektrizität. Wenn keine alternative Unterbringung gefunden wird, müssen die Familien in ein neues behelfsmäßiges Lager ziehen oder ihnen droht die Obdachlosigkeit.

Die meisten der im Bacula-Lager lebenden Roma haben schon mindestens eine Zwangsräumung hinter sich. Etwa 110 von ihnen sollen im April 2008 aus einem nicht genehmigten Lager in der Via Bovisasca in Mailand zwangsgeräumt worden sein. Von diesen 110 Personen wurden offenbar mindestens 100 bereits im Oktober 2007 aus dem Bacula-Lager zwangsgeräumt, in dem sie heute wieder leben. Bei einigen der früheren Zwangsräumungen wurde Besitz zerstört, darunter Unterkünfte, Kleidung, Matratzen und manchmal auch Medizin und Papiere. Alle diese Zwangsräumungen sollen durchgeführt worden sein, ohne die Verfahrensbestimmungen nach inländischen und internationalen Menschenrechtsstandards zu beachten. Dazu gehört eine angemessene und vernünftige vorherige Ankündigung, die Möglichkeit echter Beratung, rechtliche Hilfsmittel und, falls nötig, die finanziellen Mittel dafür, eine angemessene alternative Unterkunft und die Entschädigung für alle dabei erlittenen Verluste. Italien ist außerdem dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Räumungen Menschen nicht obdachlos und anfällig für die Verletzung anderer Menschenrechte machen.

Mindestens 35 der von Zwangsräumung bedrohten Personen sind unter 18 Jahre und 15 sind unter fünf Jahren. Zehn Kinder besuchen, trotz ihrer schwierigen Lebensumstände, Schulen in der Nähe des Bacula-Lagers. Die Räumung droht ihren Schulbesuch zu unterbrechen und ihre Ausbildung ernsthaft zu stören. Mindestens 14 Erwachsene sollen einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen. Die Räumung würde es ihnen erschweren, ihre Arbeitsplätze aufzusuchen.

Nach dem Völkerrecht stellen Zwangsräumungen – Räumungen ohne angemessene Verfahrensgarantien, einschließlich der Möglichkeit juristischer Rechtshilfe und die Zusicherung angemessener Alternativunterkünfte – eine schwere Verletzung einer Reihe von Menschenrechten dar, darunter das Recht auf angemessenen Wohnraum. Räumungen dürfen lediglich als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle möglichen Alternativen ausgeschöpft wurden und nur wenn aller Verfahrensschutz gemäß internationalen und inländischen Menschenrechtsstandards gewährt wird. Italien wird von internationalen und italienischen Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert, dazu gehört auch der Europäische Ausschuss für Menschenrechte, der feststellte, dass Italien die Europäische Sozialcharter missachtet. Doch Italien hat die ausgesprochenen Empfehlungen nicht umgesetzt und hat im Gegenteil Roma-Gemeinden weiter zwangsgeräumt und es in manchen Fällen dabei sogar zu Eskalationen kommen lassen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit mindestens zehn Jahren sind in Italien zahlreiche Zwangsräumungen von Roma-Gemeinden durchgeführt worden. Die Zwangsräumungen nahmen zu, nachdem die Regierung mit den örtlichen Behörden ein Sonderabkommen (Patti per la Sicurezza) unterzeichnete. Am 18. Mai 2007 wurde es auch in Mailand abgeschlossen. Mit diesem Abkommen gingen einige Befugnisse vom Innenministerium an die lokalen Behörden über, mit dem Ziel, die angebliche Bedrohung der Sicherheit, darunter auch die, welche die Anwesenheit der Roma-Gemeinden in diesen Städten darstellt, in den Griff zu bekommen. Im Mai 2008 gab der Präsident des Ministerrats mit dem Dekret DCPM vom 21. Mai 2008 den Präfekten (sie sind die ständigen VertreterInnen der nationalen Regierung auf italienischem Boden) für ein Jahr Ausnahmebefugnisse, um den "Nomadennotfall" zu lösen und bediente sich dabei eines Gesetzes von 1992, das verabschiedet worden war, um im Falle von Naturkatastrophen Sonderbefugnisse einzuräumen. Das Dekret erlaubte es den Präfekten, eine Reihe von Gesetzen außer acht zu lassen, darunter auch das Gesetz, welches allen Menschen Rechte gegenüber den Behörden einräumt. Die Befugnisse können all denen gegenüber ausgeübt werden - ganz gleich welcher Nationalität -, die als "Nomaden" angesehen werden. Sie scheinen Roma in besonderem Maße zu treffen.