Verschwindenlassen

Muzaffar Bhutto, ein führendes Mitglied der Sindhi Nationalpartei in Pakistan, wurde bereits zum zweiten Mal entführt, dem Vernehmen nach am 25. Februar von Angehörigen des Geheimdienstes und der Polizei in Zivil. Aufgrund seiner schwerwiegenden Gesundheitsprobleme fürchtet seine Frau um sein Leben. Amnesty International befürchtet, dass er in der Haft gefoltert und in anderer Weise misshandelt werden könnte.

Appell an

PRÄSIDENT
Mr Asif Ali Zardari
Pakistan Secretariat
Islamabad
PAKISTAN
(korrekte Anrede: Dear President Zardari)
Fax: (00 92) 51 922 1422
oder (00 92) 51 228 2741

MINISTERPRÄSIDENT VON SINDH
Syed Qaim Ali Shah
Chief Minister House
Dr Zaiuddin Ahmed Road
Karachi, Sindh Province
PAKISTAN
(korrekte Anrede: Dear Chief Minister)
Fax: (0092) 21 9211368

INNENMINISTER VON SINDH
Mr Zulfiqar Mirza
Karachi
Sindh Province
PAKISTAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (0092) 21 920 4922

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN
S.E. Herrn Shahid Ahmad Kamal
Schaperstr. 29, 10719 Berlin
Fax: 030-2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. April 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Mit großer Sorge habe ich über Amnesty International erfahren, dass von Muzaffar Bhutto seit dem 25. Februar 2011 nichts mehr gesehen oder gehört wurde.

  • Deshalb appelliere ich an Sie, umgehend eine umfassende und unparteiische Untersuchung über den Verbleib von Muzaffar Bhutto einzuleiten und seine Familienangehörigen über die Ergebnisse zu informieren. Stellen Sie sicher, dass die für das "Verschwindenlassen" Verantwortlichen unverzüglich vor Gericht gestellt werden, auch wenn es sich um Personen in hochrangigen Positionen handelt, und dass die Opfer entschädigt werden.

  • Auch möchte ich nachdrücklich darauf bestehen, Muzaffar Bhutto umgehend freizulassen bzw. ihn in eine offizielle Hafteinrichtung zu verlegen und ihn vor einem unabhängigen Gericht unverzüglich einer international als Straftat anerkannten Handlung anzuklagen.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Muzaffar Bhutto weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird, und dass er uneingeschränkten Zugang zu seinen Angehörigen, einem Rechtsbeistand seiner Wahl und der notwendigen medizinischer Versorgung erhält, die er angesichts seines kritischen Gesundheitszustands benötigt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Expressing concern that Muzaffar Bhutto has not been seen or heard from since 25 February

  • Urging the authorities to conduct an immediate, prompt and impartial investigation into the whereabouts of Muzaffar Bhutto and inform his relatives, ensuring that anyone involved in his enforced disappearance, including at the highest levels of command, is promptly brought to justice and the victims are granted reparations.

  • Demanding Muzaffar Bhutto’s immediate release or transfer to an official place of detention and promptly charged with an internationally recognizable offence and remanded by an independent court.

  • Calling on the authorities to ensure that Muzaffar Bhutto is not tortured or ill-treated, and is allowed access to family, lawyers of his choice and any medical treatment he may require given his health condition.

Sachlage

Muzaffar Bhutto ist der Generalssekretär der Jeay Sindh Muttaheda Mahaz (JSMM), einer politischen Partei, die für eine größere Autonomie der Provinz Sindh eintritt. Er war am 25. Februar zusammen mit seiner Frau und seinem jüngeren Bruder im Auto unterwegs, als die drei von etwa 20 Männern in Zivil angehalten wurden, die aus nicht gekennzeichneten Wagen stiegen. Sie wurden von einer Reihe von Polizisten begleitet, die im Bereich des Saeedabad Tool Plaza in der Stadt Hyderabad in der Provinz Sindh warteten. Nach Berichten von Augenzeug_innen wurde Muzaffar Bhutto nach einem kurzen Handgemenge, bei dem die Polizei drei Schüsse in die Luft abgab, mit Waffengewalt festgenommen.

Frau Bhutto hat einen 'First Information Report’ (Protokoll der zuständigen pakistanischen Polizeidienststelle) beantragt, um festzustellen, was mit ihrem Mann geschehen ist. Zudem erstattete sie am 28. Februar Anzeige gegen die Leitung des Geheimdienstes Inter-Services Intelligence (ISI) und gegen die Polizei des Bezirks. Die Verhandlung findet am 10. März statt, doch Vertreter_innen der Polizei und des ISI erscheinen selten bei solchen Anhörungen, besonders wenn es um Fälle von Verschwindenlassen geht.
Die Ehefrau von Muzaffar Bhutto fürchtet um sein Leben, da sie davon ausgeht, dass er in der geheimen Haft gefoltert oder in anderer Weise misshandelt werden könnte. Muzaffar Bhutto leidet an einem Magengeschwür, Asthma und unter Beschwerden infolge einer Wirbelsäulenoperation, die er aufgrund der Verletzungen vornehmen ließ, die er durch die mutmaßliche Folter nach seiner ersten Verschleppung am 6. Oktober 2005 erlitten hatte. Er blieb bis zum 8. November 2006 vermisst. An diesem Tag überstellte man ihn in den Gewahrsam der Polizei in dem Ort Jamshoro in Sindh. Die Polizei behauptete damals, sie habe Muzaffar Bhutto festgenommen und klagte ihn wegen eines versuchten Bombenanschlags auf eine Gas-Pipeline an. Man verlegte ihn anschließend in das Zentralgefängnis von Hyderabad. Später stellte man ihn vor ein Antiterrorgericht. Dort hatte er mehrere Verhandlungen, wurde aber am 5. Januar 2009 freigelassen. Laut Angaben seiner Angehörigen teilte Muzzafar Bhutto ihnen mit, er sei von Angehörigen des ISI in Haft gehalten worden. Ihm sind bereits mehrere terroristische Vergehen im Zusammenhang mit der Zerstörung der Regierungsinfrastruktur zur Last gelegt worden. Er wurde aber immer entweder gegen Kaution freigelassen oder freigesprochen.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Mit großer Sorge habe ich über Amnesty International erfahren, dass von Muzaffar Bhutto seit dem 25. Februar 2011 nichts mehr gesehen oder gehört wurde.

  • Deshalb appelliere ich an Sie, umgehend eine umfassende und unparteiische Untersuchung über den Verbleib von Muzaffar Bhutto einzuleiten und seine Familienangehörigen über die Ergebnisse zu informieren. Stellen Sie sicher, dass die für das "Verschwindenlassen" Verantwortlichen unverzüglich vor Gericht gestellt werden, auch wenn es sich um Personen in hochrangigen Positionen handelt, und dass die Opfer entschädigt werden.

  • Auch möchte ich nachdrücklich darauf bestehen, Muzaffar Bhutto umgehend freizulassen bzw. ihn in eine offizielle Hafteinrichtung zu verlegen und ihn vor einem unabhängigen Gericht unverzüglich einer international als Straftat anerkannten Handlung anzuklagen.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Muzaffar Bhutto weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird, und dass er uneingeschränkten Zugang zu seinen Angehörigen, einem Rechtsbeistand seiner Wahl und der notwendigen medizinischer Versorgung erhält, die er angesichts seines kritischen Gesundheitszustands benötigt.

[APPELLE AN]

PRÄSIDENT
Mr Asif Ali Zardari
Pakistan Secretariat
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(korrekte Anrede: Dear President Zardari)
Fax: (00 92) 51 922 1422
oder (00 92) 51 228 2741

MINISTERPRÄSIDENT VON SINDH
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Chief Minister House
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PAKISTAN
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Fax: (0092) 21 9211368

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Mr Zulfiqar Mirza
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PAKISTAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (0092) 21 920 4922

KOPIEN AN
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S.E. Herrn Shahid Ahmad Kamal
Schaperstr. 29, 10719 Berlin
Fax: 030-2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. April 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Berichten zufolge wurden im Oktober 2009 bereits zwei Sindhi-Aktivisten verschleppt. Ihre Familien haben seither nichts von ihnen gehört. Aakash Mallah, der stellvertretender Vorsitzende der Partei "Jeay Sindh Qaumi Mahaz" (JSQM), die sich für die Rechte der Sindhi einsetzt, und der JSQM-Aktivist Noor Mohammad Khaskheli wurden am 30. Oktober 2009 in der Provinz Sindh im Südosten Pakistans verschleppt. Lokalen Quellen zufolge wurden die Männer Opfer des Verschwindenlassens durch Sicherheitskräfte der Regierung. Seither gab es eine Reihe von Anhörungen vor Gericht, wobei zwei Angehörige von Pakistans mächtigem Geheimdienst Inter Services Intelligence (ISI) von der Polizei beschuldigt wurden, die Entführung durchgeführt zu haben. Doch noch immer ist der Verbleib der beiden Männer nicht bekannt; verschiedene Geheimdienstabteilungen haben ferner Behauptungen zurückgewiesen, dass sich die beiden Männer in ihrem Gewahrsam befinden.

Seit Pakistan im Zuge des US-geführten "Krieges gegen den Terror" Ende 2001 einer der Hauptverbündeten der USA wurde, sind hunderte, wenn nicht tausende Menschen in Pakistan dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen. Unter ihnen sind sowohl Pakistaner_innen als auch Personen anderer Staatsangehörigkeit. Beim "Verschwindenlassen" werden Menschen entführt und ohne den Schutz durch das Rechtssystem oder die Justiz an geheimen Orten festgehalten. Folter und andere Misshandlungen sind dabei keine Seltenheit. Genaue Angaben über die Anzahl der in den letzten acht Jahren in Pakistan "Verschwundenen" können aufgrund der heimlich durchgeführten Festnahmen und Inhaftierungen nicht gemacht werden. Die Praxis weitete sich auf Regierungsgegner_innen im eigenen Land aus, und richtet sich insbesondere gegen Belutsch_innen und Sindhi, die für ihre Unabhängigkeit eintreten. Sie werden ohne Anklage in geheimer Haft gehalten und haben keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand oder Familienangehörigen, so dass ihr Schicksal und ihr Aufenthaltsort oft unbekannt bleiben.

Die neue zivile Regierung in Pakistan hat 2008 mehrfach zugesagt, die Krise des Verschwindenlassens im Land zu bekämpfen. Dennoch haben die Behörden in hunderten von Fällen bislang keine Informationen herausgegeben. Dabei soll es sich entweder um Menschen handeln, die im Rahmen des sogenannten "Krieges gegen den Terror" von der Regierung in geheimer Haft gehalten werden, oder um Menschen, die auf Grund von nationalem Widerstand in den Provinzen Belutschistan und Sindh verschleppt wurden. Darüber hinaus ist die Regierung bislang auch nicht ihrem Versprechen nachgekommen, dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zuzustimmen.

Im März 2010 setzte die pakistanische Regierung eine Justizkommission ein, um Fälle von "Verschwindenlassen" mit dem Ziel zu überprüfen, die verschwundenen Personen aufzufinden. Die Kommission nahm am 28. April ihre Arbeit auf und kam am 31. Dezember 2010 zu einer abschließenden Beurteilung. Der Kommissionsbericht wurde der pakistanischen Regierung zur Prüfung vorgelegt, der Inhalt unterliegt aber bislang der Geheimhaltung. Am 10. Januar 2011 nahm ein dreiköpfiges Richtergremium des Obersten Gerichtshofs die Anhörungen zu Fällen des Verschwindenlassens nach einer neunmonatigen Unterbrechung wieder auf. Während einer Anhörung unter Vorlage des Berichts der Untersuchungskommission kam zutage, dass die Kommission 134 vermisste Personen hatte auffinden können. Doch auch die Liste der 134 Verschwundenen wird unter Verschluss gehalten. Die Untersuchungskommission ist zum einen aufgrund ihres eng gefassten Mandats und weil sie weder die Rolle der Geheimdienste untersucht noch diese zur Rechenschaft gezogen hat kritisiert worden. Den Geheimdiensten wird jedoch eine große Beteiligung am Verschwindenlassen zur Last gelegt.

Das "Verschwindenlassen" verletzt mehrere Bestimmungen der pakistanischen Verfassung, namentlich den Schutz vor willkürlichen Festnahmen, das Recht auf Haftprüfung und das Verbot von Folter.

In Artikel 2 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen wird das "Verschwindenlassen" definiert als "die Festnahme, der Entzug der Freiheit, die Entführung oder jede andere Form der Freiheitsberaubung durch Bedienstete des Staates oder durch Personen oder Personengruppen, die mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen, oder der Verschleierung des Schicksals oder des Verbleibs der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird".